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  • Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 einfach erklärt

    Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt wichtige Änderungen für Eigentümer, Heizungen und Energievorgaben. Erfahren Sie jetzt, was sich 2026 ändert.

    Das wichtigste im Überblick

    • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen
    • Neue Regeln für Heizungstausch & Bio-Treppe erklärt
    • Welche Herausforderungen sehen Experten?

    Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt aktuell für intensive Diskussionen unter Hauseigentümern, Vermietern und der Immobilienbranche. Mit dem Gesetz sollen neue Vorgaben für den Heizungstausch, die Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung europäischer Klimaziele geschaffen werden. Gleichzeitig wirft der Entwurf Fragen zu Kosten, Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit auf. Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf.


    Wer eine neue Heizung plant oder in den kommenden Jahren Modernisierungen durchführen möchte, sollte die Entwicklungen jetzt im Blick behalten.

    Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde vom Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen und verfolgt zwei zentrale Ziele: Die Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden sowie die Umsetzung europäischer Anforderungen aus der Gebäuderichtlinie (EPBD). Das Gesetz muss jedoch zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Änderungen im weiteren Verfahren sind weiterhin möglich.

    Die Einführung soll schrittweise erfolgen:

    • Neue Regelungen zum Heizungstausch unmittelbar nach Verkündung
    • Weitere EU-bezogene Vorschriften sechs Monate später
    • Nullemissionsgebäude für öffentliche Gebäude ab 2028
    • Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030

    Bild von fotomek / stock.adobe.com

    Neue Regeln beim Heizungstausch: Was ändert sich?

    Ein besonders relevanter Bereich betrifft den Heizungstausch im Eigenheim oder Mietobjekt. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch gemäß §§ 42–46 des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sehen vor, dass Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der sogenannten Bio-Treppe, die einen schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie biogene Brennstoffe oder Wasserstoff vorsieht. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil klimafreundlicher Energien im Gebäudesektor sukzessive zu erhöhen.

    Auch Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen, die mit Gas, Öl oder Flüssiggas kombiniert werden, können bis zum Jahr 2035 unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderungen der Bio-Treppe erfüllen. Ab dem Jahr 2035 wird jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich: Dann muss eine fachkundige Person bestätigen, dass die vorgeschriebenen Anteile erneuerbarer Energien tatsächlich eingehalten werden.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Streichung der bisherigen §§ 71 sowie 71b bis 72 vor. Diese Regelungen betrafen unter anderem Anforderungen an Heizungsanlagen, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen sowie bisherige Betriebsverbote für bestimmte Heizkessel und Ölheizungen.

    Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Mieterschutz: Künftig sollen die Betriebskosten neu eingebauter Gas- oder Ölheizungen nach § 43 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes durch die neuen §§ 5a und 5b vorgesehen. Ziel dieser Anpassung ist eine gerechtere Verteilung möglicher Mehrkosten durch fossile Heizsysteme.

    Die Biogastreppe

    Nach dem aktuellen Entwurf bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin grundsätzlich zulässig, allerdings unter neuen Bedingungen. Entscheidend ist dabei die sogenannte Bio-Treppe. Sie beschreibt den verpflichtenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie Biomethan oder Wasserstoff in Heizsystemen.

    Die geplanten Mindestanteile Erneuerbarer Energien steigen stufenweise:

    Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss langfristig sicherstellen, dass die Anlage diese steigenden Anforderungen erfüllen kann. Ab 2035 wird hierfür zusätzlich ein Nachweis durch fachkundige Stellen erforderlich.

    Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hauseigentümer?

    Für Eigentümer ergibt sich vor allem ein zentrales Thema: Planungssicherheit. Besonders bei langfristigen Investitionen sollte nicht nur der Anschaffungspreis betrachtet werden, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Nutzungsdauer.

    Vor einer Investitionsentscheidung sollten folgende Fragen berücksichtigt werden:

    • Welche Heiztechnologie passt langfristig?
    • Welche Betriebskosten entstehen künftig?
    • Sind zukünftige Anforderungen erfüllbar?
    • Welche Förderprogramme könnten genutzt werden?
    • Wie entwickeln sich Energiepreise?

    Fazit

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz könnte die Rahmenbedingungen für den deutschen Heizungsmarkt nachhaltig verändern. Während die neuen Regelungen mehr Technologieoffenheit schaffen sollen, bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich Kosten, Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger und langfristiger Planungssicherheit. Für Eigentümer, Bauherren und Vermieter wird entscheidend sein, Investitionen nicht nur kurzfristig, sondern über Jahrzehnte hinweg zu bewerten.


    Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können weitere Anpassungen folgen. Wer aktuell Modernisierungen plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Mehr erfahren

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    Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.

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    Welche Vorteile haben Wärmepumpen?

    Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten.
    Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.

    GRAFIK (Platzhalter):
    [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.


    Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden.
    Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.


    Zusammenfassung


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

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