Schlagwort: Kommunale Wärmeplanung

  • Wichtiger Überblick: Kommunale Wärmeplanung und ihre Auswirkungen

    Die kommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei und was bedeuten geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung ?

    • Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
    • Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
    • Staatliche Förderung (30–70 %) Jetzt Fördergeld beantragen

    Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen

    Die kommunale Wärmeplanung kann künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.

    Folgende Fristen gelten:

    Bis zu diesen Terminen sollen Städte und Gemeinden, je nach Größe und Anzahl ihrer Einwohner, ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben.

    Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

    Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.


    In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

    Wärmepläne und Heizungsmodernisierung

    Wie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.
    Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

    Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:

    • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
    • Wärmepumpe
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
    • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
    • Wärmepumpen-Hybridsysteme

    Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen

    Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

    Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz

    Die kommunale Wärmeplanung kann indirekt Einfluss auf Ihre Förderung haben:

    • Liegt Ihre Immobilie in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz
    • wird nur der Anschluss an das Wärmenetz gefördert
    • Einzelheizungen sind dann nicht mehr förderfähig.
    • Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, bevor Sie investieren.


    Fazit


    Die Wärmeplanung ist keine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Heizungstausch, sondern dient als strategische Orientierung für den Ausbau der zukünftigen Energieinfrastruktur in der Kommune. Sie zeigt ob der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen geplant ist. Hauseigentümer können so besser planen, wann und mit Welcher Heiztechnik sie die Heizungsmodernisierung angehen wollen.

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