Schlagwort: Modernisierung Gebäudehülle

  • Förderservice: Jetzt bis zu 20 % Zuschuss für Dach, Fassade & Fenster nutzen

    Eine Modernisierung von Fenster, Fassade, Dach und Keller senkt Energieverluste, reduziert Heizkosten und steigert Wohnkomfort sowie Immobilienwert. Mit dem Förderservice sichern Sie sich die BEG-Förderung von 15 % bis 20 % Zuschuss für Ihr Modernisierungsprojekt.

    • 15 % Zuschuss – bis zu 30.000 € Ihrer Modernisierungskosten je Wohneinheit und Jahr für die Förderung ansetzen
    • 20% Zuschuss – deutlich höhere BEG-Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
      Höhere Förderquote und mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit im Jahr ansetzbar.
    • Förderservice: Rundum-sorglos-Paket von der Antragstellung bis zur Auszahlung
      Für Dach, Spitzboden, Fassade, Fenster und Kellerdämmung

    Der Förderservice im Überblick

    Der Förderservice Gebäudehülle beinhaltet die komplette Förderabwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl. Prüfung der Voraussetzungen, Beantragung in Vollmacht und Nachweis zur Mittelverwendung für die Auszahlung.

    • Förderabwicklung für den Zuschuss als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM)
    • Prüfung der Fördervoraussetzungen
    • Stellen Ihres Förderantrags im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
    • Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
    • inkl. Förderhotline: 06190 / 92 63 – 433 (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus


    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001
    Zuschuss als Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Ihre Vorteile mit dem Förderservice

    Rundum sorglos: Wir übernehmen die komplette Prüfung und Beantragung

    Expertenservice: Alle nötigen Bestätigungen inklusive

    Zeitersparnis: Keine Wartezeiten, alles aus einer Hand

  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM : So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle). Eine moderne Hauseingangstür ist weit mehr als nur die optische Visitenkarte Ihres Eigenheims. Sie ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste stoppt, den Einbruchschutz massiv erhöht und Ihre Heizkosten spürbar senkt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW für die Haustür-Förderung 2026. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
    • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
    • Für BEG-EM-Zuschüsse bei Wohngebäuden gelten bei Einzelmaßnahmen 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus in vielen Fällen 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
    • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    • Der Antrag läuft über das BAFA, und bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Lassen Sie vor dem Türaustausch prüfen, ob Ihre Haustür BAFA-förderfähig ist und welcher Zuschuss realistisch möglich ist.

    Unser Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf Wunsch vom Fördercheck bis zur Auszahlung.

    Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft im Jahr 2026 nicht über ein eigenes Sonderprogramm, sondern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA. Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Fazit:

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

    Bildnachweise

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Auszahlung der BAFA – Förderung 2026: Gebäudehülle-Förderung – worauf müssen Sie achten?

    Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch staatliche BAFA – Förderprogramme unterstützt. Viele Eigentümer
    erhalten zunächst eine Förderzusage für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa für neue Fenster oder eine
    Fassadendämmung. Doch zwischen Förderzusage und tatsächlicher Auszahlung der Förderung liegt ein wichtiger Schritt:
    der Verwendungsnachweis.


    Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Schwierigkeiten. Unvollständige Unterlagen, fehlerhafte Rechnungen oder fehlende
    technische Nachweise können dazu führen, dass sich die BAFA – Förderung Auszahlung verzögert oder sogar ganz scheitert.
    Deshalb ist es wichtig, den Ablauf der Förderauszahlung genau zu verstehen. Wer frühzeitig weiß, welche Voraussetzungen
    erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden, kann Fehler vermeiden und den Förderprozess deutlich
    beschleunigen.

    Glückliches Paar, dass sich über einfache Abwicklung und geringen Bürokratieaufwand freut.

    In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich:

    • wann die Auszahlung der BAFA – Förderung erfolgt
    • welche Unterlagen erforderlich sind
    • welche Rolle TPB, TPN und der Energieeffizienz-Experte spielen
    • und welche Fehler Eigentümer unbedingt vermeiden sollten.

    Was ist die BAFA-Förderung für Gebäudehülle?

    Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude –
    Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dieses Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden
    und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.


    Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu
    senken. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können sowohl Heizkosten als auch der Energiebedarf eines
    Gebäudes deutlich sinken.

    Wann erfolgt die Auszahlung der BAFA – Förderung?

    Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Förderung direkt nach der Bewilligung ausgezahlt wird. Tatsächlich funktioniert
    das Verfahren anders. Die Förderung wird in folgenden Schritten abgewickelt:


    Was ist der Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis ist ein zentraler Bestandteil des Förderprozesses. Mit diesem Nachweis belegen Antragsteller
    gegenüber dem BAFA, dass:

    • die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Kosten korrekt entstanden sind.

    Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online über das BAFA-Portal eingereicht.


    Nach Eingang prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt die Behörde einen
    Festsetzungsbescheid und veranlasst anschließend die Auszahlung der Fördermittel.

    Für mehr Informationen über den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein?

    Damit die Auszahlung der BAFA-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

    Was sind TPB und TPN – und wofür werden sie benötigt?

    Bei BAFA-Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen spielen zwei technische Dokumente eine wichtige Rolle:

    Technische Projektbeschreibung (TPB)

    Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird vor der Antragstellung erstellt. Sie beschreibt die geplanten Maßnahmen
    und bestätigt, dass diese grundsätzlich förderfähig sind. Die TPB wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt. Dabei wird eine sogenannte TPB-ID generiert, die bei der Antragstellung benötigt wird. Die TPB-ID ist nur begrenzt gültig und muss innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden.

    Technischer Projektnachweis (TPN)

    Der Technische Projektnachweis (TPN) wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt.


    Er bestätigt, dass:

    • die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt wurden
    • die technischen Anforderungen eingehalten wurden
    • die Angaben aus der TPB korrekt umgesetzt wurden

    Nach Erstellung erhält der Antragsteller eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis angegeben werden muss. Ohne diese ID
    kann der Verwendungsnachweis nicht vollständig eingereicht werden.

    Welche Unterlagen werden für die Auszahlung beim BAFA benötigt?

    Für den Verwendungsnachweis müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

    • Rechnungen der Fachunternehmen
    • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
    • Förderzusage bzw. Zuwendungsbescheid
    • technischer Projektnachweis (TPN)
    • weitere technische Dokumentationen der Maßnahme

    Die Rechnungen müssen dabei die förderfähigen Kosten eindeutig ausweisen. Außerdem müssen sie den technischen
    Anforderungen der BEG entsprechen. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, prüft das BAFA den Verwendungsnachweis und entscheidet über die endgültige Höhe der Förderung.

    Viele Probleme bei der BEG – Einzelmaßnahmen Auszahlung entstehen durch vermeidbare Fehler.




    Fazit

    Wer die Fördervoraussetzungen frühzeitig kennt, alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereitet und die Vorgaben sorgfältig einhält, kann den Förderprozess beschleunigen und das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen der Förderung deutlich reduzieren.


    Bildnachweise

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    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien, die technischen Mindestanforderungen sowie der individuelle Zuwendungsbescheid des BAFA.

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. Erfahren Sie, was die BEG-Förderung 2026 beinhaltet und wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
    Die Heizungsförderung ist ein Programmteil der BEG-Förderung 2026

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungsförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
    Die BEG-Förderung 2026 beinhaltet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für Fassade, Dach, Keller und Fenster

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht im Rahmen der BEG-Förderung 2026 die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur BEG-Förderung 2026 oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.