Schlagwort: Ladeinfrastruktur

  • Förderung 2026: Der einfache Weg zur Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

    Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gestartet – attraktive Zuschüsse für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

    Das Wichtigste auf einem Blick

    • Förderung für Mehrparteienhäuser mit mindestens sechs Stellplätzen
    • Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz
    • Förderantrag für WEG, Privateigentümer und KMU bis spätestens 10. November 2026 

    Viele Besitzer von E-Fahrzeugen kennen das Problem. Die Suche nach einer freien Ladesäule. Öffentliche Ladepunkte allein reichen nicht aus, um den Bedarf für die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen zu decken. Ein Großteil der Pkw werden auf privaten Stellplätzen abgestellt, was ein großes Potenzial für das Laden im Wohnungsumfeld verdeutlicht. Insbesondere das Laden zu Hause ist für viele entscheidend für die Alltagstauglichkeit und den Umstieg auf ein E-Fahrzeug.

    Das neue Förderprogramm Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus richtet sich insbesondere an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern und Eigentümer zugehöriger Stellplätze. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt. Bei WEG kann der Förderantrag durch die Hausverwaltung erfolgen, sofern diese vertretungsberechtigt ist. Das Förderprogramm bietet eine attraktive Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich und zukunftssicher auszubauen. Angesichts der begrenzten Fördermittel empfiehlt es sich, die Antragstellung frühzeitig vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden, insbesondere: Ladepunkte (11–22 kW) mit Typ-2- oder CCS-Anschluss. Ebenfalls bezuschusst werden die Vorverkabelung von Stellplätzen zur späteren Installation der Ladepunkte, Netzanschluss und Elektroinstallation sowie dazu baulich erforderliche Maßnahmen. Hingegen sind Planung und Genehmigung, Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietkosten nicht Bestandteil der Förderung.

    Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz

    Für WEG und Privateigentümer gelten feste Zuschüsse pro Stellplatz:


    Die Förderung erfolgt als Pauschale: Liegen die tatsächlichen Kosten über der Pauschale, wird der volle Betrag ausgezahlt. Liegen sie darunter, wird nur der tatsächliche Aufwand erstattet. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Voraussetzung ist unter anderem, dass die eingesetzten Ladesysteme auf der Herstellerliste geführt werden. Zu den weiteren zentralen Fördervoraussetzungen zählen, dass sich das Vorhaben in Deutschland befindet, das Gebäude über mindestens sechs Stellplätze verfügt und mindestens 20 Prozent der Stellplätze elektrifiziert werden. Zudem müssen die Stellplätze der Wohnnutzung dienen und der Betrieb der Ladeinfrastruktur anteilig mit erneuerbaren Energien erfolgen.

    Start der Förderung und wichtige Fristen

    Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer und kleine Unternehmen (KMU) können den Zuschuss bis spätestens 10. November 2026 beantragen. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet, so dass die Regierung plant auch im kommenden Jahr Haushaltsgelder für dieses Förderprogramm bereit zu stellen.

    Fazit

    Die Elektrifizierung privater Stellplätze trägt dazu bei, den Druck auf öffentliche Ladeinfrastruktur zu verringern. Dies ist vor allem in dicht besiedelten Quartieren von großer Bedeutung. Gleichzeitig erhöht sie den Komfort für Nutzerinnen und Nutzer und fördert die Akzeptanz der Elektromobilität. Mit der neuen Förderung erhalten insbesondere WEG und private Eigentümer eine attraktive Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich und zukunftssicher auszubauen.