Mit einer fachgerecht geplanten Dachdämmung kann der Energieverbrauch eines Gebäudes reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann das BAFA energetische Sanierungen an der Gebäudehülle mit Zuschüssen unterstützen.
Das Wichtigste zur Förderung im Überblick
- 15 % BAFA-Zuschuss auf förderfähige Ausgaben
- zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
- förderfähige Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 € je Wohneinheit
- Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- vor Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich
Was ist die BAFA Förderung für Dachdämmung?

Die BAFA Förderung für Dachdämmung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie unterstützt Eigentümer finanziell bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen auch die Dämmung von Dachflächen gehört. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und langfristig Heizkosten sowie CO₂-Emissionen zu reduzieren. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur thermischen Verbesserung des Daches beitragen und damit den Wärmeverlust eines Gebäudes nachhaltig reduzieren. Dazu zählen insbesondere verschiedene Dämmvarianten wie die Aufsparrendämmung, bei der die Dämmung oberhalb der Sparren angebracht wird und eine besonders effiziente Lösung darstellt, sowie die Zwischensparrendämmung, die häufig bei bestehenden Dachkonstruktionen eingesetzt wird. Auch die Dämmung von Flachdächern sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke werden unterstützt, da sie maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch notwendige Umfeldmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme stehen, etwa Dachdeckerarbeiten oder Anpassungen an der Dachkonstruktion, sofern sie für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einem optionalen Bonus zusammen.
Grundförderung = 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
➜ mit *iSFP-Bonus: 20 % Zuschuss auf bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis zu 12.000 € Zuschuss
*iSFP-Bonus = zusätzlicher Zuschuss von 5 %, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
➜ ohne iSFP: 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit = bis zu 4.500 € Zuschuss 20 % Zuschuss (iSFP): 12.000 €
Technische Voraussetzungen
Damit eine Dachdämmung förderfähig ist, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden. Für Dachflächen gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²K). Welche Dämmstärke erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Dachaufbau und dem eingesetzten Dämmmaterial ab.
Planung und Umsetzung müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste begleitet werden.
Ablauf der Antragstellung
Ablauf der Antragstellung
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine qualifizierte Fachperson erforderlich. Sie prüft die Förderfähigkeit und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB).
Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Der Antrag wird online beim BAFA gestellt. Dafür wird die TPB-ID benötigt.
Nach positiver Prüfung erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Anschließend kann die Dachdämmung entsprechend den Fördervorgaben umgesetzt werden.
Nach Abschluss der Maßnahme erstellt die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte den Technischen Projektnachweis (TPN). Danach wird der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht.
Die Auszahlung erfolgt erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA.
Fazit
Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.
Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.