Kategorie: Heizungsförderung

  • Unsere Profi-Online-Anwendung – das starke Tool für starke Partner

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    Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne

    Egal, ob Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand eines Projektes haben oder eine fachliche Information rund um die BEG-Förderung benötigen – Unsere Profi-Hotline ist werktags von 9-17 Uhr für Sie erreichbar. Gerne kann Ihr Kunde sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen – Wir übernehmen die aufwändige und komplexe Förderberatung für Sie. Kompetent und ohne Mehrkosten.

    Gerne unterstütze ich Sie und Ihre Kunden dabei, sich lukrative Fördergelder zu sichern – auch lokale Zuschüsse.“

    Cansel Kutluk, Leitung Kundenservice Fachbetriebe

    Bildnachweise

    Bild von Andrey Popov / stock.adobe.com

  • Heizungsförderung – Wer jetzt vom Einkommensbonus profitiert

    Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.

    • Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
    • mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
    • Bestätigungen zum Antrag anfordern und Förderantrag stellen.

    Einkommensbonus – wer profitiert

    • Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
    • Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
    • Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)

    So beantragen Sie den Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.

    Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.

    Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr:

    Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide

    Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. 


    Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen

    • Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
    • Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
    • Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

    Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank

    Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.


    Fazit

    Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Weitere Beiträge

  • Wärmepumpen Hybridheizungen

    Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel. 

    • Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
    • Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
    • Vorteile und Nachteile einer Hybridheizung
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Wärmepumpen im Altbau lassen sich in Kombination mit anderen Heizsystemen als Hybridheizungen nutzen

    Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.

    Ein Schema verschiedener Hybridheizungen in den Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse einen großen Teil der Heizlast decken
    GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.

    Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch

    Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.

    • Hybridheizungen müssen über ein gemeinsames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
    • Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
    • Nicht alle Kosten von Hybridheizungen werden gefördert. Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.


    Diese Anlagen zählen als Hybridheizungen:

    Vorteile und Nachteile von Wärmepumpen Hybridheizungen

    Vorteile

    Geringere Heizkosten:
    Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.

    Attraktive Fördermöglichkeiten:
    Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.

    Hohe Energieeffizienz:
    Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.

    Reduzierte CO₂-Emissionen:
    Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.

    Ideal für Bestandsgebäude:
    Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.

    Zukunftssichere Lösung:
    Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.

    Nachteile

    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Komplexere Technik:
      Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
    • Platzbedarf:
      Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
    • Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
    • Förderbedingungen beachten:
      Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.

    Fazit


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hybridheizung bieten je nach Gebäude eine gute Übergangslösung. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

    Weitere Beiträge

  • Wichtiger Überblick: Kommunale Wärmeplanung und ihre Auswirkungen

    Die kommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei und was bedeuten geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung ?

    • Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
    • Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
    • Staatliche Förderung (30–70 %) Jetzt Fördergeld beantragen

    Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen

    Die kommunale Wärmeplanung kann künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.

    Folgende Fristen gelten:

    Bis zu diesen Terminen sollen Städte und Gemeinden, je nach Größe und Anzahl ihrer Einwohner, ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben.

    Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

    Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.


    In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

    Wärmepläne und Heizungsmodernisierung

    Wie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.
    Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

    Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:

    • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
    • Wärmepumpe
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
    • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
    • Wärmepumpen-Hybridsysteme

    Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen

    Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

    Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz

    Die kommunale Wärmeplanung kann indirekt Einfluss auf Ihre Förderung haben:

    • Liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz
    • wird nur der Anschluss an das Wärmenetz gefördert
    • Einzelheizungen sind dann nicht mehr förderfähig.
    • Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, bevor Sie investieren.


    Fazit


    Die Wärmeplanung ist keine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Heizungstausch, sondern dient als strategische Orientierung für den Ausbau der zukünftigen Energieinfrastruktur in der Kommune. Sie zeigt ob der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen geplant ist. Hauseigentümer können so besser planen, wann und mit Welcher Heiztechnik sie die Heizungsmodernisierung angehen wollen.

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