Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.
- Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
- Bonusförderungen: bis zu 40 % zusätzlich möglich
- Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
- Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
- Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen
Heizung modernisieren & profitieren
Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.
Wer kann profitieren?
Gerade bei Bundesförderungen kann Fachwissen bares Geld wert sein. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Beantragung für Sie – schnell, zuverlässig und transparent.
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- geförderte Biomasseheizungen sind im Wärmeerzeuger-Portal aufgeführt
- Maximal sind so bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wie viel Förderung gibt es?
Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holz- oder Pelletheizung.
Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Heizungsförderung und Boni
für Biomasseheizungen die im Wärmeerzeuger-Portal aufgeführt sind
Für besonders saubere Biomasseheizungen mit Staubwerten ≤ 2,5 mg/m³
Bei Austausch einer alten, funktionstüchtigen fossilen oder mindestens 20 Jahre alten Biomasseheizung,
wenn die neue Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert wird.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu maximal 40 000 €.
Maximal sind bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.
Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:
- Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
- jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.
Beispiel Zweifamilienhaus:
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro + 15.000 Euro).
- Die Grundförderung beträgt maximal 13.500 Euro (30 %).
Diese Kessel und Öfen werden gefördert
Pellet-Kesseln und Hackgut-Kessel
Pelletöfen
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
- Pufferspeicher von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Kombinationskesseln
zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- mit Leistungs- und Feuerungsregelung
(mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoff-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) - Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
- Im Wärmeerzeugerportal gelistet
- Automatisch beschickt
- mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
- und Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
- Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Förderung beantragen
Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden. Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.
Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.
Gelistete Energieeffizienz-Experten organisieren sowohl die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zur Auszahlung unentbehrlichen Nachweise nach Inbetriebnahme der neuen Biomasseheizung.
Förderhotline: 06190 / 92 63 433
Fazit
Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.
