Wenn Sie Ihre alte Heizung jetzt gegen eine klimafreundliche Lösung tauschen, kann sich das doppelt lohnen: Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus – ein Extra-Zuschuss für den schnellen Umstieg.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer
- Um plus 20% höherer Zuschuss, maximal 70 %
- Im Förderservice erstellen wir Ihnen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und nach Einbau
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der KfW-Heizungsförderung für
Privatpersonen (Programm 458). Er soll Hauseigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen dazu motivieren, alte, funktionstüchtige Heizungen frühzeitig durch klimafreundliche Heizsysteme zu ersetzen. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und läuft vollständig über die KfW.

Heizungsförderung
für eine Wärmepumpe:
Mit Klimageschwindigkeitsbonus:
55% Zuschuss, bis zu 16.500 €
Ohne Klimageschwindigkeitsbonus:
35% Zuschuss, bis zu 10.500 €
Für welche Heizungen wird der Bonus gezahlt?
Laut KfW-Merkblatt gilt der Bonus für den Heizungstausch dieser Bestandsheitzungen:
- Heizungstausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter
- Heizungstausch funktionstüchtiger Gas- oder Biomasseheizungen
– wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
20 % Bonus
der förderfähigen Gesamtkosten für Anträge bis einschließlich 31.12.2028
17 % Bonus
der förderfähigen Gesamtkosten für Anträge ab dem 01.01.2029 bis 31.12.2030 .
Die KfW-Förderung hat außerdem eine Obergrenze: Grundförderung und Bonusförderungen zusammen sind auf maximal 70 % begrenzt.
So beantragen Sie den Bonus
So beantragen Sie den Bonus
Der Antrag läuft über die Kundenportal „Meine KfW“.
Bei bestimmten Konstellationen (z. B. WEG/Mehrfamilienhaus) gibt es zusätzlich zum Basisantrag einen Zusatzantrag für selbstnutzende Eigentümer. Dieser muss spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichen der Nachweise gestellt werden.
Für die Nachweise nennt die KfW u. a. eine amtliche Meldebestätigung/Meldebescheinigung als Beleg der Selbstnutzung
sowie einen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis (insbesondere relevant, wenn Klimageschwindigkeitsbonus oder
Einkommensbonus beantragt werden).
Im Förderservice unterstützen wir Sie bei der Beantragung und sichern Ihnen 30 % bis 70 % Heizungsförderung.
Fazit
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden und erhöht die staatliche Unterstützung beim Heizungstausch deutlich – vorausgesetzt, die KfW-Vorgaben werden eingehalten.