Kategorie: Förderung

  • Energieberater: Ihr Wegweiser für eine effiziente Hausmodernisierung – Stand 2026

    Ein Energieberater unterstützt Sie dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie nachhaltig zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Durch eine fachmännische Analyse werden energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle oder der Heiztechnik präzise identifiziert. Zudem hilft die Expertise dabei, die bestmöglichen staatlichen Förderungen für Ihr individuelles Sanierungsvorhaben rechtssicher zu beantragen. Mit einem maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sichern Sie langfristig den Wert Ihres Hauses und sparen dauerhaft Heizkosten ein.

    • Individuelle Analyse: Erstellung passgenauer Sanierungskonzepte für Ihr Gebäude.
    • Gesetzliche Pflicht: Notwendigkeit bei bestimmten Sanierungen und Förderanträgen.
    • Förderservice: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA- und KfW-Zuschüssen.
    • Kosten & Ersparnis: Staatliche Zuschüsse reduzieren das Honorar des Experten deutlich.
    • Qualitätssicherung: Baubegleitung zur Vermeidung von Bauschäden und Fehlern.

    Sie planen eine Modernisierung Ihres Eigenheims? Nutzen Sie unsere kostenlose Förderauskunft oder lassen Sie sich direkt von den Experten bei febis zu Ihrem Projekt beraten.

    Wer darf sich als Energieberater bezeichnen?

    Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Um jedoch staatliche Fördermittel der KfW oder des BAFA beantragen zu dürfen, muss der Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt werden.

    Diese Experten sind in der Regel Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Sie unterliegen strengen Fortbildungspflichten und müssen ihre fachliche Eignung regelmäßig nachweisen. Wenn Sie eine Energieberatung für Ihr Haus in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die Person für die entsprechenden Förderprogramme zugelassen ist.

    Wann ist ein Energieberater Pflicht?

    Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben:

    1. Förderanträge: Möchten Sie Zuschüsse vom BAFA (z. B. für die Gebäudehülle) oder Kredite der KfW erhalten, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) gibt es keine Förderung.
    2. Gesetzliche Anforderungen (GEG): Bei umfangreichen Sanierungen oder dem Verkauf/Vermietung einer Immobilie schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise Beratungsgespräche oder die Erstellung eines Energieausweises vor.
    3. Neubau: Bei Neubauten muss die Einhaltung der energetischen Standards nachgewiesen werden, was ebenfalls in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen fällt.
    Effizienz sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan vom Energieeffizienz-Experten ist der perfekte Grundstein

    Wann lohnt sich eine professionelle Energieberatung?

    Eine Beratung ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn Sie die Energiekosten senken oder den Wert Ihrer Immobilie steigern möchten. Ein Energieberater erkennt oft Potenziale, die für Laien unsichtbar sind – etwa Wärmebrücken oder ineffiziente Einstellungen der Heizungsanlage.

    Besonders wertvoll ist der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sanieren können. Ein großer Vorteil: Werden Maßnahmen aus einem iSFP umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz für viele Maßnahmen (z. B. Dämmung oder Fenstertausch) oft um zusätzliche 5 Prozentpunkte.

    Wer trägt die Kosten für die Beratung?

    Die Kosten für einen Energieberater hängen stark vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine einfache Erstberatung ist günstiger als eine umfassende Baubegleitung.

    • Zuschüsse: Das BAFA übernimmt bei einer umfassenden Vor-Ort-Beratung (iSFP) einen Großteil der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Zuschuss aktuell bei 50 % des förderfähigen Honorars, maximal jedoch 650 Euro. Mehr Informationen finden Sie hier.
    • Baubegleitung: Wenn der Berater die Sanierung überwacht, können diese Kosten ebenfalls anteilig über die KfW oder das BAFA gefördert werden.

    Was passiert bei einem Vor-Ort-Termin?

    Bei der Energieberatung am Haus nimmt der Experte das Gebäude sprichwörtlich unter die Lupe. Folgende Aspekte werden untersucht:

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Auf Basis dieser Daten erstellt der Berater ein energetisches Konzept, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget zugeschnitten ist.

    Fazit

    Eine Energieberatung mit iSFP hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen, Energiekosten zu senken und gleichzeitig von höheren Förderungen zu profitieren. Effektiv bleibt für Sie als Eigentümer oft nur ein überschaubarer Eigenanteil, der sich durch die optimierte Förderung der Sanierungsmaßnahmen meist schnell amortisiert.

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    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.

    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet

    Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für neuen Wohnraum über das neue Förderprogramm der KfW „Gewerbe zu Wohnen“ beantragen und leerstehende Gewerberäume mit Leben füllen.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Programm: Gewerbe zu Wohnen KfW-Zuschuss Nr. 266
    • Start der Antragstellung: Juli 2026 (voraussichtlich).
    • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
    • Fördersatz: 30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten
    • Passende Förderungen und Programmdetails einfach und schnell über unsere Förderauskunft finden

    Was wird gefördert?

    Angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels in Deutschland startet das Bundesbauministerium das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“. Ziel ist es, leerstehende Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Ab Juli 2026 können Eigentümer und Investoren Zuschüsse von bis zu 30.000 € pro neu geschaffener Wohneinheit beantragen.

    Die Bundesregierung setzt damit verstärkt auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller und ressourcenschonender zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Programm sollen vor allem ungenutzte Büro- und Gewerbeflächen stärker aktivieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes leisten.

    Gefördert wird der Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnungen. Voraussetzung ist, dass durch die Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Eine spätere Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe bleibt möglich.

    Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ – das gilt:

    • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit (30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten)
    • Fördervolumen: Insgesamt 300 Millionen Euro in 2026
    • Voraussetzung: Mindestens eine neue Wohneinheit entsteht
    • Energiestandard: Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien bzw. Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien
    • Umsetzungsfrist: Maximal 54 Monate

    Energetische Anforderungen gelten

    Um die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ zu erhalten, müssen die Gebäude nach dem Umbau mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE)“ erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der Standard „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“.

    Außerdem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste verpflichtend.

    Diese Kosten für die energetische Sanierung selbst werden nicht mitgefördert. Hier bietet sich eine Kombination mit anderen Förderprogrammen an, beispielsweise:

    Zuschuss mit KfW-Förderkrediten für energetische Sanierungen kombinieren

    Wer kann Anträge im Programm „Gewerbe zu Wohnen“ stellen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Selbstnutzer
    • private Eigentümer
    • Investoren
    • Unternehmen
    • kommunale Antragsteller

    Mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­ die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist damit auf 300.000 € begrenzt.

    Wichtig: Der Antrag kann nur gestellt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wurde. Bereits abgeschlossene Liefer- oder Bauverträge gelten als Projektstart und schließen eine Förderung aus. Reine Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen nicht als Vorhabenbeginn.

    300 Millionen Euro Fördervolumen für 2026

    Für das Jahr 2026 stellt der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für das Umnutzungsprogramm bereit. Anträge können voraussichtlich ab Juli 2026 bei der KfW gestellt werden.

    Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Förderstart von „Gewebe und Wohnen“:

    In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während gleichzeitig so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance.

    Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen. Dabei verbinden wir drei Ziele, die heute untrennbar zusammengehören: Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte. 

    Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern. Damit aus leerstehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften

    Passende Förderprogramme finden

    Die KfW bietet weitere Programme für den Neubau, die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum. Oftmals können Programme miteinander kombiniert werden um den Förderanteil zu erhöhen. Und nicht nur der Staat fördert. In unserer Förderdatenbank foerderdata sind alle Programme für Wohngebäude erfasst. Förderungen von Bund, den Bundesländern und von Städten und Gemeinden. Finden Sie die Förderungen, die für Ihren Wohnort in Frage kommen einfach und schnell über unsere kostenlose Förderauskunft.

    Fazit

    Mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ setzt die Bundesregierung auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Durch die Kombination aus attraktiven Zuschüssen des Programms „Gewerbe zu Wohnen“ und zinsgünstiger Förderkredite der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) könnte Leerstände sinnvoll genutzt und zugleich nachhaltige Impulse für den Wohnungsmarkt gesetzt werden.

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  • Neubauförderung für ein Effizienzhaus 55 jetzt beantragen

    Effizienzhaus 55 Förderung für Neubauten: Voraussetzungen, Förderhöhe, KfW-Kredit und wichtige Informationen zur Neubauförderung im Überblick.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
    • Befristete Förderung für Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55 – nur so lange Bundesmittel verfügbar sind
    • Neubauförderungen – bundesweit und am Wohnort kostenlos über die Förderauskunft finden

    Befristete Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten

    Seit Mitte Dezember 2025 ist die zeitlich befristete Förderung für Neubauvorhaben im Effizienzhausstandard 55 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude um die Förderstufe „Effizienzhaus 55“ erweitert.

    Diese Förderstufe gilt ursprünglich nur befristet, bis das Förderbudget von insgesamt 800 Millionen Euro abgerufen wurde. Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2026.

    Allerdings strebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Verlänger­ung über den 30.06.2026 hinaus an und befindet sich hierzu in Prüfung und Abstimmung.

    Förderung für geplante, aber noch nicht realisierte Neubauprojekte

    Mit dem Förderprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bereits geplante Wohnungsbauprojekte schneller in die Umsetzung zu bringen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

    In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Neubauvorhaben aufgrund steigender Bau- und Finanzierungskosten zurückgestellt. Viele Projekte verfügen bereits über eine Baugenehmigung, wurden jedoch bislang nicht begonnen.

    Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, betont:
    Die Zahl der Baugenehmigungen und Baufinanzierungen steigt wieder, und die Auftragsbücher der Bauwirtschaft füllen sich langsam. Dennoch verläuft die Erholung weiterhin schleppend. In Deutschland bestehen rund 760.000 genehmigte, aber noch nicht gebaute Wohnungen. Mit der EH55-Plus-Förderung wollen wir fertige Planungen in gebaute Häuser überführen und der Bauwirtschaft einen notwendigen Impuls geben.

    Bereits im Vorfeld der Programmerweiterung wurden die Zinskonditionen bestehender Förderprogramme verbessert. Zudem wurden die Förderbedingungen der Programme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ sowie „Jung kauft alt“ angepasst, um den Kreis der förderfähigen Vorhaben zu erweitern.

    Die Neubauprogramme der KfW im Überblick

    Welche Förderkonditionen gelten für ein Effizienzhaus 55?

    Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten KfW-Kredits von bis zu:

    • Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
    • anfänglicher effektiver Jahreszins ab 1,46 % (Mai 2026)
    • Zinsbindung bis zu 10 Jahre
    • Kreditlaufzeiten von bis zu 35 Jahren
    • für Kommunen: zusätzliche Zuschüsse von bis zu 5 % möglich

    Die Fördervoraussetzungen

    Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Wohngebäude als Effizienzhaus 55 errichtet werden und die Wohngebäude vollständig auf Basis erneuerbaren Energien beheizt werden. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen; förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme Solarthermie. Für die Effizienzhausplanung, die Beantragung der Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherstellt.

    Was tun, wenn die Förderung vergriffen ist?

    Da das Förderbudget begrenzt ist, lohnt es sich schnell zu sein. Sollte der Fördertopf doch bereits leer sein, muss man trotzdem nicht leer ausgehen. Eine Planung für ein Effizienzhaus 55 kann als gute Basis dienen, um gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten zu überlegen, durch welche Maßnahmen die höhere Effizienzhausstufe 40 erreicht werden kann. Diese Förderstufe wird nämlich weiterhin gefördert. Neben erhöhter Effizienzanforderungen an den Neubau, muss der Energieeffizienz-Experte dazu eine Lebenszyklusanalyse erstellen. Damit kann nachgewiesen werden, dass das Haus in seinem gesamten Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass es die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt.

    Nicht nur der Bund fördert Neubauten

    Auch Bundesländer, Städte und Kommunen haben Förderprogramme für den Neubau. Neubauförderungen an Ihrem Wohnort können Sie schnell und einfach über die Förderauskunft recherchieren.

    Fazit

    Die befristete Förderung für das Effizienzhaus 55 bietet Bauherren eine attraktive Möglichkeit, Neubauprojekte mit zinsgünstigen Konditionen umzusetzen. Aufgrund des begrenzten Förderbudgets und der zeitlichen Befristung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und Antragstellung, um die Förderchancen optimal zu nutzen.

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  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % Extra-Zuschuss für schnellen Heizungstausch

    Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
    • Um plus 20% höherer Zuschuss, maximal 70 %
    • Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau

    Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
    Privatpersonen (Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

    Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?

    Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser Bestandsheitzungen:

    • Heizungstausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter
    • Heizungstausch funktionstüchtiger Gas- oder Biomasseheizungen
      – wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt

    Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?


    Die KfW-Förderung hat außerdem eine Obergrenze: Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt.

    So beantragen Sie den Bonus


    Fazit

    Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht die staatliche Unterstützung beim Heizungstausch deutlich – vorausgesetzt, die KfW-Vorgaben werden eingehalten.

  • Förderservice: Jetzt bis zu 20 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

    Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

    • 15 % Zuschuss – bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten je Wohneinheit und Jahr für die Förderung ansetzen
    • 20% Zuschuss – deutlich höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Höhere Förderquote und mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit im Jahr ansetzbar.
    • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
      Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

    Der Förderservice im Überblick

    Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

    • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen
    • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
    • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
    Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Ihre Vorteile mit dem Förderservice

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

  • KfW-Förderung Auszahlung: So beantragen Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel (Programme 458, 459 & 422)

    Die KfW-Heizungsförderung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen sowie Kommunen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Förderzusage. Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht und durch die KfW positiv geprüft werden.

    Das Wichtigste zur KfW-Auszahlung im Überblick

    • Die Auszahlung der KfW-Förderung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der Nachweise.
    • Für die Auszahlung werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. gBnD) benötigt.
    • Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach der KfW-Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden.
    • Die Nachweise werden digital im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen und geprüft.
    • Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Rechnungen können die Auszahlung verzögern oder gefährden.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und prüfen Ihre Rechnungen auf formale Förderanforderungen.

    Die KfW-Programme im Überblick (Stand 2026)

    Um Verzögerungen zu vermeiden, ist die korrekte Zuordnung Ihres Vorhabens entscheidend. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet nach Antragstellergruppen und Förderprogrammen.

    Der Ablauf: Von der Zusage bis zur Auszahlung bei der KFW

    Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Maßnahme, Identifizierung und positiver Prüfung der eingereichten Nachweise aus.

    Weitere Informationen zur Nachweiseinreichung und Auszahlung finden Sie hier.

    Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung: Die digitalen Schlüsseldokumente

    Ohne die Unterstützung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten ist eine Auszahlung nicht möglich.

    • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die BzA wird vor der Antragstellung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten erstellt. Sie enthält technische Angaben zum geplanten Vorhaben.
    • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Nach Abschluss der Maßnahme wird die BnD bzw. gBnD erstellt. Mit der BnD-ID beantragen Antragsteller im Kundenportal „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.
    Auszahlung

    Häufige Fehler bei der KfW Auszahlung vermeiden

    • Vorzeitiger Vorhabensbeginn ohne wirksame Förderklausel im Vertrag
    • fehlende oder fehlerhafte BnD bzw. gBnD
    • unvollständige oder nicht eindeutig zuordenbare Rechnungen
    • fehlendes Ident-Verfahren im Kundenportal „Meine KfW“
    • falsche oder nicht legitimierte Bankverbindung
    • versäumte Fristen zur Nachweiseinreichung

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht nicht.

  • Förderung für Fassadendämmung 2026: Bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Sanierung

    Eine hochwertige Fassadendämmung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken, den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

    Nach dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen auch 2026 attraktive staatliche Fördermittel für die Fassadendämmung zur Verfügung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • BAFA-Zuschuss: 15 % Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle; bis zu 20 % mit iSFP-Bonus.
    • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € je Wohneinheit.
    • Vertrag vor Antragstellung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist erforderlich.
    • KfW-Ergänzungskredit: Bei einer BAFA-Zuschusszusage kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich sein.
    • Energieeffizienz-Experte:Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

    BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

    Das BAFA kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewähren.

    • 15 % Grundförderung für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    • bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
    • maximal bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit bei 20 % Förderung auf 60.000 € förderfähige Ausgaben

    KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)

    Wenn eine Zuschusszusage des BAFA vorliegt, kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und der Kreditprüfung ab.

    • Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
    • Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner

    Erfahren Sie hier mehr über den KfW-Ergänzungskredit.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Fassadendämmung erfüllt sein?

    Damit der Staat den Zuschuss für Ihre Fassadendämmung freigibt, sind klare technische und formale Leitplanken gesetzt. Die wichtigste Kennzahl ist hierbei der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Um die Förderung zu erhalten, darf die gedämmte Wand einen Wert von 0,20 W/m²K nicht überschreiten. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Sie – je nach Material – eine Dämmstoffdicke zwischen 14 und 20 cm einplanen sollten. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Auch das Alter Ihrer Immobilie spielt eine Rolle: Eine Förderung durch das BAFA ist nur möglich, wenn der Bauantrag für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es werden also gezielt Bestandsgebäude unterstützt, keine Neubauten.

    Ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Antrags ist die Einbindung eines zertifizierten Profis. Die Planung und spätere Abnahme der Arbeiten muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der offiziellen Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt wird. Ohne dessen technische Bestätigung bleibt der Fördertopf verschlossen bzw. Förderung ist nicht möglich. Sie müssen die Kosten für diesen Experten nicht allein tragen. Die professionelle Baubegleitung durch den Energieberater wird vom Staat zusätzlich mit 50 % bezuschusst (der förderfähigen Ausgaben), sodass Sie fachliche Sicherheit zum halben Preis erhalten.

    In 5 Schritten zur Förderung

    Fazit

    Für Hauseigentümer kann die BAFA-Förderung die Kosten einer Dachdämmung deutlich reduzieren. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt und frühzeitig eine Energieberatung einbindet, kann von Zuschüssen von bis zu 20 % profitieren.




    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen sowie die individuelle Zuschusszusage des BAFA.

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  • Auszahlung der BAFA – Förderung 2026: Gebäudehülle-Förderung – worauf müssen Sie achten?

    Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch staatliche BAFA – Förderprogramme unterstützt. Viele Eigentümer
    erhalten zunächst eine Förderzusage für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa für neue Fenster oder eine
    Fassadendämmung. Doch zwischen Förderzusage und tatsächlicher Auszahlung der Förderung liegt ein wichtiger Schritt:
    der Verwendungsnachweis.


    Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Rechnungen oder fehlende
    technische Nachweise können dazu führen, dass sich die BAFA – Förderung Auszahlung verzögert oder sogar ganz scheitert.
    Deshalb ist es wichtig, den Ablauf der Förderauszahlung genau zu verstehen. Wer frühzeitig weiß, welche Voraussetzungen
    erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden, kann Fehler vermeiden und den Förderprozess deutlich
    beschleunigen.

    Glückliches Paar, dass sich über einfache Abwicklung und geringen Bürokratieaufwand freut.

    In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich:

    • wann die Auszahlung der BAFA – Förderung erfolgt
    • welche Unterlagen erforderlich sind
    • welche Rolle TPB, TPN und der Energieeffizienz-Experte spielen
    • und welche Fehler Eigentümer unbedingt vermeiden sollten.

    Was ist die BAFA-Förderung für Gebäudehülle?

    Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude –
    Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden
    und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.


    Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu
    senken. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl Heizkosten als auch der Energiebedarf eines
    Gebäudes deutlich sinken.

    Wann erfolgt die Auszahlung der BAFA – Förderung?

    Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Förderung direkt nach der Bewilligung ausgezahlt wird. Tatsächlich funktioniert
    das Verfahren anders. Die Förderung wird in folgenden Schritten abgewickelt:


    Was ist der Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis ist ein zentraler Bestandteil des Förderprozesses. Mit diesem Nachweis belegen Antragsteller
    gegenüber dem BAFA, dass:

    • die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Kosten korrekt entstanden sind.

    Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online über das BAFA-Portal eingereicht.


    Nach Eingang prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt die Behörde einen
    Festsetzungsbescheid und veranlasst anschließend die Auszahlung der Fördermittel.

    Für mehr Informationen über den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein?

    Damit die Auszahlung der BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

    Was sind TPB und TPN – und wofür werden sie benötigt?

    Bei BAFA-Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen spielen zwei technische Dokumente eine wichtige Rolle:

    Technische Projektbeschreibung (TPB)

    Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird vor der Antragstellung erstellt. Sie beschreibt die geplanten Maßnahmen
    und bestätigt, dass diese grundsätzlich förderfähig sind. Die TPB wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Dabei wird eine sogenannte TPB-ID generiert, die bei der Antragstellung benötigt wird. Die TPB-ID ist nur begrenzt gültig und muss innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden.

    Technischer Projektnachweis (TPN)

    Der Technische Projektnachweis (TPN) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.


    Er bestätigt, dass:

    • die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Angaben aus der TPB korrekt umgesetzt wurden

    Nach Erstellung erhält der Antragsteller eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis angegeben werden muss. Ohne diese ID
    kann der Verwendungsnachweis nicht vollständig eingereicht werden.

    Welche Unterlagen werden für die Auszahlung beim BAFA benötigt?

    Für den Verwendungsnachweis müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

    • Rechnungen der Fachunternehmen
    • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
    • Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid
    • technischer Projektnachweis (TPN)
    • weitere technische Dokumentationen der Maßnahme

    Die Rechnungen müssen dabei die förderfähigen Kosten eindeutig ausweisen. Außerdem müssen sie den technischen
    Anforderungen der BEG entsprechen. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, prüft das BAFA den Verwendungsnachweis und entscheidet über die endgültige Höhe der Förderung.

    Viele Probleme bei der BEG – Einzelmaßnahmen Auszahlung entstehen durch vermeidbare Fehler.




    Fazit

    Wer die Fördervoraussetzungen frühzeitig kennt, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereitet und die Vorgaben sorgfältig einhält, kann den Förderprozess beschleunigen und das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen der Förderung deutlich reduzieren.


    Bildnachweise

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, die technischen Mindestanforderungen sowie der individuelle Zuwendungsbescheid des BAFA.

  • Ein-und Mehrfamilienhäuser: Die KfW-Heizungsförderung 2026 für Eigenheimbesitzer erklärt

    Ein-und Mehrfamilienhäuser stehen im Fokus der Energiewende, denn der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) unterstützt die staatliche Förderbank gezielt den Austausch veralteter Heizsysteme in Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern durch moderne, regenerative Anlagen. Bei diesen unterscheiden sich die Anforderungen, Förderhöhen und technischen Voraussetzungen teilweise deutlich, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Da die Antragstellung an strikte formale Bedingungen geknüpft ist, ist eine korrekte Vorbereitung besonders entscheidend, um den maximal möglichen Zuschuss ohne Verzögerungen zu erhalten.

    Fördermittel erfolgreich beantragen und nutzen

    Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Förderprozess – von der Beauftragung über den KfW – Antrag bis zur Auszahlung der Heizungsförderung.

    Was ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458)?

    Das Förderprodukt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ ist ein Zuschussprogramm im Rahmen
    der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient dazu, den Kauf und Einbau effizienter, klimafreundlicher
    Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden finanziell zu fördern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind. Dies umfasst:

    *sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.

    Förderung für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

    Besonders für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (WE) gelten spezifische Regeln. Als
    Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung gelten alle Wohngebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten. Hierzu zählen
    auch klassische Zweifamilienhäuser oder Häuser mit Einliegerwohnung.

    Wie hoch ist die Förderung

    Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, wobei der Gesamtzuschuss auf
    maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt ist:

    • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.
    • Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (bei Beantragung bis Ende 2028 selbstnutzende Eigentümer).
    • Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.

      Einkommensbonus für Rentner: Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, gibt es 30 % extra. Nachweise können Rentenbezugsmitteilungen sein, je nach Einzelfall können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der KfW.
    • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
    • Deckelung der förderfähigen Kosten (Staffelung)

      Die maximale Förderquote kann – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

    Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

    Damit können beispielsweise auch größere Mehrfamilienhäuser hohe Zuschüsse für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage erhalten. Für Eigentümer eines Zweifamilienhauses bedeutet dies konkret: Die förderfähige Investitionssumme kann bereits bis zu 45.000 € betragen, wodurch sich ein erheblicher Zuschuss ergibt.

    Für Eigentümer ist jedoch entscheidend, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Planung sowie eine korrekte Antragstellung sind daher entscheidend, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

    Weitere Themen zur Förderung finden Sie hier.

    Höhe der förderfähigen Kosten abhängig von Anzahl der Wohneinheiten

    Staffelung laut Förderprogramm:

    Diese Staffelung ermöglicht eine angepasste Förderung für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen.

    Gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – etwa klassischen Zweifamilienhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern – spielt die Staffelung der förderfähigen Kosten eine zentrale Rolle. Da die Förderobergrenzen pro Wohneinheit berechnet werden, können bei mehreren Wohnungen deutlich höhere Investitionssummen berücksichtigt werden. Das macht die Modernisierung besonders wirtschaftlich und steigert gleichzeitig langfristig den Wert der Immobilie.

    Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

    EinzelmaßnahmenGrundförderungEffizienzbonusKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus
    Solarthermische Anlagen30 %20%30 %
    Biomasseheizungen30 %20 %30 %
    Wärmepumpen30 %5%20 %30 %
    Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %
    Wasserstofffähige Heizung
    (Investitionsmehrkosten)
    30 %20 %30 %
    Heizungstechnik30 %20 %30 %
    Gebäudenetzanschluss30 %20 %30 %
    Wärmenetzanschluss30 %20 %30 %

    Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bietet Eigentümern von Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern eine besonders attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf moderne und klimafreundliche Heizsysteme finanziell deutlich zu erleichtern. Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Dadurch reduziert sich die Investitionsbelastung erheblich, während gleichzeitig die Energieeffizienz und Zukunftssicherheit der Immobilie verbessert wird.

    Weitere Informationen stellt auch die offizielle Website der KfW bereit.

    Warum eine professionelle Förderbegleitung sinnvoll ist

    Eine fachkundige Begleitung bietet Ihnen Formalsicherheit und hilft dabei, Fehler bei der Dateneingabe oder der
    Dokumentenprüfung zu vermeiden. Da die KfW strenge Anforderungen an die Nachweise stellt – insbesondere bei der
    Berechnung der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern – sorgt eine neutrale Prüfung für eine reibungslose Abwicklung und
    Zeitersparnis.

    Fazit

    Mit der KfW-Heizungsförderung 458 können Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heiztechnik finanziell attraktiv gestalten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien der KfW/BAFA. Eine individuelle Förderberatung wird empfohlen. Die Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar.

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. Erfahren Sie, was die BEG-Förderung 2026 beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.