Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhaus: 2026 die ultimative KfW Heizungsförderung für Privatpersonen erklärt

Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhaus stehen im Fokus der Energiewende, denn der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Wärmeversorgung. Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) unterstützt die staatliche Förderbank gezielt den Austausch veralteter Heizsysteme in Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern durch moderne, regenerative Anlagen.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern unterscheiden sich die Anforderungen, Förderhöhen und technischen Voraussetzungen teilweise deutlich, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Da die Antragstellung an strikte formale Bedingungen geknüpft ist, ist eine korrekte Vorbereitung besonders für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern entscheidend, um den maximal möglichen Zuschuss ohne Verzögerungen zu erhalten.

Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Förderprozess – von der Beauftragung über den KfW Antrag bis zur Auszahlung der Heizungsförderung.

Was ist die KfW-Heizungsförderung (Programm 458)?

Das Förderprodukt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ ist ein Zuschussprogramm im Rahmen
der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es dient dazu, den Kauf und Einbau effizienter, klimafreundlicher
Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden finanziell zu fördern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland sind. Dies
umfasst:

  • Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern.
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (Privatpersonen).
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden.
  • Eigentümer von vermieteten oder leerstehenden Wohnungen und Häusern.

Förderung für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser

Besonders für Eigentümer von Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten (WE) gelten spezifische Regeln. Als
Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung gelten alle Wohngebäude mit mindestens zwei Wohneinheiten. Hierzu zählen
auch klassische Zweifamilienhäuser oder Häuser mit Einliegerwohnung.

Wie hoch ist die Förderung

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, wobei der Gesamtzuschuss auf
maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt ist:

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller.
  • Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen (bei Beantragung bis Ende 2028 selbstnutzende Eigentümer).
  • Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro.

    Einkommensbonus für Rentner: Wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, gibt es 30 % extra. Nachweise können Rentenbezugsmitteilungen sein, Steuerbescheide sind nicht zwingend erforderlich.
  • Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Deckelung der förderfähigen Kosten (Staffelung)

Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

Die Höhe der förderfähigen Kosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab.

Staffelung laut Förderprogramm:

Mehrfamilienhäuser

Diese Staffelung ermöglicht eine angepasste Förderung für größere Gebäude mit mehreren Wohnungen.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

EinzelmaßnahmenGrundförderungEffienzbonusKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus
Solarthermische Anlagen30 %20%30 %
Biomasseheizungen30 %20 %30 %
Wärmepumpen30 %5%20 %30 %
Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %
Wasserstofffähige Heizung
(Investitionsmehrkosten)
30 %20 %30 %
Heizungstechnik30 %20 %30 %
Gebäudenetzanschluss30 %20 %30 %
Wärmenetzanschluss30 %20 %30 %

Antragstellung für die KfW Heizungsförderung

Gemäß den Vorgaben der KfW erfolgt die Beantragung in diesen Schritten:

  • Liefer- und Leistungsvertrag: Abschluss eines Vertrags mit einem Fachunternehmen über die Heizungserneuerung, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein Ersteller der BzA (z. B. Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experte) erstellt die technischen Daten für den Antrag.
  • Antragstellung: Der Kunde stellt den Antrag online im Kundenportal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten.
  • Zusage abwarten: Nach Erhalt der Zusage kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Umsetzung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  • Auszahlung: Der Kunde reicht die BnD und die Rechnungen im KfW-Portal ein.

Weitere Informationen stellt auch die offizielle Website der KfW bereit.

Warum eine professionelle Förderbegleitung sinnvoll ist

Eine fachkundige Begleitung bietet Ihnen Formalsicherheit und hilft dabei, Fehler bei der Dateneingabe oder der
Dokumentenprüfung zu vermeiden. Da die KfW strenge Anforderungen an die Nachweise stellt – insbesondere bei der
Berechnung der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern – sorgt eine neutrale Prüfung für eine reibungslose Abwicklung und
Zeitersparnis.

Fazit: Heizungsförderung im Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus strategisch nutzen

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bietet Eigentümern von Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern eine besonders attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf moderne und klimafreundliche Heizsysteme finanziell deutlich zu erleichtern. Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden. Dadurch reduziert sich die Investitionsbelastung erheblich, während gleichzeitig die Energieeffizienz und Zukunftssicherheit der Immobilie verbessert wird.

Gerade bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten – etwa klassischen Zweifamilienhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern – spielt die Staffelung der förderfähigen Kosten eine zentrale Rolle. Da die Förderobergrenzen pro Wohneinheit berechnet werden, können bei mehreren Wohnungen deutlich höhere Investitionssummen berücksichtigt werden. Das macht die Modernisierung der Heizungsanlage besonders wirtschaftlich und steigert gleichzeitig langfristig den Wert der Immobilie.

Damit können beispielsweise auch größere Mehrfamilienhäuser hohe Zuschüsse für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage erhalten. Für Eigentümer eines Zweifamilienhauses bedeutet dies konkret: Die förderfähige Investitionssumme kann bereits bis zu 45.000 € betragen, wodurch sich ein erheblicher Zuschuss ergibt.

Für Eigentümer ist jedoch entscheidend, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Planung sowie eine korrekte Antragstellung sind daher entscheidend, um die maximal mögliche Förderung zu erhalten und Verzögerungen zu vermeiden.

Weitere Themen zur Förderung finden Sie hier.

Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien der KfW/BAFA. Eine individuelle Förderberatung wird empfohlen.

Weitere Beiträge