Kategorie: Heizungsförderung

  • Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 einfach erklärt

    Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt wichtige Änderungen für Eigentümer, Heizungen und Energievorgaben. Erfahren Sie jetzt, was sich 2026 ändert.

    Das wichtigste im Überblick

    • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen
    • Neue Regeln für Heizungstausch & Bio-Treppe erklärt
    • Welche Herausforderungen sehen Experten?

    Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für intensive Diskussionen unter Hauseigentümern, Vermietern und der Immobilienbranche. Mit dem Gesetz sollen neue Vorgaben für den Heizungstausch, die Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung europäischer Klimaziele geschaffen werden. Gleichzeitig wirft der Entwurf Fragen zu Kosten, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit auf. Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf.


    Wer eine neue Heizung plant oder in den kommenden Jahren Modernisierungen durchführen möchte, sollte die Entwicklungen jetzt im Blick behalten.

    Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde vom Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen und verfolgt zwei zentrale Ziele: Die Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden sowie die Umsetzung europäischer Anforderungen aus der Gebäuderichtlinie (EPBD). Das Gesetz muss jedoch zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen im weiteren Verfahren sind weiterhin möglich.

    Die Einführung soll schrittweise erfolgen:

    • Neue Regelungen zum Heizungstausch unmittelbar nach Verkündung
    • Weitere EU-bezogene Vorschriften sechs Monate später
    • Nullemissionsgebäude für öffentliche Gebäude ab 2028
    • Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030

    Bild von fotomek / stock.adobe.com

    Neue Regeln beim Heizungstausch: Was ändert sich?

    Ein besonders relevanter Bereich betrifft den Heizungstausch im Eigenheim oder Mietobjekt. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch gemäß §§ 42–46 des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sehen vor, dass Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der sogenannten Bio-Treppe, die einen schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie biogene Brennstoffe oder Wasserstoff vorsieht. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil klimafreundlicher Energien im Gebäudesektor sukzessive zu erhöhen.

    Auch Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen, die mit Gas, Öl oder Flüssiggas kombiniert werden, können bis zum Jahr 2035 unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Bio-Treppe erfüllen. Ab dem Jahr 2035 wird jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich: Dann muss eine fachkundige Person bestätigen, dass die vorgeschriebenen Anteile erneuerbarer Energien tatsächlich eingehalten werden.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Streichung der bisherigen §§ 71 sowie 71b bis 72 vor. Diese Regelungen betrafen unter anderem Anforderungen an Heizungsanlagen, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen sowie bisherige Betriebsverbote für bestimmte Heizkessel und Ölheizungen.

    Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Mieterschutz: Künftig sollen die Betriebskosten neu eingebauter Gas- oder Ölheizungen nach § 43 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes durch die neuen §§ 5a und 5b vorgesehen. Ziel dieser Anpassung ist eine gerechtere Verteilung möglicher Mehrkosten durch fossile Heizsysteme.

    Die Biogastreppe

    Nach dem aktuellen Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin grundsätzlich zulässig, allerdings unter neuen Bedingungen. Entscheidend ist dabei die sogenannte Bio-Treppe. Sie beschreibt den verpflichtenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie Biomethan oder Wasserstoff in Heizsystemen.

    Die geplanten Mindestanteile Erneuerbarer Energien steigen stufenweise:

    Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss langfristig sicherstellen, dass die Anlage diese steigenden Anforderungen erfüllen kann. Ab 2035 wird hierfür zusätzlich ein Nachweis durch fachkundige Stellen erforderlich.

    Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hauseigentümer?

    Für Eigentümer ergibt sich vor allem ein zentrales Thema: Planungssicherheit. Besonders bei langfristigen Investitionen sollte nicht nur der Anschaffungspreis betrachtet werden, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer.

    Vor einer Investitionsentscheidung sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

    • Welche Heiztechnologie passt langfristig?
    • Welche Betriebskosten entstehen künftig?
    • Sind zukünftige Anforderungen erfüllbar?
    • Welche Förderprogramme könnten genutzt werden?
    • Wie entwickeln sich Energiepreise?

    Fazit

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte die Rahmenbedingungen für den deutschen Heizungsmarkt nachhaltig verändern. Während die neuen Regelungen mehr Technologieoffenheit schaffen sollen, bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich Kosten, Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger und langfristiger Planungssicherheit. Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter wird entscheidend sein, Investitionen nicht nur kurzfristig, sondern über Jahrzehnte hinweg zu bewerten.


    Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können weitere Anpassungen folgen. Wer aktuell Modernisierungen plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Mehr erfahren

  • VdZ-Formular: Wichtiger Nachweis für Ihren hydraulischen Abgleich und Förderantrag

    Wer eine Heizungsoptimierung, Wärmepumpe oder geförderte Sanierungsmaßnahme umsetzt, benötigt häufig das VdZ-Formular als offiziellen Nachweis. Erfahren Sie, wofür das VdZ-Formular benötigt wird, wann es Pflicht ist und warum es für BAFA-, KfW- und Heizungsförderungen entscheidend sein kann.

    Das Wichtigste auf einem Blick

    • VdZ-Formular – Wann Sie es benötigen & warum es wichtig ist
    • Fördervoraussetzung für die Heizungsförderung
    • Heizlastberechnung, Heizungsförderung und Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Formular im Förderservice Komplett-Paket

    Was ist das VdZ-Formular?

    Das VdZ-Formular ist ein offizieller Nachweis zur Dokumentation eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs Ihrer Heizungsanlage. Es bestätigt, dass die Anlage effizient eingestellt wurde und dient häufig als Voraussetzung für staatliche Förderprogramme., wie zum Beispiel der KfW-Heizungsförderung.

    Der hydraulische Abgleich soll sicherstellen, dass Heizkörper und Heizkreise genau die benötigte Wärmemenge erhalten – ohne unnötigen Energieverbrauch.

    Bild: Christian Horz / Adobe Stock

    Wofür braucht man das VdZ-Formular?

    Ein VdZ-Formular wird vor allem dann benötigt, wenn die Effizienz einer Heizungsanlage offiziell nachgewiesen werden muss.

    Typische Anwendungsfälle:

    Förderanträge für die Heizungsförderung

    Wer Fördermittel für eine Heizungsoptimierung oder einen Heizungstausch beantragt, muss häufig den hydraulischen Abgleich dokumentieren. Das VdZ-Formular dient dabei als offizieller Nachweis.

    Einbau einer Wärmepumpe

    Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn das Heizsystem hydraulisch korrekt eingestellt ist. In der Praxis gehört der hydraulische Abgleich häufig zur Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.

    Heizungsoptimierung im Bestand

    Auch bei bestehenden Heizungsanlagen kann eine Optimierung sinnvoll sein. Ein hydraulischer Abgleich verbessert die Wärmeverteilung im Gebäude und reduziert unnötigen Energieverbrauch.

    Neubau und Effizienzhäuser

    Beim Neubau oder bei Sanierungen mit hohen Effizienzstandards werden gesonderte Nachweise benötigt. Hierfür existieren spezielle VdZ-Formulare.

    Welche VdZ-Formulare gibt es?

    Aktuell stehen drei unterschiedliche Nachweisformulare zur Verfügung. Je nach Projektart wird das passende Formular verwendet.

    Warum ist ein hydraulischer Abgleich wichtig?

    Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die benötigte Wärmemenge erhält.

    Erfahrungen von Nutzern und Fachbetrieben zeigen zudem, dass falsch eingestellte Systeme häufiger zu Problemen wie Geräuschen, ungleichmäßiger Wärmeverteilung oder ineffizientem Betrieb führen können.

    Mögliche Vorteile:

    • Gleichmäßige Wärmeverteilung
    • Weniger Energieverbrauch
    • Niedrigere Heizkosten
    • Verbesserte Effizienz von Wärmepumpen
    • Bessere Förderfähigkeit

    Heizlastberechnung, Heizungsförderung und Hydraulischer Abgleich mit VdZ-Formular im Förderservice Komplett-Paket

    Planen Sie eine Heizungsmodernisierung oder möchten die stattlichen Zuschüsse der Heizungsförderung nutzen? Unsere Energieeffizienz-Experten und Förderberater unterstützen Sie!

    • Von der Heizlastberechnung zur optimalen dimensionierung Ihrer neuen Heizung.
    • Über den Förderservice zur Beantragung Ihrer Heizungsförderung.
    • Bis zum hydraulischen Abgleich inkl. VdZ-Formular – erforderlich für die Auszahlung Ihrer Heizungsförderung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit

    Das VdZ-Formular dient heute vor allem als Nachweis des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit der Heizungsförderung bzw. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient als offizieller Nachweis, dass eine Heizungsanlage fachgerecht optimiert wurde.

  • Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Der Hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
    • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
    • Diese Unterlagen werden für den Hydraulischen Abgleich benötigt
    • Diese Leistungen beinhaltet der Hydraulische Abgleich

    Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.

    Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?

    Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.

    Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.

    Fazit

    Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.

    Bildnachweise

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  • Wärmepumpe im Altbau: Effizient heizen und staatliche Förderung sichern

    Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.

    • Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
    • Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
    • Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
    • Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit

    In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.

    Funktionsweise

    Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.

    Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.

    Ein Schema zur Funktionsweise einer Wärmepumpe zeigt wie Umweltwärme über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben wird. Eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert genauso, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind.
    GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht

    Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau

    Vorteile im Altbau

    Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %

    Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen

    Heizungsförderung von 30 % bis zu 70 % durch die KfW


    Herausforderungen

    Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.

    • Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
    • Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
    • Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück?
      Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet.
      Wie sieht es mit dem Abstand zu den Nachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
    • Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
    • Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% förderfähig.

    Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?

    Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann, benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Wärmepumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss.

    • Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben.
    • Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar.
    • Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.

    Heizlast je Raum berechnen lassen

    Über eine raumweise Heizlastberechnung kann die Vorlauftemperatur ermitteln werden, die benötigt wird um die Räume ausreichend zu beheizen. Das erfolgt unter der Annahme einer genormten Außentemperatur für Ihre Region. Die Heizlastberechnung gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage zum ganzjährigen heizen aller Flächen und Räume im Haus ausreichend ist.

    Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.

    Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.

    Die Heizungsförderung und ihre Boni

    Maximalförderung: 70 %

    Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.

    Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

    Fazit

    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

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  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % Extra-Zuschuss für schnellen Heizungstausch

    Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
    • Um plus 20% höherer Zuschuss, maximal 70 %
    • Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau

    Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
    Privatpersonen (Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

    Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?

    Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser Bestandsheitzungen:

    • Heizungstausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter
    • Heizungstausch funktionstüchtiger Gas- oder Biomasseheizungen
      – wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt

    Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?


    Die KfW-Förderung hat außerdem eine Obergrenze: Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt.

    So beantragen Sie den Bonus


    Fazit

    Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht die staatliche Unterstützung beim Heizungstausch deutlich – vorausgesetzt, die KfW-Vorgaben werden eingehalten.

  • Förderservice Heizung

    Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem Förderservice Heizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

    • Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
    • Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
    • Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
    • Förderservice Heizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)

    Der Förderservice Heizung im Überblick

    Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.

    • Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Bestätigung zum Antrag (BzA)
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
    • inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Ihre Vorteile auf einem Blick

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und begleiten Sie bei der Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

    Bildnachweise

    Bild von Creative_Bird / stock.adobe.com

  • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

    Die KfW-Heizungsförderung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

    Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

    • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
    • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. gBnD) benötigt.
    • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
    • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
    • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen Ihre Rechnungen auf formale Förderanforderungen.

    Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

    Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

    Der Ablauf: Von der Zusage bis zur Auszahlung bei der KFW

    Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme, Identifizierung und positiver Prüfung der eingereichten Nachweise aus.

    Weitere Informationen zur Nachweiseinreichung und Auszahlung finden Sie hier.

    Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

    Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

    • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.
    Auszahlung

    Häufige Fehler bei der KfW Auszahlung vermeiden

    • Vorzeitiger Vorhabensbeginn ohne wirksame Förderklausel im Vertrag
    • fehlende oder fehlerhafte BnD bzw. gBnD
    • unvollständige oder nicht eindeutig zuordenbare Rechnungen
    • fehlendes Ident-Verfahren im Kundenportal „Meine KfW“
    • falsche oder nicht legitimierte Bankverbindung
    • versäumte Fristen zur Nachweiseinreichung

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

  • BAFA-Förderung Dachdämmung 2026: Zuschüsse für Ihre energetische Sanierung

    Mit einer fachgerecht geplanten Dachdämmung kann der Energieverbrauch eines Gebäudes reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann das BAFA energetische Sanierungen an der Gebäudehülle mit Zuschüssen unterstützen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • 15 % BAFA-Zuschuss auf förderfähige Ausgaben
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • förderfähige Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 € je Wohneinheit
    • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
    • vor Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich

    Was ist die BAFA Förderung für Dachdämmung?

    Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur thermischen Verbesserung des Daches beitragen und damit den Wärmeverlust eines Gebäudes nachhaltig reduzieren. Dazu zählen insbesondere verschiedene Dämmvarianten wie die Aufsparrendämmung, bei der die Dämmung oberhalb der Sparren angebracht wird und eine besonders effiziente Lösung darstellt, sowie die Zwischensparrendämmung, die häufig bei bestehenden Dachkonstruktionen eingesetzt wird. Auch die Dämmung von Flachdächern sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke werden unterstützt, da sie maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch notwendige Umfeldmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme stehen, etwa Dachdeckerarbeiten oder Anpassungen an der Dachkonstruktion, sofern sie für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind.

    Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einem optionalen Bonus zusammen.

    Technische Voraussetzungen

    Damit eine Dachdämmung förderfähig ist, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden. Für Dachflächen gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²K). Welche Dämmstärke erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Dachaufbau und dem eingesetzten Dämmmaterial ab.

    Planung und Umsetzung müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste begleitet werden.

    Ablauf der Antragstellung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.



    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

  • Ein-und Mehrfamilienhäuser: Die KfW-Heizungsförderung 2026 für Eigenheimbesitzer erklärt

    Ein-und Mehrfamilienhäuser stehen im Fokus der Energiewende, denn der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) unterstützt die staatliche Förderbank gezielt den Austausch veralteter Heizsysteme in Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern durch moderne, regenerative Anlagen. Bei diesen unterscheiden sich die Anforderungen, Förderhöhen und technischen Voraussetzungen teilweise deutlich, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Da die Antragstellung an strikte formale Bedingungen geknüpft ist, ist eine korrekte Vorbereitung besonders entscheidend, um den maximal möglichen Zuschuss ohne Verzögerungen zu erhalten.

    Fördermittel erfolgreich beantragen und nutzen

    Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Förderprozess – von der Beauftragung über den KfW – Antrag bis zur Auszahlung der Heizungsförderung.

    Was ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458)?

    Das Förderprodukt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ ist ein Zuschussprogramm im Rahmen
    der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient dazu, den Kauf und Einbau effizienter, klimafreundlicher
    Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden finanziell zu fördern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind. Dies umfasst:

    *sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.

    Förderung für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

    Besonders für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (WE) gelten spezifische Regeln. Als
    Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung gelten alle Wohngebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten. Hierzu zählen
    auch klassische Zweifamilienhäuser oder Häuser mit Einliegerwohnung.

    Wie hoch ist die Förderung

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, wobei der Gesamtzuschuss auf
    maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt ist:

    • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.
    • Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (bei Beantragung bis Ende 2028 selbstnutzende Eigentümer).
    • Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.

      Einkommensbonus für Rentner: Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, gibt es 30 % extra. Nachweise können Rentenbezugsmitteilungen sein, je nach Einzelfall können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der KfW.
    • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
    • Deckelung der förderfähigen Kosten (Staffelung)

      Die maximale Förderquote kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

    Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

    Damit können beispielsweise auch größere Mehrfamilienhäuser hohe Zuschüsse für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage erhalten. Für Eigentümer eines Zweifamilienhauses bedeutet dies konkret: Die förderfähige Investitionssumme kann bereits bis zu 45.000 € betragen, wodurch sich ein erheblicher Zuschuss ergibt.

    Für Eigentümer ist jedoch entscheidend, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Planung sowie eine korrekte Antragstellung sind daher entscheidend, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

    Weitere Themen zur Förderung finden Sie hier.

    Höhe der förderfähigen Kosten abhängig von Anzahl der Wohneinheiten

    Staffelung laut Förderprogramm:

    Diese Staffelung ermöglicht eine angepasste Förderung für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen.

    Gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – etwa klassischen Zweifamilienhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern – spielt die Staffelung der förderfähigen Kosten eine zentrale Rolle. Da die Förderobergrenzen pro Wohneinheit berechnet werden, können bei mehreren Wohnungen deutlich höhere Investitionssummen berücksichtigt werden. Das macht die Modernisierung besonders wirtschaftlich und steigert gleichzeitig langfristig den Wert der Immobilie.

    Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

    EinzelmaßnahmenGrundförderungEffizienzbonusKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus
    Solarthermische Anlagen30 %20%30 %
    Biomasseheizungen30 %20 %30 %
    Wärmepumpen30 %5%20 %30 %
    Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %
    Wasserstofffähige Heizung
    (Investitionsmehrkosten)
    30 %20 %30 %
    Heizungstechnik30 %20 %30 %
    Gebäudenetzanschluss30 %20 %30 %
    Wärmenetzanschluss30 %20 %30 %

    Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bietet Eigentümern von Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern eine besonders attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf moderne und klimafreundliche Heizsysteme finanziell deutlich zu erleichtern. Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Dadurch reduziert sich die Investitionsbelastung erheblich, während gleichzeitig die Energieeffizienz und Zukunftssicherheit der Immobilie verbessert wird.

    Weitere Informationen stellt auch die offizielle Website der KfW bereit.

    Warum eine professionelle Förderbegleitung sinnvoll ist

    Eine fachkundige Begleitung bietet Ihnen Formalsicherheit und hilft dabei, Fehler bei der Dateneingabe oder der
    Dokumentenprüfung zu vermeiden. Da die KfW strenge Anforderungen an die Nachweise stellt – insbesondere bei der
    Berechnung der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern – sorgt eine neutrale Prüfung für eine reibungslose Abwicklung und
    Zeitersparnis.

    Fazit

    Mit der KfW-Heizungsförderung 458 können Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heiztechnik finanziell attraktiv gestalten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien der KfW/BAFA. Eine individuelle Förderberatung wird empfohlen. Die Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar.

  • Jahresarbeitszahl – was sie bedeutet und wofür sie wichtig ist

    Wer sich mit der Auswahl und dem effizienten Betrieb einer Wärmepumpe näher beschäftigt, sollte diese zwei Kenngrößen kennen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) und die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs). Beide Werte haben auch Einfluss auf die staatliche Heizungsförderung. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet.

    • Jahresarbeitszahl (JAZ)
      Wie effizient läuft Ihre Wärmepumpe – und was kostet es Sie.
    • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)
      Verschiedener Geräte und deren Energielabels vergleichen.
    • 30% bis 70 % Zuschuss Heizungsförderung
      Bei Einhaltung der geforderten Jahresarbeitszahl und Erfüllung aller Voraussetzungen.

    Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ)?

    Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Effizienzkennwert, der angibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr im Verhältnis zur dafür eingesetzten elektrischen Energie bereitstellt. Je höher der Wert, desto effizienter heizt die Wärmepumpe. Die Jahresarbeitszahl bildet die reale Effizienz im eigenen Gebäude ab und berücksichtigt dabei das tatsächliches Nutzerverhalten, reale Außentemperaturen, Gebäudedämmung, Hydraulik, Systemauslegung und Warmwasserbereitung sowie den Stromverbrauch aller relevanten Komponenten. Sie gibt Hauseigentümer Aufschluss darüber: Wie effizient läuft meine Wärmepumpe wirklich – und was kostet mich das.

    • Beispiel: Eine JAZ von 4 bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt 4 kWh Heizwärme.
    • Für die Heizungsförderung wird eine JAZ von 3 oder besser gefordert.

    Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)?

    Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (häufig ηs oder ETAs) ist ein standardisierter Kennwert zur Bewertung des Wirkungsgrades eines Heizsystems im Jahresverlauf unter Normbedingungen – inklusive Berücksichtigung des Primärenergiefaktors des genutzten Energieträgers. Dadurch eignet sie sich gut für den standardisierten Vergleich verschiedener Geräte, aber weniger zur Prognose der realen Betriebskosten. Die ETAs dient nicht nur als Förderkriterium im Rahmen der Heizungsförderung, sondern sie ist in der EU-Ökodesign-Richtlinie definiert und ist für die Vergabe von Energielabels verbindlich (z. B. A+++ bis G bei Wärmepumpen).

    Ist Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

    Für Neubauten gelten Wärmepumpen inzwischen schon als Standard, so dass alle Voraussetzungen bei Planung und Bau bereits berücksichtigt werden. Beim Nach- oder Umrüsten in Bestandsgebäuden werden jedoch höhere Anforderungen gestellt. Diese Faktoren sind bei der Bewertung wichtig:

    Eine Heizlastberechnung schafft die Basis für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe

    Wärmepumpen erzielen ihre höchste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Damit sie optimal arbeiten, muss die Heizleistung präzise auf das gesamte Gebäude sowie auf die einzelnen Räume abgestimmt sein. Ist die Anlage falsch dimensioniert, kann dies zu einem unwirtschaftlichen Betrieb und einer hohen Stromrechnung führen oder dazu, dass die Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden.

    Eine Heizlastberechnung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, um die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.