Kategorie: Uncategorized

  • Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Der Hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung für die BEG-Förderung
    • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
    • Diese Unterlagen werden für den Hydraulischen Abgleich benötigt
    • Diese Leistungen beinhaltet der Hydraulische Abgleich

    Was ist der Hydraulische Abgleich?

    Beim hydraulischen Abgleich wird Ihr Heizsystem optimal eingestellt, damit jeder Heizkörper und jede Fußbodenheizung genau die Wärmemenge erhält, die benötigt wird. Ohne hydraulischen Abgleich werden manche Räume zu warm, andere nicht richtig beheizt – gleichzeitig steigt der Energieverbrauch unnötig an.

    Wofür ist der Hydraulische Abgleich Voraussetzung?

    Durch den hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Heizung effizienter, spart Heizkosten und verbessert den Wohnkomfort spürbar. Besonders bei der Modernisierung der Heizungsanlage oder beim Einbau einer Wärmepumpe ist der hydraulische Abgleich ein wichtiger Bestandteil und häufig Voraussetzung für staatliche Förderungen.

    Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

    Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung

    Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird Ihre Heizungsanlage exakt auf Ihr Haus abgestimmt. Dafür wird berechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt. Anschließend werden Heizkörper, Ventile und Pumpen so eingestellt, dass die Wärme gleichmäßig verteilt wird. Das spart Energie, erhöht den Wohnkomfort und verbessert die Effizienz der Heizung – besonders bei Wärmepumpen.

    Fazit

    Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient und gleichmäßig arbeitet. Alle Räume werden zuverlässig warm, unnötiger Energieverbrauch kann reduziert werden und die Heizungsanlage arbeitet insgesamt wirtschaftlicher.

    Bildnachweise

    Bild von SkyLine / stock.adobe.com

  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM : So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle). Eine moderne Hauseingangstür ist weit mehr als nur die optische Visitenkarte Ihres Eigenheims. Sie ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste stoppt, den Einbruchschutz massiv erhöht und Ihre Heizkosten spürbar senkt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW für die Haustür-Förderung 2026. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Das Wichtigste zur Förderung im Überblick

    • Förderfähig ist der Ersatz, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Außentüren und Hauseingangstüren als Maßnahme an der Gebäudehülle.
    • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind zusätzlich 5 Prozentpunkte möglich.
    • Für BEG-EM-Zuschüsse bei Wohngebäuden gelten bei Einzelmaßnahmen 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus in vielen Fällen 60.000 Euro pro Wohneinheit als Obergrenze der förderfähigen Ausgaben. (gemäß aktueller BEG-Förderrichtlinie)
    • Die neue Tür muss die technischen Mindestanforderungen der BEG einhalten. Für Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren gilt bei Wohngebäuden ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    • Der Antrag läuft über das BAFA, und bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

    Lassen Sie vor dem Türaustausch prüfen, ob Ihre Haustür BAFA-förderfähig ist und welcher Zuschuss realistisch möglich ist.

    Unser Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf Wunsch vom Fördercheck bis zur Auszahlung.

    Effizient modernisieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für Ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft im Jahr 2026 nicht über ein eigenes Sonderprogramm, sondern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA. Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    3 wichtige Regeln zur Sicherung Ihrer Förderung

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Fazit:

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

    Bildnachweise

    Bild von Hermann / stock.adobe.com

    Bild von simpson33 / stock.adobe.com



    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • Unsere Fördermittelauskunft für Ihr Unternehmen

    Fördermittelwissen, das verkauft.
    Nutzen Sie individuelle Fördermittelauskünfte für D-A-CH – als Leadmagnet, Beratungstool und Vertriebsbooster für Ihr Unternehmen. Mit unserer individuell gebrandeten Fördermittelauskunft bieten Sie Ihren Kunden einen unverzichtbaren Mehrwert.

    Alle Förderprogramme aus Bund, Ländern und Kommunen in einer zentralen Datenbank

    Bildnachweise

    Bild von khunkornStudio / stock.adobe.com

  • Unser Energiesparrechner für Ihr Unternehmen

    Mehr Wirkung in Beratung und Vertrieb – Unser Energiesparrechner wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die Energieberatung digitalisieren und Kunden schneller überzeugen möchten. Mit minimalem Dateneingang erhalten Sie sofort eine fundierte Auswertung. Nutzen Sie unseren Rechner als Türöffner für Beratungsgespräche, zur Leadgenerierung auf Ihrer Website oder als Unterstützung im Vertrieb.

    Die Vorteile für Sie als Unternehmen im Überblick

    Sprechen Sie potenzielle B2B-Kunden frühzeitig an und generieren Sie qualifizierte Leads – mit bewährten, individuell anpassbaren Services und DSGVO-konformer Vorqualifizierung. Integrieren Sie die Lösung einfach in Ihre Marketingkampagnen und Follow-ups und verzahnen Sie Marketing und Vertrieb effizient. Starten Sie jetzt mit uns und erschließen Sie neue Vertriebspotenziale.

    Bildnachweise

    Bild von Jadon Bester/peopleimages.com / stock.adobe.com

    Bild von Dilok / stock.adobe.com

  • Ihre persönliche Microsite

    Mehr Reichweite.
    Engere Partnerbindung.
    Immer aktuell.

    Für Ihre Fachpartner / Ihr Netzwerk


    e

    Bildnachweise

    Bild von Nuttapong punna / stock.adobe.com

  • Jetzt profitieren: Heizungsförderung für Holzheizungen und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Option Pelletheizungen und Holzheizungen – Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder – auch den einbau einer neuen Pelletheizung oder Holzheizung. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holzheizung oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

    Bestandsgebäude Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
    Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    06190 / 92 63 – 433

    Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten mehr zum Förderservice erfahren?
    Dann kontaktieren Sie unsere Förderhotline. Sie erreichen uns kostenfrei von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

    Fazit


    Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.