Kategorie: Sanierungsfahrplan

  • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

    • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
    • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
    • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
    • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
    • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

    Sie planen eine Modernisierung Ihres Eigenheims? Nutzen Sie unsere kostenlose Förderauskunft oder lassen Sie sich direkt von den Experten bei febis zu Ihrem Projekt beraten.

    Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

    Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

    Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

    1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
    2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
    3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
    Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

    Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

    Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

    Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

    • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
    • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

    Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

    Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

    Fazit

    Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

    Bildnachweise

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    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Förderservice: Jetzt bis zu 20 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

    Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

    • 15 % Zuschuss – bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten je Wohneinheit und Jahr für die Förderung ansetzen
    • 20% Zuschuss – deutlich höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Höhere Förderquote und mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit im Jahr ansetzbar.
    • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
      Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

    Der Förderservice im Überblick

    Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

    • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen
    • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
    • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
    Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Ihre Vorteile mit dem Förderservice

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

  • BAFA-Förderung Dachdämmung 2026: Zuschüsse für Ihre energetische Sanierung

    Mit einer fachgerecht geplanten Dachdämmung kann der Energieverbrauch eines Gebäudes reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann das BAFA energetische Sanierungen an der Gebäudehülle mit Zuschüssen unterstützen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • 15 % BAFA-Zuschuss auf förderfähige Ausgaben
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • förderfähige Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 € je Wohneinheit
    • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
    • vor Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich

    Was ist die BAFA Förderung für Dachdämmung?

    Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur thermischen Verbesserung des Daches beitragen und damit den Wärmeverlust eines Gebäudes nachhaltig reduzieren. Dazu zählen insbesondere verschiedene Dämmvarianten wie die Aufsparrendämmung, bei der die Dämmung oberhalb der Sparren angebracht wird und eine besonders effiziente Lösung darstellt, sowie die Zwischensparrendämmung, die häufig bei bestehenden Dachkonstruktionen eingesetzt wird. Auch die Dämmung von Flachdächern sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke werden unterstützt, da sie maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch notwendige Umfeldmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme stehen, etwa Dachdeckerarbeiten oder Anpassungen an der Dachkonstruktion, sofern sie für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind.

    Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einem optionalen Bonus zusammen.

    Technische Voraussetzungen

    Damit eine Dachdämmung förderfähig ist, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden. Für Dachflächen gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²K). Welche Dämmstärke erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Dachaufbau und dem eingesetzten Dämmmaterial ab.

    Planung und Umsetzung müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste begleitet werden.

    Ablauf der Antragstellung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.



    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

  • Förderung für Fassadendämmung 2026: Bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Sanierung

    Eine hochwertige Fassadendämmung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

    Nach dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen auch 2026 attraktive staatliche Fördermittel für die Fassadendämmung zur Verfügung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • BAFA-Zuschuss: 15 % Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle; bis zu 20 % mit iSFP-Bonus.
    • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € je Wohneinheit.
    • Vertrag vor Antragstellung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erforderlich.
    • KfW-Ergänzungskredit: Bei einer BAFA-Zuschusszusage kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich sein.
    • Energieeffizienz-Experte:Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

    BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

    Das BAFA kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewähren.

    • 15 % Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • maximal bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit bei 20 % Förderung auf 60.000 € förderfähige Ausgaben

    KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

    Wenn eine Zuschusszusage des BAFA vorliegt, kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und der Kreditprüfung ab.

    • Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
    • Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner

    Erfahren Sie hier mehr über den KfW-Ergänzungskredit.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Fassadendämmung erfüllt sein?

    Damit der Staat den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung freigibt, sind klare technische und formale Leitplanken gesetzt. Die wichtigste Kennzahl ist hierbei der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Um die Förderung zu erhalten, darf die gedämmte Wand einen Wert von 0,20 W/m²K nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Sie – je nach Material – eine Dämmstoffdicke zwischen 14 und 20 cm einplanen sollten. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Auch das Alter Ihrer Immobilie spielt eine Rolle: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es werden also gezielt Bestandsgebäude unterstützt, keine Neubauten.

    Ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Antrags ist die Einbindung eines zertifizierten Profis. Die Planung und spätere Abnahme der Arbeiten muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der offiziellen Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt wird. Ohne dessen technische Bestätigung bleibt der Fördertopf verschlossen bzw. Förderung ist nicht möglich. Sie müssen die Kosten für diesen Experten nicht allein tragen. Die professionelle Baubegleitung durch den Energieberater wird vom Staat zusätzlich mit 50 % bezuschusst (der förderfähigen Ausgaben), sodass Sie fachliche Sicherheit zum halben Preis erhalten.

    In 5 Schritten zur Förderung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.




    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

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  • Auszahlung der BAFA – Förderung 2026: Gebäudehülle-Förderung – worauf müssen Sie achten?

    Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch staatliche BAFA – Förderprogramme unterstützt. Viele Eigentümer
    erhalten zunächst eine Förderzusage für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa für neue Fenster oder eine
    Fassadendämmung. Doch zwischen Förderzusage und tatsächlicher Auszahlung der Förderung liegt ein wichtiger Schritt:
    der Verwendungsnachweis.


    Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Rechnungen oder fehlende
    technische Nachweise können dazu führen, dass sich die BAFA – Förderung Auszahlung verzögert oder sogar ganz scheitert.
    Deshalb ist es wichtig, den Ablauf der Förderauszahlung genau zu verstehen. Wer frühzeitig weiß, welche Voraussetzungen
    erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden, kann Fehler vermeiden und den Förderprozess deutlich
    beschleunigen.

    Glückliches Paar, dass sich über einfache Abwicklung und geringen Bürokratieaufwand freut.

    In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich:

    • wann die Auszahlung der BAFA – Förderung erfolgt
    • welche Unterlagen erforderlich sind
    • welche Rolle TPB, TPN und der Energieeffizienz-Experte spielen
    • und welche Fehler Eigentümer unbedingt vermeiden sollten.

    Was ist die BAFA-Förderung für Gebäudehülle?

    Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude –
    Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden
    und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.


    Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu
    senken. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl Heizkosten als auch der Energiebedarf eines
    Gebäudes deutlich sinken.

    Wann erfolgt die Auszahlung der BAFA – Förderung?

    Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Förderung direkt nach der Bewilligung ausgezahlt wird. Tatsächlich funktioniert
    das Verfahren anders. Die Förderung wird in folgenden Schritten abgewickelt:


    Was ist der Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis ist ein zentraler Bestandteil des Förderprozesses. Mit diesem Nachweis belegen Antragsteller
    gegenüber dem BAFA, dass:

    • die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Kosten korrekt entstanden sind.

    Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online über das BAFA-Portal eingereicht.


    Nach Eingang prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt die Behörde einen
    Festsetzungsbescheid und veranlasst anschließend die Auszahlung der Fördermittel.

    Für mehr Informationen über den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein?

    Damit die Auszahlung der BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

    Was sind TPB und TPN – und wofür werden sie benötigt?

    Bei BAFA-Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen spielen zwei technische Dokumente eine wichtige Rolle:

    Technische Projektbeschreibung (TPB)

    Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird vor der Antragstellung erstellt. Sie beschreibt die geplanten Maßnahmen
    und bestätigt, dass diese grundsätzlich förderfähig sind. Die TPB wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Dabei wird eine sogenannte TPB-ID generiert, die bei der Antragstellung benötigt wird. Die TPB-ID ist nur begrenzt gültig und muss innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden.

    Technischer Projektnachweis (TPN)

    Der Technische Projektnachweis (TPN) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.


    Er bestätigt, dass:

    • die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Angaben aus der TPB korrekt umgesetzt wurden

    Nach Erstellung erhält der Antragsteller eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis angegeben werden muss. Ohne diese ID
    kann der Verwendungsnachweis nicht vollständig eingereicht werden.

    Welche Unterlagen werden für die Auszahlung beim BAFA benötigt?

    Für den Verwendungsnachweis müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

    • Rechnungen der Fachunternehmen
    • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
    • Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid
    • technischer Projektnachweis (TPN)
    • weitere technische Dokumentationen der Maßnahme

    Die Rechnungen müssen dabei die förderfähigen Kosten eindeutig ausweisen. Außerdem müssen sie den technischen
    Anforderungen der BEG entsprechen. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, prüft das BAFA den Verwendungsnachweis und entscheidet über die endgültige Höhe der Förderung.

    Viele Probleme bei der BEG – Einzelmaßnahmen Auszahlung entstehen durch vermeidbare Fehler.




    Fazit

    Wer die Fördervoraussetzungen frühzeitig kennt, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereitet und die Vorgaben sorgfältig einhält, kann den Förderprozess beschleunigen und das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen der Förderung deutlich reduzieren.


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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, die technischen Mindestanforderungen sowie der individuelle Zuwendungsbescheid des BAFA.

  • Was bedeutet – individueller Sanierungsfahrplan?

    Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist Ihr Grundstein für eine energieeffiziente Sanierung Ihres Hauses mit staatlicher Förderung. Damit können Sie Fördergelder sichern und Ihre Sanierung langfristig planen. Schritt für Schritt – effizient geplant, maximal gefördert.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten des Energieeffizienz-Experten
    • Klar strukturierter Sanierungsplan für Ihr Gebäude
    • Bonus-Förderung für spätere Sanierungsmaßnahmen
    • Wir übernehmen die Antrags- und Beantragungsleistung als Komplett-Service

    Überblick möglicher Förderungen mit und ohne iSFP-Bonus

    Wer kann profitieren?

    Diese Förderung ist möglich für:

    • Eigentümer, WEG, Mieter und Pächter
    • Ein- und Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung
    • Wohngebäude ≥ 10 Jahre alt

    Beratungszuschuss: So viel Geld können Sie erwarten

    Im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt der Staat bis zu 50 % Ihrer Beratungskosten, wenn ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte den Sanierungsfahrplan erstellt.



    06190 / 92 63 – 246

    Sie haben Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan oder möchten mehr dazu erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit

    Ein iSFP zeigt Ihnen nicht nur Energieeinsparpotenziale, sondern hilft auch, Fördergelder optimal auszuschöpfen. Zudem dient er als Planungsbasis über viele Jahre, bis zu 15 Jahre nach Erstellung gültig.

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