Schlagwort: Heizungsmodernisierung

  • Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 einfach erklärt

    Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt wichtige Änderungen für Eigentümer, Heizungen und Energievorgaben. Erfahren Sie jetzt, was sich 2026 ändert.

    Das wichtigste im Überblick

    • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen
    • Neue Regeln für Heizungstausch & Bio-Treppe erklärt
    • Welche Herausforderungen sehen Experten?

    Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für intensive Diskussionen unter Hauseigentümern, Vermietern und der Immobilienbranche. Mit dem Gesetz sollen neue Vorgaben für den Heizungstausch, die Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung europäischer Klimaziele geschaffen werden. Gleichzeitig wirft der Entwurf Fragen zu Kosten, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit auf. Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf.


    Wer eine neue Heizung plant oder in den kommenden Jahren Modernisierungen durchführen möchte, sollte die Entwicklungen jetzt im Blick behalten.

    Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde vom Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen und verfolgt zwei zentrale Ziele: Die Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden sowie die Umsetzung europäischer Anforderungen aus der Gebäuderichtlinie (EPBD). Das Gesetz muss jedoch zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen im weiteren Verfahren sind weiterhin möglich.

    Die Einführung soll schrittweise erfolgen:

    • Neue Regelungen zum Heizungstausch unmittelbar nach Verkündung
    • Weitere EU-bezogene Vorschriften sechs Monate später
    • Nullemissionsgebäude für öffentliche Gebäude ab 2028
    • Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030

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    Neue Regeln beim Heizungstausch: Was ändert sich?

    Ein besonders relevanter Bereich betrifft den Heizungstausch im Eigenheim oder Mietobjekt. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch gemäß §§ 42–46 des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sehen vor, dass Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der sogenannten Bio-Treppe, die einen schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie biogene Brennstoffe oder Wasserstoff vorsieht. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil klimafreundlicher Energien im Gebäudesektor sukzessive zu erhöhen.

    Auch Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen, die mit Gas, Öl oder Flüssiggas kombiniert werden, können bis zum Jahr 2035 unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Bio-Treppe erfüllen. Ab dem Jahr 2035 wird jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich: Dann muss eine fachkundige Person bestätigen, dass die vorgeschriebenen Anteile erneuerbarer Energien tatsächlich eingehalten werden.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Streichung der bisherigen §§ 71 sowie 71b bis 72 vor. Diese Regelungen betrafen unter anderem Anforderungen an Heizungsanlagen, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen sowie bisherige Betriebsverbote für bestimmte Heizkessel und Ölheizungen.

    Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Mieterschutz: Künftig sollen die Betriebskosten neu eingebauter Gas- oder Ölheizungen nach § 43 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes durch die neuen §§ 5a und 5b vorgesehen. Ziel dieser Anpassung ist eine gerechtere Verteilung möglicher Mehrkosten durch fossile Heizsysteme.

    Die Biogastreppe

    Nach dem aktuellen Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin grundsätzlich zulässig, allerdings unter neuen Bedingungen. Entscheidend ist dabei die sogenannte Bio-Treppe. Sie beschreibt den verpflichtenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie Biomethan oder Wasserstoff in Heizsystemen.

    Die geplanten Mindestanteile Erneuerbarer Energien steigen stufenweise:

    Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss langfristig sicherstellen, dass die Anlage diese steigenden Anforderungen erfüllen kann. Ab 2035 wird hierfür zusätzlich ein Nachweis durch fachkundige Stellen erforderlich.

    Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hauseigentümer?

    Für Eigentümer ergibt sich vor allem ein zentrales Thema: Planungssicherheit. Besonders bei langfristigen Investitionen sollte nicht nur der Anschaffungspreis betrachtet werden, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer.

    Vor einer Investitionsentscheidung sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

    • Welche Heiztechnologie passt langfristig?
    • Welche Betriebskosten entstehen künftig?
    • Sind zukünftige Anforderungen erfüllbar?
    • Welche Förderprogramme könnten genutzt werden?
    • Wie entwickeln sich Energiepreise?

    Fazit

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte die Rahmenbedingungen für den deutschen Heizungsmarkt nachhaltig verändern. Während die neuen Regelungen mehr Technologieoffenheit schaffen sollen, bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich Kosten, Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger und langfristiger Planungssicherheit. Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter wird entscheidend sein, Investitionen nicht nur kurzfristig, sondern über Jahrzehnte hinweg zu bewerten.


    Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können weitere Anpassungen folgen. Wer aktuell Modernisierungen plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Mehr erfahren

  • Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Der Hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
    • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
    • Diese Unterlagen werden für den Hydraulischen Abgleich benötigt
    • Diese Leistungen beinhaltet der Hydraulische Abgleich

    Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.

    Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?

    Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.

    Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.

    Fazit

    Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.

    Bildnachweise

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  • Förderservice Heizung

    Die Entscheidung für eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien lohnt sich gleich mehrfach: Sie sparen langfristig Heizkosten, reduzieren CO₂ und sichern sich attraktive staatliche Zuschüsse. Mit unserem Förderservice Heizung wird die Beantragung der Heizungsförderung kinderleicht – wir kümmern uns um die nötigen Bestätigungen vom Energieeffizienz-Experten und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

    • Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
    • Für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Fernwärme
    • Schnell und unkompliziert: Antragstellung direkt über KfW-Kundenportal
    • Förderservice Heizung: Wir erstellen alle nötigen Bestätigungen (BzA & BnD)

    Der Förderservice Heizung im Überblick

    Im Förderservice für Ihre Heizungsförderung erhalten Sie alle Informationen und Bestätigungen, um Ihre Heizungsförderung im KfW-Kundenportal einfach und sicher zu beantragen.

    • Prüfung der Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Bestätigung zum Antrag (BzA)
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung des Zuschusses
    • inkl. Schritt für Schritt – Anleitung für das KfW-Kundenportal
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Ihre Vorteile auf einem Blick

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und begleiten Sie bei der Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

    Bildnachweise

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  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. Erfahren Sie, was die BEG-Förderung 2026 beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

  • Förderung für Wärmepumpen – Ihr Weg zu effektivem Heizen & staatlichen Zuschüssen

    Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit der staatlichen Förderung für Wärmepumpen bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich Ihren Zuschuss.

    • Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
    • 30 % Basisförderung + mögliche Boni:
      Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und ggf. Einkommensbonus (bei geringem Haushaltseinkommen).
    • Heizungsförderung über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
      – für private Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser
    Förderung für Wärmepumpen mit bis zu 70 % Zuschuss

    Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:

    16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung

    (55 % Förderung auf 30.000 €)

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Förderung für Wärmepumpen oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Warum gibt es die Förderung für Wärmepumpen?

    Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.

    Was ist die Heizungsförderung?

    Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.

    Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.

    Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

    Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.

    Förderung für Wärmepumpen 2026

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Förderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt werden können:

    • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
    • Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
    • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
    • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
    • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
    • Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)

    Die Förderung für Wärmepumpen im Überblick

    Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.

    Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

    Zinsgünstiger Ergänzungskredit

    Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren

    Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.

    Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?

    Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.

    Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.

    Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen.  Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.

    Technische Fördervoraussetzungen

    Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handelt es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichtigen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

    Jahresarbeitszahl

    Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3.
    Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.

    Heizlastberechnung

    Zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.


    Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige

    Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.

    Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.

    Hydraulischer Abgleich

    Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. Das Verfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.

    Warum gerade jetzt ein guter Zeitpunkt ist

    • Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen.
      Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar.
    • Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
    • Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.

    So macht unser Förderservice es für Sie besonders einfach

    Wir begleiten Sie im gesamten Antragsprozess:

    • Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
    • Bereitstellung der notwendigen Bestätigungen
    • Hilfestellung beim Antrag im KfW-Kundenportal
    • Begleitung bis zur Auszahlung der Fördergelder

    Fazit – Darum lohnt sich die Förderung für Wärmepumpe für Sie!

    Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.

    Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

  • Heizungsförderung – Wer jetzt vom Einkommensbonus profitiert

    Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.

    • Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
    • mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
    • Bestätigungen zum Antrag anfordern und Förderantrag stellen.

    Einkommensbonus – wer profitiert

    • Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
    • Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
    • Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)

    So beantragen Sie den Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.

    Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.

    Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr:

    Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide

    Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. 


    Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen

    • Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
    • Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
    • Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

    Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank

    Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.


    Fazit

    Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.

    06190 / 92 63 – 433

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  • Wärmepumpen Hybridheizungen

    Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel. 

    • Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
    • Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
    • Vorteile und Nachteile einer Hybridheizung
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Wärmepumpen im Altbau lassen sich in Kombination mit anderen Heizsystemen als Hybridheizungen nutzen

    Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.

    Ein Schema verschiedener Hybridheizungen in den Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse einen großen Teil der Heizlast decken
    GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.

    Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch

    Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.

    • Hybridheizungen müssen über ein gemeinsames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
    • Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
    • Nicht alle Kosten von Hybridheizungen werden gefördert. Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.


    Diese Anlagen zählen als Hybridheizungen:

    Vorteile und Nachteile von Wärmepumpen Hybridheizungen

    Vorteile

    Geringere Heizkosten:
    Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.

    Attraktive Fördermöglichkeiten:
    Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.

    Hohe Energieeffizienz:
    Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.

    Reduzierte CO₂-Emissionen:
    Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.

    Ideal für Bestandsgebäude:
    Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.

    Zukunftssichere Lösung:
    Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.

    Nachteile

    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Höhere Anschaffungskosten:
      Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
    • Komplexere Technik:
      Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
    • Platzbedarf:
      Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
    • Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
    • Förderbedingungen beachten:
      Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.

    Fazit


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hybridheizung bieten je nach Gebäude eine gute Übergangslösung. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

    Weitere Beiträge

  • Wichtiger Überblick: Kommunale Wärmeplanung und ihre Auswirkungen

    Die kommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei und was bedeuten geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung ?

    • Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
    • Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
    • Staatliche Förderung (30–70 %) Jetzt Fördergeld beantragen

    Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen

    Die kommunale Wärmeplanung kann künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.

    Folgende Fristen gelten:

    Bis zu diesen Terminen sollen Städte und Gemeinden, je nach Größe und Anzahl ihrer Einwohner, ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben.

    Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

    Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.


    In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

    Wärmepläne und Heizungsmodernisierung

    Wie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.
    Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

    Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:

    • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
    • Wärmepumpe
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
    • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
    • Wärmepumpen-Hybridsysteme

    Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen

    Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

    Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz

    Die kommunale Wärmeplanung kann indirekt Einfluss auf Ihre Förderung haben:

    • Liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz
    • wird nur der Anschluss an das Wärmenetz gefördert
    • Einzelheizungen sind dann nicht mehr förderfähig.
    • Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, bevor Sie investieren.


    Fazit


    Die Wärmeplanung ist keine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Heizungstausch, sondern dient als strategische Orientierung für den Ausbau der zukünftigen Energieinfrastruktur in der Kommune. Sie zeigt ob der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen geplant ist. Hauseigentümer können so besser planen, wann und mit Welcher Heiztechnik sie die Heizungsmodernisierung angehen wollen.

    Weitere Beiträge

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
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    Fazit


    Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

  • Wärmepumpen verstehen & Förderung sichern

    Wärmepumpen verstehen & Förderung sichern

    Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.

    • Wie Wärmepumpen funktionieren
    • Welche Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet ist
    • Kosten & Wirtschaftlichkeit
    • Staatliche Förderung (30–70 %)
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Welche Vorteile haben Wärmepumpen?

    Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten.
    Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.

    GRAFIK (Platzhalter):
    [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.


    Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden.
    Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.


    Zusammenfassung


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

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