Wer sich mit der Auswahl und dem effizienzten Betrieb einer Wärmepumpe näher beschäftigt, sollte diese zwei Kenngrößen kennen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) und die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs). Beide Werte haben auch Einfluss auf die staatliche Heizungsförderung. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet.
Jahresarbeitszahl (JAZ) Wie effizient läuft Ihre Wärmepumpe – und was kostet es Sie.
Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) Verschiedener Geräte und deren Energielabels vergleichen.
30% bis 70 % ZuschussHeizungsförderung Bei Einhaltung der geforderten Jahresarbeitszahl und Erfüllung aller Voraussetzungen.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist ein Effizienzkennwert, der angibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr im Verhältnis zur dafür eingesetzten elektrischen Energie bereitstellt. Je höher der Wert, desto effizienter heizt die Wärmepumpe. Die Jahresarbeitszahl bildet die reale Effizienz im eigenen Gebäude ab und berücksichtigt dabei das tatsächliches Nutzerverhalten, reale Außentemperaturen, Gebäudedämmung, Hydraulik, Systemauslegung und Warmwasserbereitung sowie den Stromverbrauch aller relevanten Komponenten. Sie gibt Hauseigentümer aufschluss darüber: Wie effizient läuft meine Wärmepumpe wirklich – und was kostet mich das.
Beispiel: Eine JAZ von 4 bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt 4 kWh Heizwärme.
Für die Heizungsförderung wird eine JAZ von 3 oder besser gefordert.
Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)?
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (häufig ηs oder ETAs) ist ein standardisierter Kennwert zur Bewertung des Wirkungsgrades eines Heizsystems im Jahresverlauf unter Normbedingungen – inklusive Berücksichtigung des Primärenergiefaktors des genutzten Energieträgers. Dadurch eignet sie sich gut für den standardisierten Vergleich verschiedener Geräte, aber weniger zur Prognose der realen Betriebskosten. Die ETAs dient nicht nur als Förderkriterium im Rahmen der Heizungsförderung sondern sie ist in der EU-Ökodesign-Richtlinie definiert und ist für die Vergabe von Energielabels verbindlich (z. B. A+++ bis G bei Wärmepumpen).
Vergleich aus Verbrauchersicht
Ihre Fragestellung
Dieser wert ist entscheidend:
Wie hoch sind meine tatsächlichen Heizkosten?
JAZ
Wie effizient arbeitet meine Anlage im Alltag?
JAZ
Welches Gerät erfüllt Förderkriterien?
ETAs / JAZ
Welches Gerät hat das bessere Energielabel?
ETAs
Welches Gerät ist unter Normbedingungen effizienter?
ETAs
Ist Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet?
Für Neubauten gelten Wärmepumpen inzwischen schon als Standard, so dass alle Voraussetzungen bei Planung und Bau bereits berücksichtigt werden. Beim Nach- oder Umrüsten in Bestandsgebäuden werden jedoch höhere Anforderungen gestellt. Diese Faktoren sind bei der Bewertung wichtig:
Heizenergiebedarf
Das Gebäude hat einen geringen Heizenergiebedarf von etwa 100 kWh/ (m2/Jahr) oder besser.
Wärmeschutz
Dach, Fassade und Keller sind gut gedämmt, Gebäude mit Baujahr vor 1995 sollten energetisch saniert sein.
Sanierungszustand
Bei unsanierten Gebäude können Sanierungsmaßnahmen vor Einbau der Wärmepumpe erforderlich sein.
Heizkörper
Eine Fussbodenheizung oder Wandheizung (beides Niedertemperatur-Heizkörper) sind geplant bzw. vorhanden oder die vorhandenen Heizkörper sind großflächig ausgelegt.
Vorlauftemperatur
Die Vorlauftemperatur des Heizungssystems sollte für den Einsatz einer Wärmepumpe max. 55°C betragen, bei geringem Wärmebedarf liegt die optimale Vorlauftemperatur bei ca. 35 °C
Grundstück
Welche Bedingungen gibt es durch Ihr Grundstück? Ist das Aufstellen einer Luftwärmepumpe mit Abstand zum Nachbargrundstück möglich? Sind Bohrungen für Grundwasser- oder Erdwärmepumpe erlaubt?
Eine Heizlastberechnung schafft die Basis für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe
Wärmepumpen erzielen ihre höchste Effizienz bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Damit sie optimal arbeiten, muss die Heizleistung präzise auf das gesamte Gebäude sowie auf die einzelnen Räume abgestimmt sein. Ist die Anlage falsch dimensioniert, kann dies zu einem unwirtschaftlichen Betrieb und einer hohen Stromrechnung führen oder dazu, dass die Wohnräume nicht ausreichend beheizt werden.
Eine Heizlastberechnung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung, um die staatliche Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.
Was es beim Einbau einer Wärmepumpe individuell zu beachten gibt und welche Förderung Sie nutzen können. Erfahren Sie in unserer 20-minütigen, kostenfreien Beratung mit unseren Wärmepumpen-Experten, was Sie wissen müssen, um eine Entscheidung zu treffen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft derzeit die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für alle Gebäude, die neu gebaut oder saniert werden. Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit.
30 % – 70 % Heizungsförderung Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
Zinsgünstiger Ergänzungskredit Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden
Im Rahmen der BEG-Förderung gibt es auch in 2026 weiterhin eine Zuschussförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung . Alle im Bestand möglichen Heizungsanlagen, die dem neuen GEG entsprechen, werden gefördert. Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
Für diese Heizanlagen kann die Heizungsförderung beantragt werden
Wärmepumpen
Wärmepumpen als Hybridheizungen
Solarthermie; zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
Wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen (H2-Ready); Nur die zusätzlichen Kosten für die Umrüstung auf den Betrieb mit Wasserstoff werden gefördert
Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen
Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen. Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdienerund Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.
Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude
Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.
Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 30.000 € für die erste Wohneinheit für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 € ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.
Heizungsförderung beantragen
Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:
Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
15% bis 20% Zuschuss für neue Fenster und Wärmedämmung
Eine gute Wärmedämmung kann unnötige Energieverluste über die Gebäudehülle vermeiden. Die Heizenergie bleibt so genau da, wo sie hingehört – im Haus. Das verringert den Energieverbrauch, die Energiekosten und senkt die anfallenden CO2-Steuern. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden von Energieeffizienz-Experten als Vorbereitung zum Einbau einer Wärmepumpe und als Grundlage für deren effizienten Betrieb empfohlen. Energieeffiziente Modernisierungen der Gebäudehülle werden mit einem lohnenden Zuschuss gefördert. 15% der Investitionskosten steuert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan sogar 20%.
Das wird gefördert
Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz
15 % Zuschuss
30.000 € Ihrer Modernisierungskosten für die Förderung ansetzen
Einzelmaßnahmen werden je Wohneinheit und Jahr gefördert
4.500 € maximaler Zuschuss
20% Zuschuss
Deutlich höhere Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mit 60.000 € doppelt so hohe, förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr
12.000 € maximaler Zuschuss
Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen
Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).
Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:
Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.
Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Jetzt auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen und mit staatlicher Förderung bares Geld sparen – bis zu 70 % Zuschuss sind möglich. Mit unserem Förderservice sichern Sie sich die Förderung für Ihre Wärmepumpe.
Bis 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen.
Davon profitieren die meisten Antragsteller im Einfamilienhaus:
16.500 € Zuschuss Wärmepumpenförderung
(55 % Förderung auf 30.000 €)
So funktioniert die Förderung
Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:
Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot beinhalten muss, damit es förderfähig ist.
Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.
Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Wärmepumpe bestellt bzw. installiert wird.
Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.
Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
Anders als Öl- oder Gasheizungen, die als Verbrennungsanlage von fossilen Brennstoffen hohe CO2-Werte aufweisen, greifen Wärmepumpenheizungen überwiegend auf kostenfreie, erneuerbare Wärmequellen aus der Natur zurück. Lediglich die verbleibenden ca. 25% zum Betrieb des Heizungssystems werden aus elektrischer Energie bezogen. Um den flächenmäßigen Ausbau voranzutreiben, stellt der Bund mit dem BEG-Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Fördermittel zur Modernisierung der Heizungsanlage und zur energetischen Sanierung von Altbauten bereit. Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70% möglich.
Was ist die Heizungsförderung?
Unter dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die verschiedenen Förderungen für Wärmepumpen zusammengefasst. Die Wärmepumpen-Förderung für die Einzelmaßnahme zur Heizungsmodernisierung ist über die KfW-Heizungsförderung als Zuschuss möglich. Liegt die Bewilligung für den Zuschuss vor, kann zusätzlich ein Ergänzungskredit der KfW genutzt werden.
Der Einbau einer Wärmepumpenheizung im Rahmen einer Effizienzhausförderung oder einem energieeffizienten Neubau wird über die Kreditförderungen der KfW gefördert. Alternativ sind auch Wärmepumpen-Förderungen durch einen Steuerbonus und gesonderten Fördersätzen für den Heizungstausch möglich.
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Je nach Bundesland und Kommune stehen Ihnen neben den bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen auch regionale Fördermittel zur Verfügung. Über die kostenfreie Förderauskunft, können Sie mögliche Förderoptionen schnell und einfach online prüfen.
BEG-Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen verschiedenen Föderprogrammen, die je nach Gebäudetyp und Antragsteller ausgewählt und beantragt weden können:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Heizungsförderung für Unternehmen- Wohngebäude (459)
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Förderungen für eine Wärmepumpe im Überblick
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe kann beantragen, wer sich an die Fördervoraussetzungen der BEG-Richtlinie für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme (BEG-EM) hält.
Je nach Antragsteller und Wärmepumpe kann die Wärmepumpen-Förderung 30% bis zu maximal 70 % betragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: bei der ersten Wohneinheit 30.000 €, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.
Mit diesen Förderhöhen können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen rechnen:
min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW
Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.
plus 5% Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage
Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.
Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung
Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen. Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.
Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdienerund Rentner
Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.
Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
Besonders effiziente Wärmepumpen werden mit einem Fördersatz von plus 5 % gefördert. Zu den besonders energieeffizienten Anlagen gehören in der Regel Erdwärme- und Grundwasserpumpen mit einer Effizienz von A++ oder besser.
Der Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial wird ebenfalls mit dem Effizienzbonus bedacht. Zu den anerkannten Kältemitteln zählen R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Der Bonus ist nicht mit dem Effizienzbonus für Sole-, Grundwasser und Erdwärmepumpen kombinierbar. Ab 2030 sollen natürliche Kältemitteln zu den verpflichtenden Voraussetzungen der Wärmepumpen-Förderung werden. Ob das Kältemittel Ihres Geräts förderfähig ist, können Sie im Wärmeerzeugerportal einsehen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Baujahr 1980, mit alter Öl- oder Gasheizung von 2001, Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Haus und Jahreshaushaltseinkommen von 65.000 €
Den Zuschuss für BEG-geförderte Einzelmaßnahmen mit Förderkredit kombinieren
Neben einem Zuschuss ist es möglich, die Kosten der Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit ab 0.01 % effektivem Jahreszins und damit zinsgünstig finanzieren zu können. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt oder bewilligt, jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Der Ergänzungskredit kann also nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und / oder des BAFA beantragt werden. Beantragt werden muss der Ergänzungskredit über ein frei wählbares Finanzinstitut, die Hausbank oder einen Finanzier.
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe starten.
Die Antragstellung vor dem Start kann Ihnen Zuschüsse von bis zu 70% einbringen, rückwirkend ist eine Wärmepumpen-Förderung häufig nur in Form von einem Steuerbonus möglich.
Damit Sie das Maximum aus Ihrem Förderantrag herausholen können, sollten Sie Ihren Heizungsfachbetrieb darüber informieren, dass Sie die Heizungsförderung nutzen wollen. Sowohl bei der Wahl einer förderfähigen Wärmepumpe, dem Umfang des Angebots zur Heizungsmodernisierung als auch im Liefer-/Leistungsvertrag gilt es die Fördervoraussetzungen einzuhalten.
Sie haben Fragen zum Förderantrag für die Heizungsförderung, den wichtigsten Fördervoraussetzungen oder zum Förderservice? Dann kontaktieren Sie uns!
von Mo-Fr. 9-17 Uhr
Beratung Wärmepumpe im Altbau
Wir beraten Sie unabhängig und persönlich!
Was es beim Einbau einer Wärmepumpe individuell zu beachten gibt und welche Förderung Sie nutzen können. Erfahren Sie in unserer 20-minütigen, kostenfreien Beratung unseres Wärmepumpen-Experten, was Sie wissen müssen, um eine Entscheidung zu treffen.
Technische Fördervoraussetzungen für die Heizungsförderung für Wärmepumpen 2026
Mit den technischen Details brauchen sich Antragsteller nicht per se bis ins Detail auseinandersetzen. Wärmepumpen, die die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, werden vom BAFA im Wärmeerzeugerportal gelistet. Das heißt, ist die von Ihrem Fachbetrieb angebotene Wärmepumpe dort gelistet, handet es sich schon mal um ein förderfähiges Gerät. Damit nicht nur das Gerät, sondern die Heizungsmodernisierung in Ihrem Haus förderfähig ist, gibt es weitere Punkt zu berücksichten. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Jahresarbeitzzahl
Voraussetzung für die Heizungsförderung für Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden installiert werden, wo ein effizienter Betrieb mit geringen Verbrauchskosten möglich ist.
Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden.
Dazu müssen förderfähige Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und darüber hinaus über Schnittstellen verfügen, die es ermöglichen sie automatisiert netzdienlich zu aktivieren aktiviert und zu betreiben.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach VerfahrenB ist verpflichtend. Der Nachweis erfolgt gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. DasVerfahren A ist für die Heizungsförderung von Wärmepumpen nicht mehr zulässig.
Warum gerade jetzt ein guter Zeitpunkt ist
Bisher bleibt die Förderung auch 2026 hoch attraktiv: Ab Juli 2029 plant die Regierung jedoch Änderungen. Bei richtiger Antragstellung sind bis zu 70 % Zuschuss erreichbar.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
Der Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpe ist nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig Heizkosten — gerade bei alten Öl- oder Gasheizungen lohnt sich das besonders. Die CO2-Abgabe und steigende Netzentgelte bei Erdgas schlagen mit enormen, stetig ansteigenden Kosten ins Gewicht.
So machet unser Förderservice es für Sie besonders einfach
Wenn Sie planen, Ihre alte Heizung zu ersetzen, lohnt sich der Blick auf eine moderne Wärmepumpe — gerade in Kombination mit staatlicher Förderung. Mit Zuschüssen bis zu 70 % senken Sie die Investitionskosten deutlich und sichern sich eine moderne, energieeffiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung.
Nutzen Sie unseren Förderservice: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und rechtzeitig einzureichen – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.
Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
Förderantrags im KfW-Kundenportal
mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)
So beantragen Sie den Einkommensbonus
Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.
Der Einkommensbonus kann mit weiteren Bonusförderungen kombiniert werden.
Maximal kann die Förderquote von 70 % ausgeschöpft werden.
Selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen profitieren damit vom Höchstfördersatz.
Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide
Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig.
Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen
Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)
Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank
Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.
Zusammenfassung
Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert die Effizienz einer Wärmepumpe mit der Sicherheit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung und sorgt so für geringere Heizkosten sowie deutlich reduzierte CO₂-Emissionen. Sie kombinieren eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder Solarthermie mit einem konventionellen Heizkessel.
Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
Wärmepumpen im Altbau in Kombination mit anderen Heizsystemen
Einige vorhandene Heizsysteme lassen sich nachrüsten und die Energie damit anteilig oder zum Großteil aus erneuerbaren Energien beziehen. Eine Wärmepumpe im Altbau kann den Wärmebedarf bis zu einer energieeffizienten Vorlauftemperatur von 55°C decken, darüber hinaus benötigte Wärmeleistung erfolgt dann über Wärmeerzeuger wie Ölheizung oder Gasheizung. Insbesondere in den Sommer- und Übergangsmonaten können Sie damit die Heizenergie überwiegend aus erneuerbaren Energien beziehen. Förderfähig ist die Wärmepumpe im Altbau dann allerdings nur noch, wenn die sie das Gebäude zu mindestens 65% durch Erneuerbare Energien beheizt.
GRAFIK : VdZ / intelligent heizen – Vor allem in den Übergangsmonaten kann ein großer Teil des Energiebedarfs regenerativ erzeugt werden.
Förderungen für Hybridheizungen & Heizungstausch
Ist die Heizleistung Ihrer Öl- und Gasheizung noch ausreichend so muss sie nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann mit einer ergänzenden Wärmepumpe im Altbau zu einer Hybridheizung modernisiert werden. Im Zuge der KfW-Heizungsförderung wurden die Fördermöglichkeiten für Hybridlösungen für Wärmepumpen auf folgende Anlagenkombinationen begrenzt beschränkt.
Die Hybrid-Heizung muss über ein gemeinames Steuerelement verfügen und damit den bivalenten ermöglichen und gemeinsam regelbar sein.
Der fossile Teil (Gas/Öl) muss zwingend Brennwerttechnik nutzen.
Nur die Kosten der förderfähigen Anlagenteile wie Solarthermie, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung werden gefördert, nicht die Kosten für eine Öl- oder Gasheizung.
Diese Anlagen zählen als Hybrid-Heizungen:
Wärmepumpe in Kombination mit Solarthermieanlage
Wärmepumpe in Kombination mit vorhandener Gas- oder Ölheizung
Wärmepumpe in Kombination mit Biomasseanlage
Wärmepumpe und Photovoltaik und ggf. PV-Speicher
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.
Vorteile einer Wärmepumpen-Hybridheizung
Hohe Energieeffizienz: Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung – besonders effizient bei milden Temperaturen.
Geringere Heizkosten: Automatische Umschaltung auf den günstigsten Energieträger senkt langfristig die Betriebskosten.
Reduzierte CO₂-Emissionen: Deutlich klimafreundlicher als reine Gas- oder Ölheizungen.
Mehr Versorgungssicherheit: Zwei Systeme sorgen für Ausfallsicherheit und flexible Energienutzung.
Ideal für Bestandsgebäude: Bestehende Gas- oder Ölheizung kann weiter genutzt und ergänzt werden.
Attraktive Fördermöglichkeiten: Staatliche Zuschüsse können die Investitionskosten deutlich senken.
Zukunftssichere Lösung: Schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien möglich.
Nachteile einer Wärmepumpen-Hybridheizung
Höhere Anschaffungskosten: Investition liegt über der einer einzelnen Heizlösung.
Komplexere Technik: Planung, Installation und Wartung sind anspruchsvoller.
Platzbedarf: Zwei Systeme benötigen mehr Raum im Gebäude.
Abhängigkeit von Strompreisen: Wirtschaftlichkeit hängt vom Stromtarif ab.
Förderbedingungen beachten: Förderungen sind an technische und gesetzliche Vorgaben geknüpft.
Diekommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei? Tipps dazu gibt nun das Serviceportal „Intelligent heizen“. febis erklärt, was geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung bedeuten können.
Diese Fristen gelten
Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen
Kommunale Wärmepläne können künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.
Folgende Fristen gelten:
In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2026 vorliegen.
In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2028 vorliegen.
Für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein Verfahren vorgesehen, das von den Kommunen bestimmt werden kann.
Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne
Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen. In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.
Wärmepläne und Heizungsmodernisierung
IWie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss. Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.
Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:
Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
Wärmepumpe
Solarthermische Anlagen
Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
Wärmepumpen-Hybridsysteme
Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.
Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz
„Bei der Heizungssanierung ist nach wie vor das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) maßgeblich„, betont Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. „Die kommunale Wärmeplanung ist nicht rechtsverbindlich. Das heißt, alle können selbst entscheiden, ob der Anschluss an ein Wärmenetz die richtige Wahl ist oder eher eine individuelle Lösung infrage kommt.“
Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, seine alte Heizung gegen eine neue Heizung auszutauschen, kann attraktive Fördermittel nutzen: Beim Einbau von Wärmepumpen, Holzheizungen und Solarthermie übernimmt der Staat 30% bis zu 70% der Kosten.
„Die kommunale Wärmeplanung hat allerdings auch Einfluss darauf, ob die neue Heizung mit einem staatlichen Zuschuss gefördert wird, oder nicht“ ergänzt Martin Kutschka vom febis-Förderservice. „Ist die Heizungsmodernisierung in einem Gebäude geplant, das sich in einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz befindet, wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung einer Einzelheizung gefördert.“
Im Förderservice unterstützen die Fördergeldprofis der febis Service GmbH bei der Antragstellung. Energieeffizienz-Experten erstellen sowohl die zum Förderantrag zwingend notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zum Abruf der Fördergelder notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD). An der Förderhotline 06190 / 92 63 – 433 informieren versierte Fördergeldberater zur KfW-Heizungsförderung, den möglichen Fördersätzen und den einzuhaltenden Fördervoraussetzungen.
„Es zeichnet sich ab, dass der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen aufgrund der hohen Investitionskosten für Energieversorgungsunternehmen und des Fachkräftemangels fraglich ist,“ sagt Jens J. Wischmann. „Deshalb sollten sich Sanierer genau überlegen, ob sie die Heizungssanierung aufschieben wollen.“
Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.
Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
Bonusförderungen: bis zu 40 % zusätzlich möglich
Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen
Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.
Wer kann profitieren?
Gerade bei Bundesförderungen kann Fachwissen bares Geld wert sein. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die komplette Beantragung für Sie – schnell, zuverlässig und transparent.
Maximal sind so bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wie viel Förderung gibt es?
Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holz- oder Pelletheizung.
Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Für besonders saubere Biomasseheizungen mit Staubwerten ≤ 2,5 mg/m³
Bei Austausch einer alten, funktionstüchtigen fossilen oder mindestens 20 Jahre alten Biomasseheizung, wenn die neue Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert wird.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu maximal 40 000 €.
Maximal sind bis zu 70 % Förderung möglich, zzgl. Emissionsbonus.
Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.
Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:
Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.
Beispiel Zweifamilienhaus:
Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro + 15.000 Euro).
Die Grundförderung beträgt maximal 13.500 Euro (30 %).
Diese Kessel und Öfen werden gefördert
Pellet-Kesseln und Hackgut-Kessel
Pelletöfen
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
Pufferspeicher von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
Mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
mit Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoff-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Im Wärmeerzeugerportal gelistet
Automatisch beschickt
mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
und Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
Pufferspeicher von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung wird eingebunden
Förderung beantragen
Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden. Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.
Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.
Gelistete Energieeffizienz-Experten organisieren sowohl die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zur Auszahlung unentbehrlichen Nachweise nach Inbetriebnahme der neuen Biomasseheizung.
Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.
Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist Ihr Grundstein für eine energieeffiziente Sanierung Ihres Hauses mit staatlicher Förderung. Damit können Sie Fördergelder sichern und Ihre Sanierung langfristig planen. Schritt für Schritt – effizient geplant, maximal gefördert.
Ihre Vorteile im Überblick
Bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten des Energieeffizienz-Experten
Klar strukturierter Sanierungsplan für Ihr Gebäude
Bonus-Förderung für spätere Sanierungsmaßnahmen
Wir übernehmen die Antrags- und Beantragungsleistung als Komplett-Service
Mit Sanierungsfahrplan können Sanierer jährlich diese BEG-Förderung nutzen:
max. 12.000 € Zuschuss für Wärmedämmung, Fenster, Haustür
(20 % Förderung auf 60.000 € Sanierungskosten im Einfamilienhaus)
Der iSFP ermöglicht Ihnen ein deutliches Förderplus bei der BEG-Förderung
Ein zentraler Vorteil des Sanierungsfahrplans ist der „iSFP-Bonus“ in der BEG-Förderung:
Wer Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren gemäß Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) höhere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch. Mit einem vorliegenden Sanierungsfahrplan kann der Bonus auch für künftig geplante Maßnahmen beantragt werden.
Ohne iSFP: 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten.
Mit iSFP: 20 % Zuschuss auf bis zu 60.000 € – das kann bis zu 12.000 € Zuschuss bringen.
Ein- und Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung
Wohngebäude ≥ 10 Jahre alt
Beratungszuschuss: So viel Geld können Sie erwarten
Im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt der Staat bis zu 50 % Ihrer Beratungskosten, wenn ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte den Sanierungsfahrplan erstellt.
Mehrfamilien-Haus (ab 3 Wohnungen)
Sanierungsfahrplan
Zuschuss bis 850 € / Zusatzbonus für WEG +250 €
Eigenanteil bis ca. 1.390 €
Komplettservice: Sanierungsfahrplan & Förderantrag von febis
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich geförderter energetischer Sanierungsplan, der Ihnen als Hauseigentümer zeigt, wie Ihre Immobilie Schritt für Schritt energieeffizient saniert werden kann. Er gibt Ihnen einen klaren Maßnahmen- und Kostenüberblick und macht Sanierung planbar für die nächsten Jahre.
Der Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten:
Damit erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage und einen klaren Plan für die energetische Zukunft Ihrer Immobilie.
Erläuterungen zu den jeweiligen Effizienzmaßnahmen
Unterstützung für die konkrete Umsetzung
In 5 Schritten zum Sanierungsfahrplan
Unsere Energieexperten besuchen Sie persönlich, prüfen Zustand und Potenziale Ihres Hauses.
Wir erfassen und bewerten alle Verbrauchswerte, Baustoffe und energetische Schwachstellen.
Alle Maßnahmen werden nach Prioritäten, Einsparsofortpotenzial und Kosten-Nutzen ermittelt und dargestellt.
Wir erklären Ihnen den Plan verständlich und geben Hinweise zur Umsetzung.
Sie entscheiden, wann und welche Maßnahmen Sie realisieren – mit iSFP-Bonus. Die Beantragung Ihrer Zuschüsse können Sie bequem in Vollmacht an den febis-Förderservice übergeben.
Ein iSFP zeigt Ihnen nicht nur Energieeinsparpotenziale, sondern hilft auch, Fördergelder optimal auszuschöpfen. Zudem dient er als Planungsbasis über viele Jahre, bis zu 15 Jahre nach Erstellung gültig.
Dank febis konnte ich für meine Wärmepumpe 55 % meiner Investitionssumme einsparen und habe so insgesamt nur 15.000 € für die Umrüstung auf ein nachhaltiges Heizsystem ausgegeben, das meine Energiekosten jährlich um ein vielfaches minimiert. Ich empfehle febis allen meinen Kunden und Freunden und Bekannten wärmsten Herzens weiter.
Michael Kürten, 68 Jahre alt aus Fechenheim, Frankfurt am Main
Mit febis haben wir durch den individuellen Sanierungsfahrplan eine Förderung von über 200.000 € erhalten. Es lief alles reibungslos – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Heute sind wir komplett von fossilen Energieträgern befreit. Wir sind mit der Umsetzung absolut zufrieden und würden immer wieder diesen Weg gehen.
Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.
Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten. Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.
GRAFIK (Platzhalter): [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.
Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden. Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.
Zusammenfassung
Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.