Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit staatlicher Förderung bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich die Förderung für Ihre Wärmepumpe.
- Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
- 30 % Basisförderung + mögliche Boni:
Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und ggf. Einkommensbonus (bei geringem Haushaltseinkommen). - Heizungsförderung über die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
– für private Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser

Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:
16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung
(55 % Förderung auf 30.000 €)
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:
- Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
- Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot beinhalten muss, damit es förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
- Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Wärmepumpe bestellt bzw. installiert wird.
- Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
- Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
- Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
- Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Warum werden Wärmepumpen gefördert?
Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.
Was ist die Heizungsförderung?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.
Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.
BEG-Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Föderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt weden können:
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
- Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.
Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Fördersatz von plus 5 % gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.
Der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird ebenfalls mit dem Effizienzbonus bedacht. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, können Sie im Wärmeerzeugerportal einsehen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001,
Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €
| Geplant | Kosten | Förderquote | Zuschuss |
| Heizungstausch Ölheizung | 32.500 € | 55% | 16.500 € |
| durch effiziente Wärmepumpe | davon 30.000 € förderfähig | 30% Grundförderung +5% Effizienzbonus +20% Klima-geschwindigkeitsbonus | 30.000 € × 55% |
Zinsgünstiger Ergänzungskredit
Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren
Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.
Wann sollten Sie die Fördergelder beantragen?
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.
Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen. Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.

Förderhotline
06190 / 92 63 – 433
Wir beantworten Ihre Fragen persönlich!
Sie haben Fragen zum Förderantrag für die Heizungsförderung, den wichtigsten Fördervoraussetzungen oder zum Förderservice? Dann kontaktieren Sie uns!
von Mo-Fr. 9-17 Uhr
Beratung Wärmepumpe im Altbau
Wir beraten Sie unabhängig und persönlich!
Was es beim Einbau einer Wärmepumpe individuell zu beachten gibt und welche Förderung Sie nutzen können. Erfahren Sie in unserer 20-minütigen, kostenfreien Beratung unseres Wärmepumpen-Experten, was Sie wissen müssen, um eine Entscheidung zu treffen.

Technische Fördervoraussetzungen für die Heizungsförderung für Wärmepumpen 2026
Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handet es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichten. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Jahresarbeitzzahl
Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3.
Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.
Heizlastberechnung
Zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Heizungsanlagen muss eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.
Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.
Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. Das Verfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.
Warum gerade jetzt ein guter Zeitpunkt ist
- Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen.
Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar. - Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
- Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
So machet unser Förderservice es für Sie besonders einfach
Wir begleiten Sie im gesamten Antragsprozess:
- Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
- Bereitstellung der notwendigen Bestätigungen
- Hilfestellung beim Antrag im KfW-Kundenportal
- Begleitung bis zur Auszahlung der Fördergelder
Fazit – lohnt sich die Wärmepumpe für Sie?
Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.
Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.









