Der KfW – Ergänzungskredit (Programm 358 / 359) ist ein zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Er kann zusätzlich zu einer bereits bewilligten Zuschussförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.
Besonders bei umfangreichen Modernisierungen reicht die Zuschussförderung häufig nicht aus. Der Ergänzungskredit der KfW hilft dabei, die Finanzierungslücke zu schließen und Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen.
Das Wichtigste im Überblick
- Förderkredit zusätzlich zu einer bereits bewilligten Zuschussförderung
- Bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit möglich
- Voraussetzung: Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA
- Zusätzlicher Zinsvorteil bei KfW 358 bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 €
- Antragstellung über Bank, Sparkasse oder Finanzierungspartner
Was ist der KfW – Ergänzungskredit?

Der KfW – Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit, der zusätzlich zu bestehenden Förderprogrammen genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass bereits eine Zuschussförderung – beispielsweise aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – bewilligt wurde.
Der Kredit kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden, darunter:
- Heizungsmodernisierung
- Dämmmaßnahmen
- energetische Sanierungen
- einzelne Effizienzmaßnahmen
Der Ergänzungskredit ergänzt somit bestehende Förderungen und erleichtert die Finanzierung größerer Projekte.
Wie hoch ist der KfW – Ergänzungskredit?
Mit dem KfW-Ergänzungskredit können – abhängig von der zugrunde liegenden Zuschusszusage bzw. dem Bewilligungsbescheid – bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanziert werden.
Die tatsächliche Kredithöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
- Umfang der Sanierungsmaßnahmen
- vorhandene Förderprogramme
- Einkommen des Haushalts
Beim KfW-Ergänzungskredit Plus 358 kann bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt werden.
Voraussetzungen für den KfW – Ergänzungskredit
Damit der KfW – Ergänzungskredit genutzt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Dazu gehören unter anderem:
- eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für eine BEG-Einzelmaßnahme
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner
- Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen
- ankübliche Kreditprüfung und Sicherheiten
Eine Energieberatung kann helfen, die passende Förderstrategie zu entwickeln und mögliche Förderprogramme optimal zu kombinieren.
Wie beantragt man den KfW – Ergänzungskredit?
Der Antrag für den KfW – Ergänzungskredit erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder einen Finanzierungspartner.
Der Ablauf in der Regel:
Diese Leistungen beinhaltet die Berechnung
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist ein standardisiertes Verfahren, das bauliche Gegebenheiten, klimatische Bedingungen sowie nutzungsbedingte Faktoren berücksichtigt. Ziel ist die Ermittlung der Gesamtheizlast des Gebäudes sowie die Raumheizlast für jeden einzelnen Raum und die exakte Bestimmung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten.
1. Zuschussförderung sichern
Um sich Ihren Zuschuss zu sichern, benötigen Sie eine Zuschusszusage der KfW-Bank oder einen Bewilligungsbescheid des BAFA für die jeweilige BEG-Einzelmaßnahme.
2. Unterlagen zusammenstellen
Kontaktieren Sie Ihre Bank, Sparkasse oder einen Finanzierungspartner. Für die Kreditprüfung werden die Zuschusszusage bzw. der Bewilligungsbescheid sowie weitere Unterlagen benötigt.
3. Antrag stellen
Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt. Ihr Partner reicht den Antrag bei der KfW ein.
4. Auszahlung erhalten
Nach positiver Kreditzusage können Sie den Betrag innerhalb von 12 Monaten abrufen.
Wann lohnt sich der Ergänzungskredit?
Durch die Kombination aus Zuschussförderung und Kredit können Eigentümer ihre Investitionen besser planen und finanzieren.
Der KfW Ergänzungskredit lohnt sich besonders dann, wenn:
1. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind
2. Zuschüsse allein nicht ausreichen, um die Investition zu stemmen
3. Günstige Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden sollen
Fazit:
Der Ergänzungskredit (358/359) der KfW ist ein zinsgünstiger Förderkredit für Hauseigentümer, die eine energetische Einzelmaßnahme
wie den Heizungstausch oder den Einbau einer Wärmepumpe umsetzen und dafür bereits einen staatlichen Zuschuss
erhalten haben. Er ergänzt die Zuschussförderung und hilft dabei, Restkosten zu finanzieren oder die Zeit bis zur
Zuschussauszahlung zu überbrücken.
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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW bzw. des BAFA sowie die individuelle Zuschusszusage oder der jeweilige Bewilligungsbescheid.