Kategorie: Modernisierung

  • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

    • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
    • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
    • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
    • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
    • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

    Sie planen eine Modernisierung Ihres Eigenheims? Nutzen Sie unsere kostenlose Förderauskunft oder lassen Sie sich direkt von den Experten bei febis zu Ihrem Projekt beraten.

    Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

    Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

    Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

    1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
    2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
    3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
    Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

    Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

    Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

    Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

    • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
    • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

    Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

    Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

    Fazit

    Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

    Bildnachweise

    Bild von bernardbodo / stock.adobe.com

    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Wärmepumpe im Altbau: Effizient heizen und staatliche Förderung sichern

    Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.

    • Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
    • Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
    • Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
    • Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit

    In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.

    Funktionsweise

    Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.

    Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.

    Ein Schema zur Funktionsweise einer Wärmepumpe zeigt wie Umweltwärme über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben wird. Eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert genauso, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind.
    GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht

    Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau

    Vorteile im Altbau

    Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %

    Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen

    Heizungsförderung von 30 % bis zu 70 % durch die KfW


    Herausforderungen

    Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.

    • Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
    • Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
    • Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück?
      Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet.
      Wie sieht es mit dem Abstand zu den Nachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
    • Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
    • Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% förderfähig.

    Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?

    Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann, benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Wärmepumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss.

    • Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben.
    • Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar.
    • Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.

    Heizlast je Raum berechnen lassen

    Über eine raumweise Heizlastberechnung kann die Vorlauftemperatur ermitteln werden, die benötigt wird um die Räume ausreichend zu beheizen. Das erfolgt unter der Annahme einer genormten Außentemperatur für Ihre Region. Die Heizlastberechnung gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage zum ganzjährigen heizen aller Flächen und Räume im Haus ausreichend ist.

    Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.

    Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.

    Die Heizungsförderung und ihre Boni

    Maximalförderung: 70 %

    Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.

    Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

    Fazit

    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

    06190 / 92 63 – 433

  • Förderservice: Jetzt bis zu 20 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

    Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

    • 15 % Zuschuss – bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten je Wohneinheit und Jahr für die Förderung ansetzen
    • 20% Zuschuss – deutlich höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Höhere Förderquote und mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit im Jahr ansetzbar.
    • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
      Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

    Der Förderservice im Überblick

    Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

    • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen
    • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
    • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
    Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Ihre Vorteile mit dem Förderservice

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM : So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle). Eine moderne Hauseingangstür ist weit mehr als nur die optische Visitenkarte Ihres Eigenheims. Sie ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste stoppt, den Einbruchschutz massiv erhöht und Ihre Heizkosten spürbar senkt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW für die Haustür-Förderung 2026. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
    • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
    • Für BEG-EM-Zuschüsse bei Wohngebäuden gelten bei Einzelmaßnahmen 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus in vielen Fällen 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
    • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    • Der Antrag läuft über das BAFA, und bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Lassen Sie vor dem Türaustausch prüfen, ob Ihre Haustür BAFA-förderfähig ist und welcher Zuschuss realistisch möglich ist.

    Unser Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf Wunsch vom Fördercheck bis zur Auszahlung.

    Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft im Jahr 2026 nicht über ein eigenes Sonderprogramm, sondern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA. Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Fazit:

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

    Bildnachweise

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • BAFA-Förderung Dachdämmung 2026: Zuschüsse für Ihre energetische Sanierung

    Mit einer fachgerecht geplanten Dachdämmung kann der Energieverbrauch eines Gebäudes reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann das BAFA energetische Sanierungen an der Gebäudehülle mit Zuschüssen unterstützen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • 15 % BAFA-Zuschuss auf förderfähige Ausgaben
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • förderfähige Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 € je Wohneinheit
    • Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
    • vor Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich

    Was ist die BAFA Förderung für Dachdämmung?

    Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur thermischen Verbesserung des Daches beitragen und damit den Wärmeverlust eines Gebäudes nachhaltig reduzieren. Dazu zählen insbesondere verschiedene Dämmvarianten wie die Aufsparrendämmung, bei der die Dämmung oberhalb der Sparren angebracht wird und eine besonders effiziente Lösung darstellt, sowie die Zwischensparrendämmung, die häufig bei bestehenden Dachkonstruktionen eingesetzt wird. Auch die Dämmung von Flachdächern sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke werden unterstützt, da sie maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch notwendige Umfeldmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme stehen, etwa Dachdeckerarbeiten oder Anpassungen an der Dachkonstruktion, sofern sie für die fachgerechte Umsetzung erforderlich sind.

    Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einem optionalen Bonus zusammen.

    Technische Voraussetzungen

    Damit eine Dachdämmung förderfähig ist, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden. Für Dachflächen gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²K). Welche Dämmstärke erforderlich ist, hängt vom vorhandenen Dachaufbau und dem eingesetzten Dämmmaterial ab.

    Planung und Umsetzung müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste begleitet werden.

    Ablauf der Antragstellung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.



    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

  • Förderung für Fassadendämmung 2026: Bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Sanierung

    Eine hochwertige Fassadendämmung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

    Nach dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen auch 2026 attraktive staatliche Fördermittel für die Fassadendämmung zur Verfügung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • BAFA-Zuschuss: 15 % Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle; bis zu 20 % mit iSFP-Bonus.
    • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € je Wohneinheit.
    • Vertrag vor Antragstellung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erforderlich.
    • KfW-Ergänzungskredit: Bei einer BAFA-Zuschusszusage kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich sein.
    • Energieeffizienz-Experte:Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

    BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

    Das BAFA kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewähren.

    • 15 % Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • maximal bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit bei 20 % Förderung auf 60.000 € förderfähige Ausgaben

    KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

    Wenn eine Zuschusszusage des BAFA vorliegt, kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und der Kreditprüfung ab.

    • Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
    • Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner

    Erfahren Sie hier mehr über den KfW-Ergänzungskredit.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Fassadendämmung erfüllt sein?

    Damit der Staat den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung freigibt, sind klare technische und formale Leitplanken gesetzt. Die wichtigste Kennzahl ist hierbei der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Um die Förderung zu erhalten, darf die gedämmte Wand einen Wert von 0,20 W/m²K nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Sie – je nach Material – eine Dämmstoffdicke zwischen 14 und 20 cm einplanen sollten. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Auch das Alter Ihrer Immobilie spielt eine Rolle: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es werden also gezielt Bestandsgebäude unterstützt, keine Neubauten.

    Ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Antrags ist die Einbindung eines zertifizierten Profis. Die Planung und spätere Abnahme der Arbeiten muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der offiziellen Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt wird. Ohne dessen technische Bestätigung bleibt der Fördertopf verschlossen bzw. Förderung ist nicht möglich. Sie müssen die Kosten für diesen Experten nicht allein tragen. Die professionelle Baubegleitung durch den Energieberater wird vom Staat zusätzlich mit 50 % bezuschusst (der förderfähigen Ausgaben), sodass Sie fachliche Sicherheit zum halben Preis erhalten.

    In 5 Schritten zur Förderung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.




    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

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  • Auszahlung der BAFA – Förderung 2026: Gebäudehülle-Förderung – worauf müssen Sie achten?

    Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch staatliche BAFA – Förderprogramme unterstützt. Viele Eigentümer
    erhalten zunächst eine Förderzusage für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa für neue Fenster oder eine
    Fassadendämmung. Doch zwischen Förderzusage und tatsächlicher Auszahlung der Förderung liegt ein wichtiger Schritt:
    der Verwendungsnachweis.


    Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Rechnungen oder fehlende
    technische Nachweise können dazu führen, dass sich die BAFA – Förderung Auszahlung verzögert oder sogar ganz scheitert.
    Deshalb ist es wichtig, den Ablauf der Förderauszahlung genau zu verstehen. Wer frühzeitig weiß, welche Voraussetzungen
    erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden, kann Fehler vermeiden und den Förderprozess deutlich
    beschleunigen.

    Glückliches Paar, dass sich über einfache Abwicklung und geringen Bürokratieaufwand freut.

    In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich:

    • wann die Auszahlung der BAFA – Förderung erfolgt
    • welche Unterlagen erforderlich sind
    • welche Rolle TPB, TPN und der Energieeffizienz-Experte spielen
    • und welche Fehler Eigentümer unbedingt vermeiden sollten.

    Was ist die BAFA-Förderung für Gebäudehülle?

    Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude –
    Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden
    und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.


    Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu
    senken. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl Heizkosten als auch der Energiebedarf eines
    Gebäudes deutlich sinken.

    Wann erfolgt die Auszahlung der BAFA – Förderung?

    Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Förderung direkt nach der Bewilligung ausgezahlt wird. Tatsächlich funktioniert
    das Verfahren anders. Die Förderung wird in folgenden Schritten abgewickelt:


    Was ist der Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis ist ein zentraler Bestandteil des Förderprozesses. Mit diesem Nachweis belegen Antragsteller
    gegenüber dem BAFA, dass:

    • die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Kosten korrekt entstanden sind.

    Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online über das BAFA-Portal eingereicht.


    Nach Eingang prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt die Behörde einen
    Festsetzungsbescheid und veranlasst anschließend die Auszahlung der Fördermittel.

    Für mehr Informationen über den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein?

    Damit die Auszahlung der BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

    Was sind TPB und TPN – und wofür werden sie benötigt?

    Bei BAFA-Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen spielen zwei technische Dokumente eine wichtige Rolle:

    Technische Projektbeschreibung (TPB)

    Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird vor der Antragstellung erstellt. Sie beschreibt die geplanten Maßnahmen
    und bestätigt, dass diese grundsätzlich förderfähig sind. Die TPB wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Dabei wird eine sogenannte TPB-ID generiert, die bei der Antragstellung benötigt wird. Die TPB-ID ist nur begrenzt gültig und muss innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden.

    Technischer Projektnachweis (TPN)

    Der Technische Projektnachweis (TPN) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.


    Er bestätigt, dass:

    • die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Angaben aus der TPB korrekt umgesetzt wurden

    Nach Erstellung erhält der Antragsteller eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis angegeben werden muss. Ohne diese ID
    kann der Verwendungsnachweis nicht vollständig eingereicht werden.

    Welche Unterlagen werden für die Auszahlung beim BAFA benötigt?

    Für den Verwendungsnachweis müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

    • Rechnungen der Fachunternehmen
    • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
    • Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid
    • technischer Projektnachweis (TPN)
    • weitere technische Dokumentationen der Maßnahme

    Die Rechnungen müssen dabei die förderfähigen Kosten eindeutig ausweisen. Außerdem müssen sie den technischen
    Anforderungen der BEG entsprechen. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, prüft das BAFA den Verwendungsnachweis und entscheidet über die endgültige Höhe der Förderung.

    Viele Probleme bei der BEG – Einzelmaßnahmen Auszahlung entstehen durch vermeidbare Fehler.




    Fazit

    Wer die Fördervoraussetzungen frühzeitig kennt, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereitet und die Vorgaben sorgfältig einhält, kann den Förderprozess beschleunigen und das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen der Förderung deutlich reduzieren.


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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, die technischen Mindestanforderungen sowie der individuelle Zuwendungsbescheid des BAFA.

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. Erfahren Sie, was die BEG-Förderung 2026 beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

  • Unsere Profi-Online-Anwendung – das starke Tool für starke Partner

    Wir schulen Sie als Fachhandelspartner zuverlässig und professionell.

    Einführungs-Webinar für Fachhandelspartner durch unseren febis-internen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten

    Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne

    Egal, ob Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand eines Projektes haben oder eine fachliche Information rund um die BEG-Förderung benötigen – Unsere Profi-Hotline ist werktags von 9-17 Uhr für Sie erreichbar. Gerne kann Ihr Kunde sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen – Wir übernehmen die aufwändige und komplexe Förderberatung für Sie. Kompetent und ohne Mehrkosten.

    Gerne unterstütze ich Sie und Ihre Kunden dabei, sich lukrative Fördergelder zu sichern – auch lokale Zuschüsse.“

    Cansel Kutluk, Leitung Kundenservice Fachbetriebe

    Bildnachweise

    Bild von Andrey Popov / stock.adobe.com

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit


    Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.