Kategorie: Modernisierung

  • Haustür-Förderung 2026 BEG EM : So können Sie staatliche Zuschüsse für Ihre neue Eingangstür erhalten

    Im Rahmen der Haustür-Förderung 2026 profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW zur Förderung für den Austausch von Haustüren (Gebäudehülle). Eine moderne Hauseingangstür ist weit mehr als nur die optische Visitenkarte Ihres Eigenheims. Sie ist ein entscheidendes Bauteil für die energetische Sanierung, das Wärmeverluste stoppt, den Einbruchschutz massiv erhöht und Ihre Heizkosten spürbar senkt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme von BAFA und KfW für die Haustür-Förderung 2026. Wir zeigen Ihnen kompakt und verständlich, wie Sie vom staatlichen Investitionszuschuss profitieren, welche technischen Voraussetzungen für den U-Wert gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihren Türaustausch ohne bürokratische Hürden beantragen.

    Lassen Sie vor dem Türaustausch prüfen, ob Ihre Haustür BAFA-förderfähig ist und welcher Zuschuss realistisch möglich ist.

    Febis Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie auf Wunsch vom Fördercheck bis zur Auszahlung.

    Effizient sanieren: Ihr Weg zur staatlichen Unterstützung für ihre neue Haustür

    Die Förderung für die Hauseingangstür beziehungsweise Haustür läuft im Jahr 2026 nicht über ein eigenes Sonderprogramm, sondern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zuständig für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA. Dazu zählen ausdrücklich auch die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.

    Für Sie bedeutet das: Eine alte, energetisch schwache Haustür kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn sie Teil einer energetischen Sanierung ist und die Maßnahme die Anforderungen der BEG EM erfüllt. Das BAFA nennt als Fördergegenstand bei Wohngebäuden ausdrücklich Außentüren innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem gilt: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

    Fazit: Die neue Haustür als Schlüssel zur staatlichen Förderung

    Der Austausch einer alten Hauseingangstür gegen ein modernes, energieeffizientes Modell ist im Jahr 2026 eine lohnenswerte Investition – nicht nur für den Klimaschutz und Ihren Wohnkomfort, sondern dank der BAFA-Zuschüsse von 15 % bis 20 % auch für Ihren Geldbeutel.

    Damit die Förderung reibungslos fließt, sollten Sie drei goldene Regeln beachten:

    1. Technik-Check: Achten Sie zwingend auf den U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K).
    2. Experten-Pflicht: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle keine Option, sondern Voraussetzung.
    3. Reihenfolge einhalten: Erst Angebote einholen, dann den Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt schließen und den Antrag stellen, bevor die eigentliche Umsetzung beginnt.

    Mit einer sorgfältigen Planung und professioneller Unterstützung bei der Antragstellung stellen Sie sicher, dass Ihre neue Haustür nicht nur optisch überzeugt, sondern auch energetisch und finanziell ein voller Erfolg wird.

    Hinweis:
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderbedingungen und Zuschusshöhen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Förderstellen (z. B. BAFA, KfW) sowie der individuelle Zuwendungsbescheid.
    Ein Anspruch auf Förderung oder Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Förderstelle.
    Dieser Beitrag stellt keine rechtliche, steuerliche oder förderrechtliche Beratung dar.

  • BEG-Förderung 2026 – Diese Zuschüsse können Sie beantragen

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schafft derzeit die bundesweit gültigen Rahmenbedingungen für alle Gebäude, die neu gebaut oder saniert werden. Zur Unterstützung der gesetzlichen Vorgaben und als Anreiz für Hauseigentümer in Energieeffizienz zu investieren, stellt die Bundesregierung ergänzend staatliche Fördergelder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit.

    1. 30 % – 70 % Heizungsförderung
      Direkte Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
    2. 15 % – 20 % Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
      Direkte Zuschüsse für neue Fenster, Hauseingangstür und Wärmedämmung von Dach, Spitzboden, Fassade und Keller
    3. Zinsgünstiger Ergänzungskredit
      Beantragte Zuschüsse können durch einen zinsgünstigen Förderkredit ergänzt werden
    4. zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierungen
      Umfassende Sanierung auf einen der Effizienzhaus-Förderstandards können über Förderkredite finanziert werden

    Mit diesen Förderhöhen können Sie rechnen:

    min. 30% Wärmepumpen-Förderung von der KfW

    Der Basis-Zuschuss wird für alle Antragsteller gewährt.

    plus 5% Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besondere Effizienz der Anlage

    Der Bonus von 5 % wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Damit könnte auch für eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel der Zuschuss von 35% beantragt werden.

    plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen

    Wird gewährt, wenn die Anlage einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhält.

    Plus 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Komplettumstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung

    Dazu muss die neue Wärmepumpe die noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzen. Das gilt auch für seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentral- oder Biomasseheizungen.
    Den Klimageschwindigkeits-Bonus können nur private und selbst nutzende Eigentümer beantragen. Der Bonus erhöht die mögliche Wärmepumpen-Förderung von 30% bis 35 % auf 50% bis 55%.

    Plus 30% Einkommensbonus für Geringverdiener und Rentner

    Private Selbstnutzer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger, können vom Einkommensbonus profitieren. Das geringe Haushaltskommen (oder auch die Rente) muss dazu über mehrere Jahre nachvollzogen werden. Zum Haushaltseinkommen zählen alle im Haushalt lebenden Personen. Die Fördergrenze liegt bei maximal 70%, auch wenn alle Boni in Frage kommen, ist hier vom Fördergeber eine Deckelung der Wärmepumpen-förderung vorgesehen.

    Die Förderung ist auf maximal 70% begrenzt.

    Maximal förderfähige Investitionskosten bei Heizungstausch im Wohngebäude

    Der Heizungszuschuss erfolgt prozentual und errechnet sich aus den tatsächlichen Kosten, die beim Heizungstausch anfallen. Dazu zählen unter anderem die Kosten des Heizungsbauers für den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Heizung und deren Inbetriebnahme, sowie erforderliche Leistungen die ein Elektriker oder der Schornsteinfeger beitragen müssen. Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin begrenzt.

    • Für den Heizungstausch im Einfamilienhaus: maximal 30.000 €
    • Für Mehrfamilienhäuser nach der Anzahl der Wohnungen gestaffelt; Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
      30.000 € für die erste Wohneinheit
      für die 2.-6. Wohneinheit je 15.000 €
      ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €
    • Die Heizungsförderung kann unabhängig von der Förderung für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragt werden. Bei zeitgleicher Modernisierung können beide Förderoptionen im selben Jahr beantragt werden und sowohl die vollen förderfähigen Ausgaben für die Heizung angerechnet werden als auch für eine Wärmedämmung von nochmals 30.000 € bis zu 60.000 € je Wohnung.

    Heizungsförderung beantragen

    Die Heizungsförderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Heizungsmodernisierung im Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden online im KfW-Kundenportal gestellt. Für den Förderantrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich, die vom Heizungsfachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder. Damit Sie Ihre Heizungförderung einfach und sicher beantragen, unterstützen wir Sie im Förderservice.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Wärmepumpe läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Heizungsfachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihre neue Heizung förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die Heizungsförderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die neue Heizung bestellt bzw. installiert wird.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA). Zusammen mit der BzA erhalten Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung. Damit können Sie Ihren Zuschuss einfach und schnell im KfW-Kundenportal beantragen.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und von der KfW bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Installation und Inbetriebnahme können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung veranlassen. Die dazu notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird Ihnen im Förderservice bereitgestellt. Mit BnD und Anleitung vom Förderserviice können Sie Ihre Nachweise im KfW-Kundenportal hochladen.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Das wird gefördert

    • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als 5 Jahre sind
    • Dämmung von Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Einbau von Fenster, Außentüren und außenliegender Sonnenschutz

    Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen beantragen

    Die BEG-Förderung muss beantragt werden, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben ist, aber die Modernisierung am Haus noch nicht begonnen wurde. Die Förderanträge werden beim BAFA gestellt. Für den Förderantrag ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erforderlich, die nur von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden kann. Eine ähnliche Bestätigung benötigen Sie nach der Modernisierung zum Abruf Ihrer Fördergelder – der Technische Projektnachweis (TPN).

    Im Förderservice nehmen wir Ihnen den gesamten Förderprozess ab. Unsere Energieeffizienz-Experten erstellen für Sie die notwendigen Nachweise und stellen Ihren Förderantrag in Vollmacht.

    So funktioniert die Förderung

    Der Weg zur Förderung Ihrer Modernisierung läuft typischerweise so ab:

    • Angebote von einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
    • Über den Förderservice erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Angebot und der Vertrag beinhalten müssen, damit Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist.

    Nur wenn der Förderantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird, können Sie sich Ihre Förderung sichern.

    • Der Förderantrag für die BEG-Förderung muss mit vorliegendem und unterschriebenden Liefer-/ Leistungsvertrag gestellt werden. Allerdings, bevor die Arbeiten vor Ort starten und die Materialien bestellt bzw. eingebaut werden.
    • Im Förderservice erstellen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experen die erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB). Wir beantragen ihre Förderung in Vollmacht für Sie und Informieren Sie, sobald die Bewilligung vom BAFA vorliegt.

    • Nachdem Ihr Förderantrag gestellt und vom BAFA bewilligt wurde, haben Sie 36 Monate Zeit, die Modernisierung durch Ihren Fachbetrieb umsetzten zu lassen.
    • Nach Fertigstellung können Sie die Auszahlung Ihrer Förderung im Förderservice veranlassen. Der dazu notwendige Technische Projektnachweis (TPN) wird im Förderservice durch unsere Energieeffizienz-Experten bereitgestellt. Damit veranlassen wir sie Auszahlung Ihrer Fördergelder.
    • Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

    Ergänzungskredit

    Zusätzlich zur Zuschussförderung besteht die Möglichkeit Kosten der Heizungsmodernisierung über einen zinsverbilligten Ergänzungskredit zu finanzieren. Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltskommen von bis zu 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung.

  • Wärmepumpe im Altbau: Effizient heizen und staatliche Förderung sichern

    Wärmepumpe im Altbau: Effizient heizen und staatliche Förderung sichern

    Heizen Sie mit erneuerbarer Energie und sparen Sie langfristig Kosten. Wir zeigen Ihnen, wie eine Wärmepumpe im Altbau funktioniert und welche Förderungen Sie nutzen können.

    • Funktionsweise und beliebte Wärmepumpenarten im Altbau
    • Vorteile im Altbau und mögliche Herausforderungen
    • Geringe Vorlauftemperatur und Heizlast je Raum
    • Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr
    • Heizungsförderung: Zuschüsse, Boni und Ergänzungskredit

    In Neubauten haben sich Wärmepumpen als klimaneutrale Heizlösung etabliert. Aber funktioniert diese Technologie auch im Altbau? Die Antwort hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heiztechnik und den baulichen Gegebenheiten ab. Mit einer Wärmepumpe können Sie rund 75 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Nur etwa 25 % stammen aus Strom für den Antrieb des Wärmekreislaufs.

    Funktionsweise

    Eine effiziente Wärmepumpe im Altbau bezieht etwa 75% der benötigten Energie aus natürlichen und erneuerbaren Wärmequellen aus Luft, Wasser und Erdreich. Nur knapp 25% der benötigten Energie stammen aus Stromquellen, etwa vom Energieversorger oder der eigenen Photovoltaikanlage.

    Die Wärmepumpe arbeitet nach dem Kühlschrank-Prinzip. Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht. Je nach Gebäudetyp und Wärmebedarf kann die Anlage allein oder als Hybridlösung mit Gas-, Öl- oder Biomasseheizung betrieben werden.

    GRAFIK: Funktionsweise einer Wärmepumpe – Umweltenergie wird über ein spezielles Kältemittel aufgenommen, verdichtet und wieder abgegeben, wodurch Heizwärme entsteht

    Beliebte Wärmepumpenarten im Altbau

    • Luftwärmepumpe (Luft-Wasser):
      Einfache Installation, keine Tiefenbohrung nötig, kostengünstig.
    • Grundwasserwärmepumpe (Wasser-Wasser):
      Hohe Effizienz, benötigt Genehmigung und Brunnenbohrung.
    • Erdwärmepumpe (Sole-Wasser):
      Sehr effizient, Nutzung über Kollektoren oder Erdsonde, ggf. Genehmigung erforderlich.

    Vorteile im Altbau

    • Reduktion der CO₂-Emissionen und Heizkosten um bis zu 50 %
    • Umweltfreundlich und unabhängig von Öl- und Gaspreisen
    • Effizient in sanierten Gebäuden mit Flächenheizungen
    • Heizungsförderung von 30 % bis zu 70 % durch die KfW

    Herausforderungen

    Für unsanierte Altbauten können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Heizkörpern oder Fußbodenheizung notwendig sein. Die Vorlauftemperatur sollte idealerweise 35–55 °C betragen, um die Wärmepumpe effizient zu betreiben. Hybridlösungen ermöglichen die Kombination mit bestehenden Heizsystemen und sichern Wärme auch an kalten Tagen.

    • Die Effizienz der Heizanlage wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und über die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ETAs angegeben.
    • Aufgrund von mangelndem Wärmeschutz in unsanierten Wohngebäuden können Dämmmmaßnahmen erforderlich sein um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu begünstigen.
    • Welche Wärmepumpe ermöglicht Ihr Grundstück?
      Sind Bohrungen zur Installation einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe mit Erdsonde erlaubt? Bei Grundstücken im Trinkwasserschutzgebiet etwa sind die Tiefenbohrungen nicht gestattet.
      Wie sieht es mit dem Abstand zu denNachbargrundstücken aus? Je nach Bundesland gelten bestimmte Regeln für den Aufbau der Außengeräte einer Luft-Wärmepumpe.
    • Neben dem Heizen können bestimmte Wärmepumpen-Typen im Altbau auch zum Kühlen verwendet werden.
    • Die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe im Altbau ist über die Einzelmaßnahme (BEG EM) mit einem Zuschuss von 30% bis zu 70% förderfähig.

    Was ist eine geringe Vorlauftemperatur?

    Damit eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich arbeiten kann benötigt Sie eine geringe Vorlauftemperatur. Das bedeutet, dass eine ausreichende Raumheizung auch unter geringer Wärmeleistung der Pumpe erfolgen kann und diese Leistung nicht durch zusätzlichen Energieaufwand durch elektrische Energie überproportional erwärmt werden muss. Mit einer maximalen Vorlauftemperatur (auch Auslauftemperatur genannt) von 55°C, idealerweise 35°C, können Sie Ihre Wärmepumpe im Altbau bei Erfüllung der empfohlenen Sanierungen effizient betreiben. Vorlauftemperaturen von mehr als 55°C führen dazu, dass der Energieverbrauch zu Betrieb der Anlage unverhältnismäßig stark ansteigt – insbesondere bei geringen Außentemperaturen wird die mangelnde Effizienz spürbar. Ab einer Vorlauftemperatur von mehr als 55°C ist die Anlage aufgrund einer zu niedrigen Jahresarbeitszahl (JAZ) nicht mehr wirtschaftlich. In den Fördervoraussetzungen der Bundesförderung (BEG EM) ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 festgesetzt.

    Heizlast je Raum berechnen lassen

    Um zu Ihrem Selbsttest konkrete Werte zusprechen zu können, können Sie über die Heizlast die Vorlauftemperatur ermitteln, die benötigt wird, um die Räume bei der genormten Außentemperatur für Ihre Region ausreichend zu beheizen. Das gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, ob die Leistung der Heizanlage den bei der Normaußentemperatur in Ihrer Region ganzjährig ausreichend gut decken kann.

    Normaußentemperatur: Nach DIN EN 12831 gibt die rechnerische Außentemperatur die tiefste Temperatur einer Kälteperiode (muss sich innerhalb von 20 Jahren für mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage halten und insgesamt zehn Mal wiederholt haben) an.

    Bei unzureichender Leistung kann es eine Maßnahme sein, den Heizkörper gegen einen moderneren auszutauschen. Auch Niedertemperaturheizkörper mit einer vergrößerten Fläche zur Wärmeübergabe können eine Lösung sein. Heizkörper aus Aluminium oder mit Ventilatoren können die Wärmeleistung ebenfalls verbessern. Allein der Austausch der Heizkörper kann die Wärmeleistung der Heizanlage durch die geringere Vorlauftemperatur verdoppeln, in einigen Fällen sogar verdreifachen.

    Ideal – wenn auch kostenintensiver – ist der Umstieg auf eine Flächenheizung im Fußboden, um die benötigte Vorlauftemperatur zu verringern. Mit einer Fußbodenheizung statt einer konzentrierten Wandheizung kann sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe im Altbau bei zufriedenstellenden Dämmstandards bereits deutlich verbessern.

    Erste Orientierung für Altbauten nach Baujahr

    Anders als in Neubauten ist der Sanierungszustand vieler älterer Bauten ausbaufähig. Das gilt insbesondere für Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind. Aber auch Gebäude, die danach gebaut wurden, entsprechen häufig nicht den geforderten energetischen Standards für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe im Altbau. Sofern Sie in der Zwischenzeit keine Maßnahmen ergriffen haben, so gilt üblicherweise diese Ausgangslage:

    • Baubewilligung vor 1948:
      Unsaniert sind diese Altbauten in der Regel nicht sehr energieeffizient, sodass mehrere Maßnahmen erforderlich werden, bis sich eine Wärmepumpe für den Altbau eignet. Für die erste Verbesserung sind Maßnahmen zur zur Dämmung von Spitzboden oder Dachflächen, der Außenwand und Kellerdecke sowie neue, Wärmeschutzfenster und Türen geeignet. Weitere Maßnahmen können darüber hinaus notwendig werden.
    • Baubewilligung zwischen 1949 und 1977:
      Aufgrund der geringen Wandquerschnitte können die heutigen Anforderungen zur Energieeffizienz und Statik oftmals nicht hinreichend erfüllt werden. Die unzureichende Wärmedämmung durch zahlreiche Wärmebrücken ist typisch für Gebäude der 50er und 60er Jahre. Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen diese behoben werden. Weitere Maßnahmen z.B. zur Abdichtung im Keller- und Sockelbereich, Dachdämmung, Schalldämmung und mehr sind darüber hinaus in vielen Wohngebäuden erforderlich.
    • Baubewilligung zwischen 1978 und 1994:
      Diese Bestandsgebäude wurden nach den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und erfüllen einen energetischen Mindeststandard. Hier ist in der Regel lediglich der Austausch einzelner Heizkörper ist für den Einsatz einer Wärmepumpe im Altbau notwendig. Zusätzliche Maßnahmen können erforderlich sein.
    • Baubewilligung zwischen 1995 und 2017:
      Das Gebäude und sein Wärmeschutz geben in der Regel beate Voraussetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe.
    • Baubewilligung innerhalb der letzten fünf Jahre: Für Neubauten gilt die gesetzliche Anforderung das Haus zu mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu beheizen. Eine Wärmepumpe ist dafür eine gute Option.

    Die Heizungsförderung und ihre Boni

    • 30 % Grundförderung für die Einzelmaßnahme Wärmepumpe
    • Effizienzbonus 5 % für besonders effiziente Wärmequellen
    • Klimageschwindigkeitsbonus 20 % für Selstnutzende Hauseigentümer bei vorzeitigem Austausch alter Heizungen
    • Einkommensbonus 30 % für private, selstnutzende Hauseigentümer mit geringem Jahreseinkommen oder Rente von maximal 40.000 €
    • Maximalförderung: 70 %

    Zusätzlich zum Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.

    Mit der vorliegenden Zusage für die Zuschussförderung kann der zinsgünstige Förderkredit bei einem Finanzpartner oder der Hausbank beantragt und zur Finanzierung der kompletten Modernisierungskosten genutzt werden, maximal bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Haushalte mit einem geringen Jahreseinkommen von unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.


    Zusammenfassung


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

    Weitere Beiträge

  • Heizungsförderung – Wer vom Einkommensbonus profitiert

    Heizungsförderung – Wer vom Einkommensbonus profitiert

    Bereits heute können Haushalte mit niedrigem Einkommen von deutlich höheren Förderbeträgen profitieren: Der Staat übernimmt in Abhängigkeit von den Fördervoraussetzungen bis zu 70 % der Investitionskosten. Wer darüber hinaus Unterstützung braucht, kann die Heizungsmodernisierung über einen Ergänzungskredit zinsgünstig finanzieren.

    • Einkommensbonus – für Haushalte mit Jahreseinkommen bis zu 40.000 € und für Rentner
    • Förderantrags im KfW-Kundenportal
    • mit Einkommensbonus maximal 70 % Förderung sichern.
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Einkommensbonus – wer profitiert

    • Private Eigentümer eines mindestens 5 Jahre alten Wohngebäudes, die die Immobilie selbst bewohnen und selbst nutzen
    • Das versteuernde Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro über mehrere Jahre (Rentner eingeschlossen)
    • Nachgewiesen werden müssen die Zuwendungsvoraussetzungen bei der Antragstellung im KfW-Kundenportal unter Vorlage von Einkommenssteuerbescheiden (2. und 3. Jahr vor Antrag) oder Rentenbezugsmitteilungen (bei Rentnern)

    So beantragen Sie den Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus kann beim Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal ausgewählt und der Anspruch anhand der dort geforderten Eingaben nachgewiesen werden. Dazu sollten Antragsteller die Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt parat haben, und zwar aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.

    Im KfW-Kundenportal müssen für den Einkommensbonus Angaben zu den im Haushalt wohnenden Personen und Partnern, zur steuerlichen Veranlagung und die Eigentümerdaten des Gebäudes hinterlegt werden und die Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens anhand der Werte aus den Steuerbescheiden durchlaufen werden. Die Angaben in der Berechnung müssen unbedingt mit denen im Steuerbescheide übereinstimmen. Die Daten werden beim Finanzamt gegengeprüft, Schätzungen werden nicht akzeptiert. Nach automatisierter Prüfung erhalten Antragsteller eine Bestätigung, wenn die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllt werden.

    Rentenbezugsmitteilung statt Steuerbescheide

    Rentner ohne Einkommensteuererklärung können alternativ die Rentenbezugsmitteilung als Nachweis einreichen. Mit der Rentenbezugsmitteilung kann der Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente, aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung erbracht werden. Neben der Rentenbezugsmitteilung sind weitere Nachweise und Erklärungen notwendig. 


    Mit diesen Unterlagen können Rentner den Einkommensbonus beantragen

    • Rentenbezugsmitteilung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung)
    • Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leistungen anderer betrieblicher Renten oder privater Rentenversicherungen)
    • Selbsterklärung, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren (z. B. Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

    Zusätzlich möglich: Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW-Förderbank

    Liegt die Zuschusszusage für die Heizungsförderung vor, können die Kosten der Heizungsmodernisierung zinsgünstig über den KfW-Ergänzungskredit finanziert werden. Selbstnutzende Hauseigentümer im Eigenheim mit geringem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 € im Jahr können so bis zu 120.000 Euro mit zusätzlichen Zinsvorteil finanzieren – aktuell ab 0,01% effektivem Jahreszins. Der Ergänzungskredit kann bei der KfW – über eine Bank oder einen Finanzierer beantragt werden.


    Zusammenfassung

    Schon jetzt werden Haushalte mit geringem Einkommen bei der Heizungsmodernisierung besonders gefördert. Mit einer hohen Förderquote von bis zu 70 % und zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeit über einen Ergänzungskredit. febis unterstützt Hauseigentümer dabei, die staatliche Heizungsförderung mit dem Einkommensbonus zu beantragen.

    Förderhotline Tel. 06190 / 92 63 – 433  (Mo-Fr. 9-17 Uhr)

    Weitere Beiträge

  • Kommunale Wärmeplanung

    Kommunale Wärmeplanung

    Die kommunalen Wärmeplanung soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch welchen Part übernehmen die Hausbesitzer dabei? Tipps dazu gibt nun das Serviceportal „Intelligent heizen“. febis erklärt, was geplante Wärmenetze für die KfW-Heizungsförderung bedeuten können.

    • Diese Fristen gelten
    • Wärmepläne und ihr Einluss auf die Heizungsmodernisierung und Förderung
    • Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
    • Staatliche Förderung (30–70 %)
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Über 11.000 Kommunen sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen

    Kommunale Wärmepläne können künftig beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung helfen. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen.

    Folgende Fristen gelten:

    • In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2026 vorliegen.
    • In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2028 vorliegen.
    • Für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein Verfahren vorgesehen, das von den Kommunen bestimmt werden kann.

    Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

    Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.
    In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

    Wärmepläne und Heizungsmodernisierung

    IWie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.
    Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

    Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat folgende Optionen:

    • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
    • Wärmepumpe
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
    • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 %Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)
    • Wärmepumpen-Hybridsysteme

    Besondere Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen

    Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestens 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

    Staatliche Förderung für Einzelheizungen und Anschluss ans Wärmenetz

    Bei der Heizungssanierung ist nach wie vor das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) maßgeblich„, betont Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. „Die kommunale Wärmeplanung ist nicht rechtsverbindlich. Das heißt, alle können selbst entscheiden, ob der Anschluss an ein Wärmenetz die richtige Wahl ist oder eher eine individuelle Lösung infrage kommt.

    Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, seine alte Heizung gegen eine neue Heizung auszutauschen, kann attraktive Fördermittel nutzen: Beim Einbau von Wärmepumpen, Holzheizungen und Solarthermie übernimmt der Staat 30% bis zu 70% der Kosten.

    Die kommunale Wärmeplanung hat allerdings auch Einfluss darauf, ob die neue Heizung mit einem staatlichen Zuschuss gefördert wird, oder nicht“ ergänzt Martin Kutschka vom febis-Förderservice. „Ist die Heizungsmodernisierung in einem Gebäude geplant, das sich in einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz befindet, wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung einer Einzelheizung gefördert.

    Im Förderservice unterstützen die Fördergeldprofis der febis Service GmbH bei der Antragstellung. Energieeffizienz-Experten erstellen sowohl die zum Förderantrag zwingend notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zum Abruf der Fördergelder notwendige Bestätigung nach Durchführung (BnD). An der Förderhotline 06190 / 92 63 – 433 informieren versierte Fördergeldberater zur KfW-Heizungsförderung, den möglichen Fördersätzen und den einzuhaltenden Fördervoraussetzungen.


    Zusammenfassung


    Es zeichnet sich ab, dass der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen aufgrund der hohen Investitionskosten für Energieversorgungsunternehmen und des Fachkräftemangels fraglich ist,“ sagt Jens J. Wischmann. „Deshalb sollten sich Sanierer genau überlegen, ob sie die Heizungssanierung aufschieben wollen.

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    Heizungsförderung für Holz- und Pelletheizungen

    Geht es um die Heizungsförderung in Deutschland, ist die Rede zumeist von Wärmepumpen. Doch was ist mit Biomasseheizungen? febis fasst für Sie zusammen, wie hoch Holz- und Pelletheizungen 2024 gefördert werden und wie die Förderung beantragt wird.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss auf Investitionskosten
    • Bonusförderungen: bis zu 40 % zusätzlich möglich
    • Förderfähig: Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen
    • Beantragung & Auszahlung: Online über die KfW-Förderplattform
    • Voraussetzung: Eigentum, mindestens 5 Jahre altes Gebäude, Erfüllung technischer Anforderungen

    Heizung modernisieren & profitieren


    Die Bundesregierung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme durch staatliche Fördergelder. Das Ganze mit dem Ziel die Modernisierung alter Bestandsgebäude anzuschieben und vor allem durch die Nutzung umweltfreundlicher Technologien zur Wärmeversorgung den CO2-Ausstoß zu verringern und die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Hauseigentümer erhalten so einen direkten Investitionszuschuss und können Kosten für die neue, umweltfreundliche Heizung zusätzlich über einen zinsgünstigen Ergänzungskredit finanzieren.

    Wie viel Förderung gibt es?

    Die KfW-Förderung für effiziente Heizungssysteme ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Basisförderung beträgt Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer neuen Holz- oder Pelletheizung.

    Dazu kommen zusätzliche Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

    Wichtig zu wissen: Die Ausgaben, die für die Heizungsförderung angesetzt werden können, sind beschränkt.

    Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt darüber, in welcher Höhe die Modernisierungskosten für die Heizungsförderung angerechnet werden können:

    • Bis zu 30.000 Euro für die erste Wohnung
    • jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohnung
    • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohnung.

    Beispiel Zweifamilienhaus:

    • Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben liegt bei 45.000 Euro (30.000 Euro + 15.000 Euro).
    • Die Grundförderung beträgt maximal 13.500 Euro (30 %).

    Diese Kessel und Öfen werden gefördert

    Förderung beantragen

    Die Heizungsförderung kann online bei der KfW beantragt werden. Für förderfähige Projekte und vollständig eingereichte Unterlagen erfolgt die Zusage der KfW digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Auszahlung muss nach Einbau und Inbetriebnahme ebenfalls online veranlasst werden.  Förderfähig sind Projekte allerdings nur, wenn sie alle Kriterien der Förderrichtlinie, des Merkblatts der KfW, der technischen Mindestanforderungen und der Listung als förderfähige Anlage erfüllen. Neben dem richtigen Zeitpunkt für Vertragsschluss, Maßnahmenbeginn und Antragstellung gilt es nun auch auf notwendige Inhalte beim Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsfachbetrieb zu achten.

    Wichtig zu wissen: Einen automatischen Anspruch auf die Heizungsförderung gibt es nicht. Nur wer die Förderung beantragt und alle Voraussetzungen erfüllt, kann profitieren. Unterstützung sowohl beim Förderantrag als auch beim Abruf der staatlichen Fördergelder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bieten versierte Förderberater im Fördergeldservice der febis Service GmbH.

    Gelistete Energieeffizienz-Experten organisieren sowohl die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die zur Auszahlung unentbehrlichen Nachweise nach Inbetriebnahme der neuen Biomasseheizung.

    Förderhotline: 06190 / 92 63 433

    Fazit


    Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen und eine korrekte Antragstellung geknüpft – deshalb ist eine professionelle Abwicklung so wichtig.

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    Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig klimafreundlich heizen? Hier erfahren Sie, wie Wärmepumpen funktionieren und wie Sie bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten.

    • Wie Wärmepumpen funktionieren
    • Welche Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet ist
    • Kosten & Wirtschaftlichkeit
    • Staatliche Förderung (30–70 %)
    • Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Jetzt Fördergeld beantragen

    Welche Vorteile haben Wärmepumpen?

    Wärmepumpen gehören heute zu den effizientesten und klimafreundlichsten Heizsystemen. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen nur wenig Strom, um Ihr Haus zu beheizen. Gerade für Hauseigentümer ab 50, die über Modernisierung nachdenken, ist die Wärmepumpe eine attraktive und zukunftssichere Lösung – nicht zuletzt durch hohe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten.
    Ob Neubau oder Altbau: Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind eine gute Dämmung, passende Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung) und ausreichend Platz für die Technik. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Arten: Luft-Wasser-Wärmepumpe (meist am günstigsten), Erd- bzw. Sole-Wärmepumpe (besonders effizient) oder Grundwasserwärmepumpe (bei geeigneten Bodenverhältnissen). Auch die Kombination mit Photovoltaik senkt Betriebskosten und macht unabhängiger von Strompreisen.

    GRAFIK (Platzhalter):
    [Grafik: Übersicht der Wärmepumpen-Arten – Luft, Erdreich, Grundwasser, PV-Kombination.] Hinweis für Grafikerin: klare Icons je Energiequelle, Farbcodierung der Effizienz, einfache Erklärungspfeile.


    Die Kosten hängen stark von der Art der Wärmepumpe und den baulichen Bedingungen ab. Typische Investitionskosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro. Dank staatlicher Förderung (BEG) reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch deutlich. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit – mit Zuschüssen zwischen 30 % und 70 %. Wer 2025 handelt, profitiert noch von den hohen Fördersätzen, bevor ab 2026 erste Kürzungen erwartet werden.
    Damit Sie keine Fristen oder Anforderungen übersehen, übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für Sie. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihr Vorhaben, stellen alle notwendigen Bestätigungen aus und sorgen dafür, dass Ihr Antrag garantiert förderkonform gestellt wird.


    Zusammenfassung


    Wärmepumpen schaffen Unabhängigkeit von Öl und Gas, senken langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit der passenden Technik, guter Planung und professioneller Förderbegleitung können Sie Ihr Haus zukunftssicher modernisieren – einfach, sicher und staatlich unterstützt.

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