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Behalten Sie Ihre Projekte permanent im Blick und laden Sie Antrags- sowie Nachweisunterlagen ganz einfach herunter. Sobald neue Unterlagen vorlegen, erhalten Sie automatisiert eine E-Mail-Benachrichtigung.
Davon profitieren Sie und Ihre Kunden.
Vorteile für Sie
Vorteile für Ihre Kunden
Weniger Preisdiskussionen & schnellere Vertragsabschlüsse
Mehr Aufträge & höhere Umsätze
Höhere Deckungsbeiträge durch Verkauf margenstarker Produkte
Die Sanierungsquote sinkt auf weiter auf 0,6%. Gemeinsam mit unserer Hilfe schaffen Sie Ihren Kunden einen lukrativen Ansporn, bei dem diese langfristig wirtschaftlich profitieren.
Erhalten Sie den Förderantrag für Ihren Kunden in nur wenigen Tagen, Ohne Vor-Ort Termin, ohne lange Wartezeit und zum günstigsten Marktpreis direkt vom Förderprofi.
Der Zuschuss entlastet Ihren Kunden, ermöglicht höhere Investitionen und macht Maßnahmen wirtschaftlich. Förderung als Verkaufsargument nutzen!
Ständige, von der Politik gesteuerte Anpassungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sorgen für Unsicherheit. Zusätzlich: Dass Förderzuschüsse individuell auch kumuliert (addiert) werden können, ist den wenigsten Ihrer Kunden bewusst. Wir helfen Ihnen dabei Ihren Kunden die bestmögliche Förderung zu sichern, in dem wir auch regionale / lokale Programme in unserem Profi-Online-Tool berücksichtigen.
Geben Sie die komplexe und bürokratische Förderabwicklung in die Hände der Förderprofis und reduzieren Sie dadurch Ihr Risiko sowie Ihren Beratungsaufwand
Helfen Sie Ihren Kunden dabei, sich bis zu 70 % ihrer Investitionskosten zu sparen.
Gerade bei einer Kombination verschiedener Förderprogramme kann Fachwissen bares Geld wert sein.
15% BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. für neue Fenster)
Bis zu 70% BEG-Zuschuss für eine neue Heizung (z.B. für neue Wärmepumpe)
Lokale Zuschüsse (Programme von Ländern, Kommunen und Energieversorgern)
Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne
Egal, ob Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand eines Projektes haben oder eine fachliche Information rund um die BEG-Förderung benötigen – Unsere Profi-Hotline ist werktags von 9-17 Uhr für Sie erreichbar.
Gerne kann Ihr Kunde sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen – Wir übernehmen die aufwändige und komplexe Förderberatung für Sie. Kompetent und ohne Mehrkosten.
Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.
Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
Geringe Vorlauftemperatur und Heizlast je Raum
Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit
In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.
Funktionsweise
Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.
Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.
GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht
Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
Luftwärmepumpe (Luft-Wasser): Einfache Installation, keine Tiefenbohrung nötig, kostengünstig.
Grundwasserwärmepumpe (Wasser-Wasser): Hohe Effizienz, benötigt Genehmigung und Brunnenbohrung.
Erdwärmepumpe (Sole-Wasser): Sehr effizient, Nutzung über Kollektoren oder Erdsonde, ggf. Genehmigung erforderlich.
Vorteile im Altbau
Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %
Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen
Effizient in sanierten Gebäuden mit Flächenheizungen
Heizungsförderung von 30 % bis zu 70 % durch die KfW
Herausforderungen
Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.
Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück? Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet. Wie sieht es mit dem Abstand zu denNachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% förderfähig.
Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?
Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Pumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss. Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben. Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar. Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.
Heizlast je Raum berechnen lassen
Um zu Ihrem Selbsttest konkrete Werte zusprechen zu können, können Sie über die Heizlast die Vorlauftemperatur ermitteln, die benötigt wird, um die Räume bei der genormten Außentemperatur für Ihre Region ausreichend zu beheizen. Das gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage den bei der Normaußentemperatur in Ihrer Region ganzjährig ausreichend gut decken kann.
Normaußentemperatur: Nach DIN EN 12831 gibt die rechnerische Außentemperatur die tiefste Temperatur einer Kälteperiode (muss sich innerhalb von 20 Jahren für mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage halten und insgesamt zehn Mal wiederholt haben) an.
Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.
Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.
Anders als in Neubauten ist der Sanierungszustand vieler älterer Bauten ausbaufähig. Das gilt insbesondere für Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind. Aber auch Gebäude, die danach gebaut wurden, entsprechen häufig nicht den geforderten energetischen Standards für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Sofern Sie in der Zwischenzeit keine Maßnahmen ergriffen haben, so gilt üblicherweise diese Ausgangslage:
Baubewilligung vor 1948: Unsaniert sind diese Altbauten in der Regel nicht sehr energieeffizient, sodass mehrere Maßnahmen erforderlich werden, bis sich eine Wärmepumpe für den Altbau eignet. Für die erste Verbesserung sind Maßnahmen zur zur Dämmung von Spitzboden oder Dachflächen, der Außenwand und Kellerdecke sowie neue, Wärmeschutzfenster und Türen geeignet. Weitere Maßnahmen können darüber hinaus notwendig werden.
Baubewilligung zwischen 1949 und 1977: Aufgrund der geringen Wandquerschnitte können die heutigen Anforderungen zur Energieeffizienz und Statik oftmals nicht hinreichend erfüllt werden. Die unzureichende Wärmedämmung durch zahlreiche Wärmebrücken ist typisch für Gebäude der 50er und 60er Jahre. Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen diese behoben werden. Weitere Maßnahmen z.B. zur Abdichtung im Keller- und Sockelbereich, Dachdämmung, Schalldämmung und mehr sind darüber hinaus in vielen Wohngebäuden erforderlich.
Baubewilligung zwischen 1978 und 1994: Diese Bestandsgebäude wurden nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und erfüllen einen energetischen Mindeststandard. Hier ist in der Regel lediglich der Austausch einzelner Heizkörper ist für den Einsatz einer Wärmepumpe im Altbau notwendig. Zusätzliche Maßnahmen können erforderlich sein.
Baubewilligung zwischen 1995 und 2017: Das Gebäude und sein Wärmeschutz geben in der Regel beate Voraussetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe.
Baubewilligung innerhalb der letzten fünf Jahre: Für Neubauten gilt die gesetzliche Anforderung das Haus zu mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu beheizen. Eine Wärmepumpe ist dafür eine gute Option.
30 % Grundförderung für die Einzelmaßnahme Wärmepumpe
Effizienzbonus 5 % für besonders effiziente Wärmequellen
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % für Selstnutzende Hauseigentümer bei vorzeitigem Austausch alter Heizungen
Einkommensbonus 30 % für private, selstnutzende Hauseigentümer mit geringem Jahreseinkommen oder Rente von maximal 40.000 €
Maximalförderung: 70 %
Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.
Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
Zusammenfassung
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.
Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.
Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
Förderantrags im KfW-Kundenportal
mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)
So beantragen Sie den Einkommensbonus
Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.
Der Einkommensbonus kann mit weiteren Bonusförderungen kombiniert werden.
Maximal kann die Förderquote von 70 % ausgeschöpft werden.
Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen profitieren damit vom Höchstfördersatz.
Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide
Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig.
Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen
Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)
Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank
Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Zusammenfassung
Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel.
Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.
GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.
Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.
Die Hybrid-Heizung muss über ein gemeinames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.
Diese Anlagen zählen als Hybrid-Heizungen:
Wärmepumpe in Kombination mit Solarthermieanlage
Wärmepumpe in Kombination mit vorhandener Gas- oder Ölheizung
Wärmepumpe in Kombination mit Biomasseanlage
Wärmepumpe und Photovoltaik und ggf. PV-Speicher
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.
Vorteile einer Wärmepumpen-Hybridheizung
Hohe Energieeffizienz: Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.
Geringere Heizkosten: Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.
Reduzierte CO₂-Emissionen: Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.
Mehr Versorgungssicherheit: Zwei Systeme sorgen für Ausfallsicherheit und flexible Energienutzung.
Ideal für Bestandsgebäude: Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.
Attraktive Fördermöglichkeiten: Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.
Zukunftssichere Lösung: Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.
Nachteile einer Wärmepumpen-Hybridheizung
Höhere Anschaffungskosten: Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
Komplexere Technik: Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
Platzbedarf: Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
Förderbedingungen beachten: Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.
Diekommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei? Tipps dazu gibt nun das Serviceportal „Intelligent heizen“. febis erklärt, was geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung bedeuten können.
Diese Fristen gelten
Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen
Kommunale Wärmepläne können künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.
Folgende Fristen gelten:
In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2026 vorliegen.
In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2028 vorliegen.
Für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein Verfahren vorgesehen, das von den Kommunen bestimmt werden kann.
Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne
Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen. In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.
Wärmepläne und Heizungsmodernisierung
IWie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss. Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.
Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:
Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
Wärmepumpe
Solarthermische Anlagen
Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
Wärmepumpen-Hybridsysteme
Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.
Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz
„Bei der Heizungssanierung ist nach wie vor das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) maßgeblich„, betont Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. „Die kommunale Wärmeplanung ist nicht rechtsverbindlich. Das heißt, alle können selbst entscheiden, ob der Anschluss an ein Wärmenetz die richtige Wahl ist oder eher eine individuelle Lösung infrage kommt.“
Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, seine alte Heizung gegen eine neue Heizung auszutauschen, kann attraktive Fördermittel nutzen: Beim Einbau von Wärmepumpen, Holzheizungen und Solarthermie übernimmt der Staat 30% bis zu 70% der Kosten.
„Die kommunale Wärmeplanung hat allerdings auch Einfluss darauf, ob die neue Heizung mit einem staatlichen Zuschuss gefördert wird, oder nicht“ ergänzt Martin Kutschka vom febis-Förderservice. „Ist die Heizungsmodernisierung in einem Gebäude geplant, das sich in einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz befindet, wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung einer Einzelheizung gefördert.“
Im Förderservice unterstützen die Fördergeldprofis der febis Service GmbH bei der Antragstellung. Energieeffizienz-Experten erstellen sowohl die zum Förderantrag zwingend notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zum Abruf der Fördergelder notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD). An der Förderhotline 06190 / 92 63 – 433 informieren versierte Fördergeldberater zur KfW-Heizungsförderung, den möglichen Fördersätzen und den einzuhaltenden Fördervoraussetzungen.
„Es zeichnet sich ab, dass der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen aufgrund der hohen Investitionskosten für Energieversorgungsunternehmen und des Fachkräftemangels fraglich ist,“ sagt Jens J. Wischmann. „Deshalb sollten sich Sanierer genau überlegen, ob sie die Heizungssanierung aufschieben wollen.“
Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.
Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
Bonusförderungen: bis zu 40 % zusätzlich möglich
Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen
Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.
Wer kann profitieren?
Gerade bei Bundesförderungen kann Fachwissen bares Geld wert sein. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Beantragung für Sie – schnell, zuverlässig und transparent.
Maximal sind so bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wie viel Förderung gibt es?
Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holz- oder Pelletheizung.
Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Für besonders saubere Biomasseheizungen mit Staubwerten ≤ 2,5 mg/m³
Bei Austausch einer alten, funktionstüchtigen fossilen oder mindestens 20 Jahre alten Biomasseheizung, wenn die neue Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert wird.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu maximal 40 000 €.
Maximal sind bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.
Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:
Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.
Beispiel Zweifamilienhaus:
Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro + 15.000 Euro).
Die Grundförderung beträgt maximal 13.500 Euro (30 %).
Diese Kessel und Öfen werden gefördert
Pellet-Kesseln und Hackgut-Kessel
Pelletöfen
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
Pufferspeicher von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
mit Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoff-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
und Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Förderung beantragen
Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden. Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.
Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.
Gelistete Energieeffizienz-Experten organisieren sowohl die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zur Auszahlung unentbehrlichen Nachweise nach Inbetriebnahme der neuen Biomasseheizung.
Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.