Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft derzeit die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für alle Gebäude, die neu gebaut oder saniert werden. Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit.
- 30 % – 70 % Heizungsförderung
Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen - 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller - Zinsgünstiger Ergänzungskredit
Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden - zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden

30 % bis zu 70% Heizungsförderung
Im Rahmen der BEG-Förderung gibt es auch in 2026 weiterhin eine Zuschussförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung . Alle im Bestand möglichen Heizungsanlagen, die dem neuen GEG entsprechen, werden gefördert. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
Für diese Heizanlagen kann die Heizungsförderung beantragt werden
- Wärmepumpen
- Wärmepumpen als Hybridheizungen
- Solarthermie;
zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung - Biomasse-Heizungen
Pellet-Kessel, Hackgut- und/oder Scheizholz-Kessel - Anschluss an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme)
- Wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen (H2-Ready);
Nur die zusätzlichen Kosten für die Umrüstung auf den Betrieb mit Wasserstoff werden gefördert
Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen
Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.
Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude
Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.
- Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
- Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
30.000 € für die erste Wohneinheit
für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € - Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.
Heizungsförderung beantragen
Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:
- Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
- Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
- Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
- Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
- Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
- Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
- Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

15% bis 20% Zuschuss für neue Fenster und Wärmedämmung
Eine gute Wärmedämmung kann unnötige Energieverluste über die Gebäudehülle vermeiden. Die Heizenergie bleibt so genau da, wo sie hingehört – im Haus. Das verringert den Energieverbrauch, die Energiekosten und senkt die anfallenden CO2-Steuern. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden von Energieeffizienz-Experten als Vorbereitung zum Einbau einer Wärmepumpe und als Grundlage für deren effizienten Betrieb empfohlen. Energieeffiziente Modernisierungen der Gebäudehülle werden mit einem lohnenden Zuschuss gefördert. 15% der Investitionskosten steuert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan sogar 20%.
Das wird gefördert
- Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
- Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz
15 % Zuschuss
- 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten für die Förderung ansetzen
- Einzelmaßnahmen werden je Wohneinheit und Jahr gefördert
- 4.500 € maximaler Zuschuss
20% Zuschuss
- Deutlich höhere Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr
- 12.000 € maximaler Zuschuss
Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen
Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).
Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:
- Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
- Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
- Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
- Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.
- Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
- Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
- Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Ergänzungskredit
Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

Förderhotline
06190 / 92 63 – 433
Wir beantworten Ihre Fragen persönlich!
Sie haben Fragen zur BEG-Förderung, zum Förderantrag für Ihre Modernisierung, den wichtigsten Fördervoraussetzungen oder zum Förderservice?
Dann kontaktieren Sie uns!
Mo-Fr. 9-17 Uhr