Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet

Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für neuen Wohnraum über das neue Förderprogramm der KfW „Gewerbe zu Wohnen“ beantragen und leerstehende Gewerberäume mit Leben füllen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Programm: Gewerbe zu Wohnen KfW-Zuschuss Nr. 266
  • Start der Antragstellung: Juli 2026 (voraussichtlich).
  • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
  • Fördersatz: 30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten
  • Passende Förderungen und Programmdetails einfach und schnell über unsere Förderauskunft finden

Was wird gefördert?

Angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels in Deutschland startet das Bundesbauministerium das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“. Ziel ist es, leerstehende Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Ab Juli 2026 können Eigentümer und Investoren Zuschüsse von bis zu 30.000 € pro neu geschaffener Wohneinheit beantragen.

Die Bundesregierung setzt damit verstärkt auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller und ressourcenschonender zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Programm sollen vor allem ungenutzte Büro- und Gewerbeflächen stärker aktivieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes leisten.

Gefördert wird der Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnungen. Voraussetzung ist, dass durch die Umnutzung mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Eine spätere Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe bleibt möglich.

Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ – das gilt:

  • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit (30 % von maximal 100.000 Euro Umbaukosten)
  • Fördervolumen: Insgesamt 300 Millionen Euro in 2026
  • Voraussetzung: Mindestens eine neue Wohneinheit entsteht
  • Energiestandard: Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien bzw. Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien
  • Umsetzungsfrist: Maximal 54 Monate

Energetische Anforderungen gelten

Um die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ zu erhalten, müssen die Gebäude nach dem Umbau mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE)“ erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der Standard „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“.

Außerdem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste verpflichtend.

Diese Kosten für die energetische Sanierung selbst werden nicht mitgefördert. Hier bietet sich eine Kombination mit anderen Förderprogrammen an, beispielsweise:

Zuschuss mit KfW-Förderkrediten für energetische Sanierungen kombinieren

Wer kann Anträge im Programm „Gewerbe zu Wohnen“ stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Selbstnutzer
  • private Eigentümer
  • Investoren
  • Unternehmen
  • kommunale Antragsteller

Mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­ die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist damit auf 300.000 € begrenzt.

Wichtig: Der Antrag kann nur gestellt werden, bevor mit dem Projekt begonnen wurde. Bereits abgeschlossene Liefer- oder Bauverträge gelten als Projektstart und schließen eine Förderung aus. Reine Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen nicht als Vorhabenbeginn.

300 Millionen Euro Fördervolumen für 2026

Für das Jahr 2026 stellt der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für das Umnutzungsprogramm bereit. Anträge können voraussichtlich ab Juli 2026 bei der KfW gestellt werden.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Förderstart von „Gewebe und Wohnen“:

In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während gleichzeitig so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance.

Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen. Dabei verbinden wir drei Ziele, die heute untrennbar zusammengehören: Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte. 

Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern. Damit aus leerstehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften

Passende Förderprogramme finden

Die KfW bietet weitere Programme für den Neubau, die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum. Oftmals können Programme miteinander kombiniert werden um den Förderanteil zu erhöhen. Und nicht nur der Staat fördert. In unserer Förderdatenbank foerderdata sind alle Programme für Wohngebäude erfasst. Förderungen von Bund, den Bundesländern und von Städten und Gemeinden. Finden Sie die Förderungen, die für Ihren Wohnort in Frage kommen einfach und schnell über unsere kostenlose Förderauskunft.

Fazit

Mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ setzt die Bundesregierung auf die Umnutzung bestehender Gebäude, um schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Durch die Kombination aus attraktiven Zuschüssen des Programms „Gewerbe zu Wohnen“ und zinsgünstiger Förderkredite der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) könnte Leerstände sinnvoll genutzt und zugleich nachhaltige Impulse für den Wohnungsmarkt gesetzt werden.

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Bild von Vasyl / stock.adobe.com

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