Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle). Eine moderne Hauseingangstür ist weit mehr als nur die optische Visitenkarte Ihres Eigenheims. Sie ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste stoppt, den Einbruchschutz massiv erhöht und Ihre Heizkosten spürbar senkt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW für die Haustür-Förderung 2026. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
- Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
- Für BEG-EM-Zuschüsse bei Wohngebäuden gelten bei Einzelmaßnahmen 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus in vielen Fällen 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
- Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
- Der Antrag läuft über das BAFA, und bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Lassen Sie vor dem Türaustausch prüfen, ob Ihre Haustür BAFA-förderfähig ist und welcher Zuschuss realistisch möglich ist.
Febis Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf Wunsch vom Fördercheck bis zur Auszahlung.
Effizient sanieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für ihre neue Haustür
Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft im Jahr 2026 nicht über ein eigenes Sonderprogramm, sondern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA. Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.
Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Hier sind die wichtigsten Fragen zur Haustür-Förderung 2026
Förderfähig ist nicht nur der klassische Austausch einer alten Haustür. Offiziell erfasst sind der Ersatz, die Erneuerung oder auch der erstmalige Einbau einer förderfähigen Außentür als Teil der thermischen Gebäudehülle. Zusätzlich können im Rahmen der förderfähigen Kosten auch Leistungen berücksichtigt werden, die unmittelbar für Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dazu gehören laut Infoblatt grundsätzlich Material, fachgerechter Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen, soweit sie direkt zur Maßnahme gehören.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 %. Das ist der reguläre Zuschuss für eine förderfähige Haustür im Rahmen der BEG EM.
Zusätzlich kann der iSFP-Bonus interessant sein. Wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Damit sind bei einer förderfähigen Hauseingangstür in vielen Fällen insgesamt 20 % Zuschuss möglich. Voraussetzung ist, dass der iSFP bereits bei Antragstellung vorliegt und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erfolgt.
Bei den förderfähigen Ausgaben gilt in der Zuschussförderung für entsprechende Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden grundsätzlich eine Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Grenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder ein Sonderfall nach Richtlinie vorliegt. Das ist für eine einzelne Haustür oft mehr als ausreichend, wird aber wichtig, wenn Sie mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen.
Entscheidend ist die Anlage mit den Technischen Mindestanforderungen zur BEG EM. Dort ist für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren bei Wohngebäuden ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 1,3 W/(m²·K) festgelegt. Für bestimmte Zonen von Nichtwohngebäuden mit niedrigerer Innentemperatur nennt die Richtlinie 1,6 W/(m²·K). Für typische Wohnhäuser ist der Wert 1,3 W/(m²·K) der maßgebliche Grenzwert.
Wichtig ist außerdem die wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung. Die Richtlinie verlangt bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle eine entsprechende Ausführung. Im Nachweisverfahren müssen unter anderem die Einhaltung der U-Werte, der wärmebrückenminimierte Einbau und der luftdichte Einbau bestätigt und dokumentiert werden. Auch Herstellernachweise zu den energetischen Eigenschaften der Tür gehören zu den relevanten Unterlagen.
Das ist in der Praxis wichtig: Förderfähig ist nicht automatisch jedes Türmodell, das gut gedämmt wirkt. Entscheidend ist, ob die konkreten technischen Werte und Nachweise zur BEG EM passen. Aussagen zur Förderfähigkeit einzelner Haustürmodelle lassen sich deshalb nur auf Basis der Herstellerunterlagen und der Projektprüfung treffen.
Der Antrag für die Haustür-Förderung läuft im BAFA-Portal. Das BAFA beschreibt den Zuschuss als nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Für die Antragstellung müssen Sie die jeweils aktuelle Fassung der Programmunterlagen beachten, weil Merkblätter und Anforderungen regelmäßig aktualisiert werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass jeweils nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Fassung gilt.
Bei der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage. In diesem Vertrag muss auch das voraussichtliche Umsetzungsdatum stehen. Außerdem darf dieses Datum nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt laut BAFA bei 300 Euro brutto. Für eine Hauseingangstür ist diese Schwelle in der Regel kein Problem, sollte aber der Vollständigkeit halber beachtet werden.
Der Ablauf ist im Kern klar strukturiert:
Zuerst holen Sie Angebote ein und lassen die Maßnahme technisch vorbereiten. Danach wird die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Eine TPB und TPN wird durch einen Energieberater erstellt. Mehr informationen über TPB und TPN finden Sie hier. Anschließend stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal. Nach der Antragstellung erfolgt die Umsetzung innerhalb des Bewilligungszeitraums. Nach Abschluss der Arbeiten muss ein technischer Projektnachweis (TPN) vorliegen, danach reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und weiteren Unterlagen im Portal ein. Erst nach positiver Prüfung erlässt das BAFA den Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung.
Wichtig für die Auszahlung ist auch die Frist: Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Erfolgt das später, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses. Rechnungen müssen die Maßnahme eindeutig ausweisen, und Zahlungen sind grundsätzlich unbar nachzuweisen.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fordert das BAFA die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Das BAFA verweist dafür auf die von der dena bereitgestellte Expertenliste. Der Energieeffizienz-Experte ist nicht nur Formalität, sondern zentral für die technische Prüfung, die Projektbeschreibung und gegebenenfalls für den iSFP-Bonus.
Gerade bei Haustüren ist das sinnvoll. In der Praxis geht es nicht nur um den U-Wert auf dem Datenblatt. Auch Anschlussdetails, Einbausituation, Wärmebrücken und die korrekte Zuordnung der förderfähigen Kosten spielen eine Rolle. Ein sauber vorbereiteter Antrag vermeidet Rückfragen und senkt das Risiko, dass der Zuschuss später gekürzt oder nicht ausgezahlt wird.
Nach dem aktuell geprüften Stand vom 18. März 2026 ist für diese Förderlogik keine neue, separat veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie nur für 2026 ersichtlich. Maßgeblich ist weiterhin die BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023, die laut Richtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 endet.
Gleichzeitig weist das BAFA darauf hin, dass Merkblätter und Anforderungen regelmäßig überarbeitet werden und immer die aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung zählt. Deshalb sollten Sie den konkreten Antrag unmittelbar vor Einreichung noch einmal gegen die aktuelle BAFA-Fassung prüfen.

Wie unterstützt Sie der Febis Förderservice?
Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und holen Sie das Maximum aus Ihrer Förderung heraus.
Der Febis Förderservice begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Antragsprozess – von der strukturierten Vorbereitung aller Unterlagen über die Abstimmung mit Fachpartnern bis hin zur Auszahlung Ihrer Förderung.
Sie müssen sich nicht mit komplizierten BAFA-Vorgaben beschäftigen oder Fristen im Blick behalten – wir übernehmen das für Sie.
Fazit: Die neue Haustür als Schlüssel zur staatlichen Förderung
Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.
Damit die Förderung reibungslos fließt, sollten Sie drei goldene Regeln beachten:
- Technik-Check: Achten Sie zwingend auf den U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
- Experten-Pflicht: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle keine Option, sondern Voraussetzung.
- Reihenfolge einhalten: Erst Angebote einholen, dann den Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt schließen und den Antrag stellen, bevor die eigentliche Umsetzung beginnt.
Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.
Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.