Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem Förderservice Heizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
- Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
- Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
- Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
- Förderservice Heizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)
Der Förderservice Heizung im Überblick
Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.
- Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
- inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
- inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

16.500 € Zuschuss Heizungsförderung
Dieser Zuschuss wird für den Umstieg auf eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus am häufigsten ausgezahlt.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €
Geplant
Austausch der alten Ölheizung durch eine Wärmepumpe
Kosten 32.500 €
davon sind Kosten in Höhe von 30.000 € förderfähig
Förderquote 55%
30% Grundförderung + 5% Effizienzbonus + 20% Klimageschwindigkeitsbonus
Zuschuss 16.500 €
55 % von 30.000 € – zusätzlich kann die neue Heizung mit dem KfW-Ergänzungskredit zinsgünstig finanziert werden.
Ihre Vorteile auf einem Blick
Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und begleiten Sie bei der Beantragung
Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive
Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand
Wie der Förderservice funktioniert
Wählen Sie ein Fachunternehmen für Ihre neue Heizung (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse etc.) und schließen Sie den Liefer- und Leistungsvertrag ab.
Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten.
Download einer Musterformulierung für die aufschiebende Bedingung (564 kB)
Die Heizungsmodernisierung muss auf Basis einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, damit die neue Heizungsanlage korrekt ausgelegt ist und die Heizungsförderung beantragt werden kann. Diese Heizlastberechnung kann Ihr Fachunternehmen durchführen.
Alternativ kann der Förderservice die Heizlastberechnung für Sie erstellen.
Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre Unterlagen und erstellen die BzA. Damit können Sie den Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt über das KfW-Kundenportal beantragen.
Nach Einbau Ihrer neuen Heizung fordern Sie die BnD bei uns an, um Ihren Zuschuss endgültig abzurufen.
Dank unserer professionellen Prüfung können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag den Förderkriterien entspricht und der Auszahlung nichts im Weg steht.
Förderservice – das Wichtigste im Überblick
Für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 399,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 7 bis 10 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 699,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude von 11 bis 20 Wohneinheiten und einzelne Eigentumswohnungen: 999,– Euro inkl. MwSt.¹
Für Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten: Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot.
¹ Der Preis ist gültig bei Einsenden einer vollständigen Checkliste inkl. Lieferungs-/Leistungsvertrag und aller Angebote. Ist eine Datenkomplettierung
erforderlich, wird der Mehraufwand mit 79,– Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Für jede weitere BzA werden ebenfalls 79,– Euro inkl. MwSt. berechnet.
Mit Einreichen Ihrer Unterlagen und der Zustimmung, dass febis mit der Leistungserbringung vor Ablauf
der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, starten wir umgehend mit der Prüfung.
Fällt die Förderprüfung positiv aus, können wir Ihnen die BzA innerhalb weniger Tage bereitstellen – in der Regel in 3 – 5 Werktagen.
Sollten wir festellen, dass Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen um alle Antragsrelevanten Daten zu vervollständigen. Je nachdem wie lange das dauert, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Einmal beauftragt, ist der Förderservice nur einmalig zu bezahlen. Mit Bereitstellung Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten Sie auch die Rechnung für den Förderservice per E-Mail.
✆ 06190 / 92 63 – 433
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.
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