Effizienzhaus 55 Förderung für Neubauten: Voraussetzungen, Förderhöhe, KfW-Kredit und wichtige Informationen zur Neubauförderung im Überblick.
Das Wichtigste im Überblick
- Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
- Befristete Förderung für Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55 – nur so lange Bundesmittel verfügbar sind
- Neubauförderungen – bundesweit und am Wohnort kostenlos über die Förderauskunft finden
Befristete Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten
Seit Mitte Dezember 2025 ist die zeitlich befristete Förderung für Neubauvorhaben im Effizienzhausstandard 55 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude um die Förderstufe „Effizienzhaus 55“ erweitert.
Diese Förderstufe gilt ursprünglich nur befristet, bis das Förderbudget von insgesamt 800 Millionen Euro abgerufen wurde. Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2026.
Allerdings strebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Verlängerung über den 30.06.2026 hinaus an und befindet sich hierzu in Prüfung und Abstimmung.

Effizienzhaus 55
Der energieeffiziente Gebäudestandard benötigt nur 55 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Neubaus nach den gesetzlichen Mindeststandards – dank moderner Heiztechnik und hoher Wärmedämmung.
Förderung für geplante, aber noch nicht realisierte Neubauprojekte
Mit dem Förderprogramm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bereits geplante Wohnungsbauprojekte schneller in die Umsetzung zu bringen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Neubauvorhaben aufgrund steigender Bau- und Finanzierungskosten zurückgestellt. Viele Projekte verfügen bereits über eine Baugenehmigung, wurden jedoch bislang nicht begonnen.
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, betont:
„Die Zahl der Baugenehmigungen und Baufinanzierungen steigt wieder, und die Auftragsbücher der Bauwirtschaft füllen sich langsam. Dennoch verläuft die Erholung weiterhin schleppend. In Deutschland bestehen rund 760.000 genehmigte, aber noch nicht gebaute Wohnungen. Mit der EH55-Plus-Förderung wollen wir fertige Planungen in gebaute Häuser überführen und der Bauwirtschaft einen notwendigen Impuls geben.“
Bereits im Vorfeld der Programmerweiterung wurden die Zinskonditionen bestehender Förderprogramme verbessert. Zudem wurden die Förderbedingungen der Programme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ sowie „Jung kauft alt“ angepasst, um den Kreis der förderfähigen Vorhaben zu erweitern.
Die Neubauprogramme der KfW im Überblick
Klimafreundlicher Neubau –Wohngebäude
KfW-Kredit Nr. 297, 298
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
Klimafreundlicher Neubau im Niedrig-preissegment
KfW-Kredit Nr. 296
Wohnhaus / Wohnung energie- und flächeneffizient bauen
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Wohneigentum für Familien
– Neubau
KfW-Kredit Nr. 300
Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen
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Förderung genossenschaft-lichen Wohnens
KfW-Kredit Nr. 134
Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen
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Gewerbe zu Wohnen
KfW-Kredit Nr. 266 – Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen und mindestens eine neue Wohneinheit schaffen
(Ab Juli 2026)
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Welche Förderkonditionen gelten für ein Effizienzhaus 55?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten KfW-Kredits von bis zu:
- Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit
- anfänglicher effektiver Jahreszins ab 1,46 % (Mai 2026)
- Zinsbindung bis zu 10 Jahre
- Kreditlaufzeiten von bis zu 35 Jahren
- für Kommunen: zusätzliche Zuschüsse von bis zu 5 % möglich
Die Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Wohngebäude als Effizienzhaus 55 errichtet werden und die Wohngebäude vollständig auf Basis erneuerbaren Energien beheizt werden. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen; förderfähig sind unter anderem Wärmepumpen, Nah- oder Fernwärme Solarthermie. Für die Effizienzhausplanung, die Beantragung der Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich, der die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherstellt.
Was tun, wenn die Förderung vergriffen ist?
Da das Förderbudget begrenzt ist, lohnt es sich schnell zu sein. Sollte der Fördertopf doch bereits leer sein, muss man trotzdem nicht leer ausgehen. Eine Planung für ein Effizienzhaus 55 kann als gute Basis dienen, um gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten zu überlegen, durch welche Maßnahmen die höhere Effizienzhausstufe 40 erreicht werden kann. Diese Förderstufe wird nämlich weiterhin gefördert. Neben erhöhter Effizienzanforderungen an den Neubau, muss der Energieeffizienz-Experte dazu eine Lebenszyklusanalyse erstellen. Damit kann nachgewiesen werden, dass das Haus in seinem gesamten Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass es die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt.
Nicht nur der Bund fördert Neubauten
Auch Bundesländer, Städte und Kommunen haben Förderprogramme für den Neubau. Neubauförderungen an Ihrem Wohnort können Sie schnell und einfach über die Förderauskunft recherchieren.
Häufige Fragen zur Neubauförderung für ein Effizienzhaus 55
Gefördert werden Neubauprojekte mit einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Nein. Voraussetzung ist, dass für das Projekt zwar bereits eine Baugenehmigung vorliegt, der Bau jedoch noch nicht begonnen wurde.
Sie erhalten eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten – sortiert nach Zuschuss oder Darlehen.
Förderfähig sind Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Fernwärme, Nahwärme oder Solarthermie.
In diesem Fall kann geprüft werden, ob eine Förderung über andere Programme – beispielsweise für ein Effizienzhaus 40 – möglich ist.
Fazit
Die befristete Förderung für das Effizienzhaus 55 bietet Bauherren eine attraktive Möglichkeit, Neubauprojekte mit zinsgünstigen Konditionen umzusetzen. Aufgrund des begrenzten Förderbudgets und der zeitlichen Befristung empfiehlt sich eine frühzeitige Planung und Antragstellung, um die Förderchancen optimal zu nutzen.
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