Schlagwort: Biomasseheizung

  • Heizungsförderung für Holz- und Pelletheizungen

    Heizungsförderung für Holz- und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Bonusförderungen: bis zu 40 % zusätzlich möglich
    • Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holz- oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispiel Zweifamilienhaus:

    • Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro + 15.000 Euro).
    • Die Grundförderung beträgt maximal 13.500 Euro (30 %).

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    Gelistete Energieeffizienz-Experten organisieren sowohl die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zur Auszahlung unentbehrlichen Nachweise nach Inbetriebnahme der neuen Biomasseheizung.

    Förderhotline: 06190 / 92 63 433

    Fazit


    Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

    Weitere Beiträge